ABB
Maßnahme zum Schutz von Bauwerken und Bauteilen gegen Einwirkung von Wasser und Feuchtigkeit. Man unterscheidet:
Bei der degressiven Abschreibung handelt es sich um eine Absetzung in abnehmenden Beträgen. Die jährlichen Abschreibungsbeträge ergeben sich zum Beispiel als fester Prozentsatz vom Restbuchwert.
Soweit ein Wohngebäude bis zum 28.02.1989 hergestellt bzw. angeschafft wurde, gelten nachfolgende Abschreibungssätze: In den ersten vier Jahren je 7 Prozent, in den folgenden sechs Jahren je 5 Prozent und in den darauf folgenden sechs Jahren je 2 Prozent und in den folgenden vierundzwanzig Jahren je 1,25 Prozent.
Übrige Wohngebäude, die der Steuerpflichtige hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft hat, können gemäß §7 V EStG in den ersten acht Jahren je 5 Prozent, in den folgenden sechs Jahren je 2,5 Prozent und in den anschließenden 36 Jahren jeweils 1,25 Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt werden.
Eine degressive Abschreibung kann nur von einem Erwerber des Gebäudes beantragt werden, wenn der Hersteller des Gebäudes für das veräußerte Gebäude weder degressive noch erhöhte oder Sonder-AfA in Anspruch genommen hat.
Eine degressive Abschreibung für Betriebsgebäude im Besitz von Privatpersonen ist nur noch möglich, wenn das Gebäude aufgrund eines vor dem 01.01.1994 gestellten Bauantrags hergestellt und vom Steuerpflichtigen aufgrund eines vor dem 01.01.1995 abgeschlossenen obligatorischen Vertrags angeschafft worden ist. Wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu späteren Zeitpunten erfolgten, kann nur noch eine lineare AfA in Höhe von 4 Prozent gemäß §7 Abs.4 Nr.1 EStG in Anspruch genommen werden.
Bei Wirtschaftsgebäuden können in den ersten vier Jahren je 10 Prozent, in den darauf folgenden drei Jahren je 5 Prozent und in den danach folgenden 18 Jahren je 2,5 Prozent abgesetzt werden.
Die degressive Abschreibung ist nur zulässig mit den gesetzlich vorgeschriebenen Staffelsätzen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Bei der linearen Abschreibung handelt es sich um eine Absetzung in jährlich gleichen Beträgen. Die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten werden hier gleichmäßig auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt.
Bei Gebäuden mit Fertigstellung nach dem 31.12.1924 können die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten jährlich mit 2 Prozent angesetzt werden (Nutzungsdauer 50 Jahre).
Bei Gebäuden mit Fertigstellung vor dem 01.01.1925 können die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten jährlich mit 2,5 Prozent angesetzt werden (Nutzungsdauer 40 Jahre).
Gebäude, welche zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht für Wohnzwecke dienen und für die ein Bauantrag nach dem 31.03.1985 gestellt wurde (= Wirtschaftsgebäude), werden über 25 Jahre mit 4 Prozent jährlich abgeschrieben, vgl. § 7 IV Nr. 1 EStG.
Bei einer kürzeren Nutzungsdauer kann die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechende AfA vorgenommen werden. (§ 7 IV 2 EStG)
Beispiel:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wir können Ihnen nur einige grundlegende Informationen zu Architektenhonoraren und ihrer steuerlichen Absetzbarkeit geben. Bitte beachten Sie jedoch, dass Steuergesetze und -vorschriften sich ändern können und von Land zu Land unterschiedlich sind. Daher ist es immer ratsam, sich bei einem Steuerberater oder einer Steuerbehörde über die genauen Regelungen in Ihrem spezifischen Fall zu informieren.
In vielen Ländern sind Architektenhonorare steuerlich absetzbar, da sie als berufliche Ausgaben gelten. Dies bedeutet, dass Sie die Kosten für Architektenleistungen bei der Berechnung Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte von der Steuer abziehen können. Der genaue Absetzbarkeitsgrad kann je nach Land, Art der erbrachten Leistungen und Ihrem persönlichen steuerlichen Status variieren.
Hier sind einige allgemeine Punkte, die Sie beachten sollten:
Es ist wichtig zu betonen, dass dies nur allgemeine Informationen sind und dass die steuerliche Absetzbarkeit von Architektenhonoraren von vielen Faktoren abhängt. Um genaue und aktuelle Informationen zu erhalten, sollten Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater oder an die Steuerbehörde in Ihrem Land wenden.
Bank
Bei einer Bank handelt es sich um ein Kreditinstitut. Dienstleistungen für den Zahlungs-, Kredit- und Kapitalverkehr werden hier kostenpflichtig angeboten.
Nach § 1 KWG (Kreditwesengesetz) ist ein Kreditinstitut gesetzlich definiert als ein kaufmännisches Unternehmen, welches Bankgeschäfte ausübt.
Je nach Bankenmodell bebefasst man sich dort mit der Verwaltung von Spareinlagen, der Vergabe von Krediten oder dem Handel / der Verwahrung von Wertpapieren. Bei einer Universalbank wird alles angeboten.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Der Bauantrag ist in Schriftform mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens notwendigen Unterlagen (Bauvorlagen) in ausreichender Zahl bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Es muss ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit Berechnung der Grund- und Geschoßfläche angehängt sein.
Bauerwartungsland ist noch nicht erschlossen
Im Gegensatz zum Bauland darf Bauerwartungsland nicht bebaut werden, sobald es erworben wurde . Bauerwartungsland ist zudem noch nicht erschlossen. Das bedeutet, dass die Fläche nicht an das örtliche Versorgungsnetz für Strom, Wasser, Abwasser, Telefon, Internet und Kabelfernsehen oder unter Umständen an die Gasversorgung angeschlossen ist. Die Erschließung von Flächen beziehungsweise die Entscheidung darüber ob eine Fläche erschlossen werden darf, obliegt der Gemeinde.
Aufgrund der Tatsache, dass Bauerwartungsland noch nicht erschlossen ist, ist es meist günstiger zu erwerben als eine bereits erschlossene Baufläche. Bauerwartungsland ist jedoch teurer als beispielsweise Ackerland. Wird das Bauerwartungsland von der Gemeinde als Bauland deklariert, kann es erschlossen werden. Die Kosten für die Erschließung trägt zu einem Teil die Gemeinde, zum anderen Teil der Käufer. Wie hoch die Kosten für die Erschließung sind, hängt von mehreren Faktoren wie der Entfernung zur Hauptanschlussstelle oder der Größe des Grundstücks ab. Die Kosten variieren zudem von Gemeinde zu Gemeinde.
Gerade in Zeiten, in denen Immobilien und auch Grundstücke sehr gefragt und deshalb verhältnismäßig teuer sind, weiten potenzielle Bauherren ihre Suche nach einem geeigneten Grundstück oftmals auch auf Bauerwartungsland aus. Sie spekulieren darauf, dass das Bauererwartungsland zeitnah als Bauland freigegeben wird und dann zügig bebaut werden kann.
Grundsteuer wird auch auf Bauerwartungsland fällig
Der Flächennutzungsplan, in dem das Bauerwartungsland als solches ausgewiesen ist, schafft nicht automatisch Baurecht. Ob also auf Bauerwartungsland wirklich jemals gebaut werden darf, ist unklar. Es kann durchaus sein, dass Bauerwartungsland innerhalb von einem oder zwei Jahren zu Bauland wird. Es kann aber auch mehrere Jahre bis in seltenen Fällen sogar Jahrzehnte dauern.
Doch obwohl nicht sicher ist, dass das Land jemals zu echtem Bauland wird, fällt neben der Grunderwerbsteuer auch die jährlich zu entrichtende Grundsteuer auf Bauerwartungsland an. Und zwar nicht nach dem Hebesatz A der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, sondern nach dem teureren Hebesatz B für Grundstücke.
Finanzierung von Bauerwartungsland
Es ist unklar, wann Bauerwartungsland wirklich zum Bauland wird. Um solch ein Grundstück finanzieren zu können, bedarf es vermutlich anderer Mittel als ein Darlehen. Denn eine Baufinanzierung für Bauerwartungsland zu erhalten, ist nahezu ausgeschlossen. Obwohl das Land wie ein normales Grundstück besteuert wird, ist es aufgrund der fehlenden Baugenehmigung in den Augen der Bank Ackerland. Und Ackerland kann nicht als adäquate Sicherheit für eine Baufinanzierung hinterlegt werden, da es weniger wert ist als ein erschlossenes Baugrundstück mit Baugenehmigung, auf das demnächst eine werthaltige Immobilie gebaut wird.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Sie haben in diesem Jahr ein eigenes Zuhause für Ihre Familie gekauft oder gebaut und sind schon eingezogen? Oder Sie haben es bald vor? Dann können Sie vom Baukindergeld profitieren.
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren. Pro Kind erhalten Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro.
Die Voraussetzungen für Ihre Förderung
Die Baunebenkosten sind die Summe der Kosten, welche bei der Errichtung von Bauten zusätzlich neben den Baukosten fällig werden.
Ausdrücklich zu nennen wären:
Die Kosten können zusätzlich zu den reinen Baukosten zwischen 10 Prozent und 20 Prozent der Gesamtkosten ergeben.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Den Vertrag zwischen Bausparer und Bausparkasse nennt man Bausparvertrag.
Hier verpflichtet sich der Bausparer, Bauspareinlagen zu erbringen, die Bausparkasse verpflichtet die Gewährung eines Bauspardarlehens.
Ein Bauspardarlehen muss zu wohnwirtschaftlichen Zwecken angewendet werden. Näheres siehe auch unter Bauspardarlehen.
Der Abschluss eines Bausparvertrages ermöglicht dem Sparer einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen, welches, abhängig von der Gesellschaft und dem abgeschlossenem Tarif, verschiedenartig hoch ausfallen kann, sich überwiegend jedoch zwischen 50 Prozent und 60 Prozent der Bausparsumme befindet.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindliche Festsetzung der zulässigen baulichen Nutzung, also alle relevanten Angaben über die künftige Gestaltung des Gebietes, in dem der Bebauungsplan gilt. Man kann hieraus Straßen, bebaubare Flächen und Grünanlagen ersehen.
Auch: die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Baugrenzen, die Anzahl der Geschosse; die Mindestgröße, -breite und -tiefe der Baugrundstücke; die Flächen für Nebenanlagen (Spiel-, Erholungs- und Freizeitflächen, Stellplätze, Garagen); die überwiegend für die Bebauung mit Familienheimen geplanten Flächen; die Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; Verkehrsflächen.
Hier gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Sie haben das Recht, den Bebauungsplan einzusehen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
BLZ ist die Abkürzung für Bankleitzahl.
Das Kreditinstitut wird über die Bankleitzahl identifizieren.
Eine BLZ setzt sich aus acht Ziffern zusammen und ist zum Beispiel bei Überweisungen anzugeben.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Bei der Bruttokaltmiete spricht man auch von der “kalte Leerraummiete”.
In der Miete enthaltene Zahlungen für Wasser, Zentralheizung, Möblierung, usw. werden nicht berücksichtigt.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Um einen Antrag für die BEG-Förderung zu stellen, sind in der Regel mehrere Schritte erforderlich. Hier ist eine allgemeine Anleitung zur Antragstellung, die Ihnen als grobe Orientierung dienen kann:
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Schritte und Anforderungen je nach Förderprogramm und zuständiger Behörde variieren können. Es empfiehlt sich daher, die aktuellen Informationen auf den offiziellen Websites der entsprechenden Institutionen zu prüfen und gegebenenfalls weitere Unterstützung von den Ansprechpartnern vor Ort in Anspruch zu nehmen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
BEG Einzelmaßnahme realisieren
Um Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG-Förderung zu realisieren, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:
Es ist wichtig, die genauen Anforderungen und Verfahren des jeweiligen BEG
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
c…o/c…u-Verfahren
Dach
Es gibt eine unermessliche Fülle von regionaltypischen und zumeist klimatisch bedingten Varianten. In nass-feuchten Klimazonen haben sich geneigte Dächer und in trockenen Flachdächer als sinnvoll und konstruktiv richtig erwiesen. Bei geneigten Dächern gibt es folgende Grundformen:
Der demografische Wandel beschreibt die demografisch beschreibbare Bevölkerungsentwicklung in Bezug auf die Gesamtzahl ihrer Mitglieder ihre zahlenmäßige Struktur nach:
Der demografische Wandel wird v. a. bei der langfristig erkennbaren Populationsdynamik eines Landes zur Kenntnis genommen und diskutiert, wie z. B. der demografische Wandel in Deutschland. Davon zu unterscheiden ist der Begriff des demografischen Übergangs. Dieser beschreibt eine bestimmte Abfolge verschiedener Phasen des demografischen Wandels über längere Zeiträume.
Quelle: www.wikipedia.org
DIN (Deutsches Institut für Normung)
ec-Lastschriftverfahren
Effektivzins ( Effektiver Jahreszins )
Das Eigenkapital beinhaltet die Mittel, die dem Eigentümer selber zur Verfügung stehen, z. B. Bargeld, Festgeld, Sparguthaben, Bausparguthaben, Wertpapiere, bereits vorhandenes Grundstück, Eigenleistungen, usw..
Zu den Eigenmitteln gehören im weiteren Sinne die bezahlten Baumaterialien und Architektenleistungen, Arbeitgeberdarlehen, Verwandtendarlehen und öffentliche Zuschüsse.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Bei der Eigenleistung handelt es sich um eine persönliche Arbeitsleistung, welche zu Unternehmerpreisen ermittelt wird. In bestimmtem und tolerierbarem Maße gängige Form der Finanzierung.
Fachliche Qualifikation wird bei Eigenleistung vorausgesetzt. Hier muss auf jedem Fall der Zeitfaktor berücksichtigt werden.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Elektrische Speicherheizsysteme
Energiebedarfsausweis/Energieausweis
Energieberater haben vor dem Hintergrund der Energieeinsparungsbemühungen und der unter Energiegesichtspunkten vorgenommenen Gebäudesanierung eine wichtige Funktion.
Nicht zuletzt durch die seit 1977 bestehende Wärmeschutzverordnung und die 2002 beschlossene Energieeinsparverordnung (EnEV) benötigen Architekten, Ingenieure und Bauherren die von Energieberatern angebotenen Dienstleistungen. Energieberater müssen in der Lage sein, unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten Analysen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Energie zu erstellen und alle Aspekte des Energieeinsatzes und -verbrauchs zu beurteilen. Auch die Fragestellungen zur Rückgewinnung und Umwandlung der verfügbaren Energieformen gehören vor dem Hintergrund der Energieeinsparung zum Alltag eines Energieberaters.
Zahlreiche Förderprojekte des Bundes zur energetischen Gebäudesanierung hängen von einer zuverlässigen Analyse der betrachteten Immobilie ab. Beim Programm „Energieberatung vor Ort” besprechen Energieberater in der betroffenen Immobilie mit den Eigentümern die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen. Die Dienstleistung bezieht sich dabei auf den Bau oder die Sanierung von Immobilien, aber auch auf Energiesparmaßnahmen in den Haushalten.
Die Berufsbezeichnung Energieberater ist nicht geschützt. Zertifizierte Energieberater, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen werden, müssen jedoch über eine außerordentlich hohe Qualifikation verfügen. So sollte ein Energieberater über eine fundierte Grundausbildung in einer Ingenieurwissenschaft, als Architekt oder in einem einschlägigen Handwerk verfügen und eine ausreichende Berufspraxis nachweisen können. Darüber hinaus kann eine Fortbildung nach den vom BAFA erstellten Kriterien von Nutzen sein. Energieberater, die die Berechtigung zur Ausstellung eines Energieausweises erlangen möchten, müssen hierfür vor einer Berufskammer eine Prüfung ablegen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Energieeffizienzklasse A B C D E F G H
Was ist Energiemonitoring?
Das Wort Monitoring wird in vielen Zusammenhängen genutzt und bedeutet allgemein übersetzt „Beobachtung“. Mit dem Wort wird stets eine unmittelbare systematische Erfassung, Messung, Beobachtung oder Überwachung eines Vorgangs oder Prozesses unter Zuhilfenahme von technischen Hilfsmitteln oder anderen Beobachtungssystemen gemeint. Monitoring wird heute schon in sehr vielen Bereichen, wie z.B. Gesundheitswesen (Langzeit-EKG), Seismologie (Erdbebenkontrolle), Meteorologie (Klima- und Wetterbeobachtungen), Luftfahrt (GPS und Überwachung des Flugverkehrs), eingesetzt. Das Wort Monitoring wird jedoch auch oft verwechselt und falsch genutzt. In vielen Bereichen spricht man in der Umgangssprache von Monitoring, obwohl dies nicht der Fall ist. Wenn beispielsweise ein technisches System aus der Ferne überwacht wird, dann ist das Monitoring, sollte dieses System neben der Überwachung auch gesteuert werden und aktiv in die laufenden Prozesse eingreifen und Systemparameter anpassen, dann ist dies kein reines Monitoring mehr. Im Bereich der Energie und Energiewende steht das Wort Energiemonitoring für die Überwachung, Kontrolle und Erfassung von Energieverbräuchen von Strom und Wärme. Neben der Überwachung der Verbräuche wird das Energiemonitoring oft auch dafür genutzt, um den allgemeinen Betrieb einer technischen Anlage zu überwachen. Dadurch können Fehlerquellen und Betriebsstörungen aufgedeckt werden.
Ziele und Aufgaben von Energiemonitoring!
Im Bereich der Energie gibt es verschiedene Motive, Energiemonitoring zu betreiben. Die Kosten für Energie – egal ob Strom oder Wärme – spielen im Bewusstsein der Menschen eine große Rolle und deshalb ist die Kosteneinsparung ein bedeutender Punkt für die Entscheidung für ein Energiemonitoring. Ein weiterer Punkt ist das Umweltbewusstsein der Menschen. Aufgrund von Naturkatastrophen und Klimawandel ist dieses immer stärker bei den Menschen verankert, was dazu führt, dass die Einsparung von Energie und die damit in den allermeisten Fällen verbundene Einsparung von Treibhausgasen an Bedeutung gewinnt. In einem Pilotprojekt wird z.B. ein kontinuierliches Energiemonitoring genutzt, um Mietern eines Hauses den eigenen Energieverbrauch anzuzeigen. Dieser Verbrauch wird dann in einem Ranking mit den Verbräuchen der anderen Mietparteien gesetzt, was dazu führt, dass ein kleiner „Wettbewerb“ unter den Mietern entsteht. Durch diesen setzt man sich bewusst mit dem eigenen Energieverbrauch auseinander, wodurch nachweislich Energie eingespart wird.
Quelle: www.zds-schornsteinfeger.de
Die Energieeffizienz bei der Energienutzung soll vor allem erreicht werden durch:
Energieverbrauchsausweis/Energieausweis
Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG)
Sie erhalten hier weiterführende Informationen zum EWärmeG wie die Übersicht, sowie die Erfüllungsoptionen.
Ab 1. Juli 2015 müssen bei einem Heizanlagenaustausch in bestehenden Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden 15 % der Wärme durch erneuerbaren Energien erzeugt oder entsprechende Ersatzmaßnahmen nachgewiesen werden. Die Verpflichtung muss innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der Heizanlage erfüllt und nachgewiesen werden. Dies kann durch eine Einzelmaßnahme oder Kombination von mehreren Maßnahmen erfolgen.
Über die Erfüllung des EWärmeG hinausgehend
Erfüllungsoptionen
Fachwerk
Etwa jedes zehnte in Deutschland verkaufte Fahrrad zählt zur Gruppe der Pedelecs bzw. E-Bikes. Nicht nur Senioren nutzen diese neue bequeme Möglichkeit der Fortbewegung – auch zunehmend jüngere Menschen entdecken im städtischen Umfeld diese Alternative zu U-Bahn und Auto. Zunächst müssen unterschiedliche Fahrradtypen unterschieden werden:
Pedelec
Kunstwort für Pedal Electric Cycle unterstützen den Fahrer nur, solange dieser auch tatsächlich in die Pedale tritt. Beträgt die abgegebene Leistung dieser Trethilfe nicht mehr als 250 Watt und endet die Unterstützung bei maximal 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten einhält, so bleibt dem Gefährt der Status des Fahrrades erhalten.
S-Pedelec
Auch schnelle Pedelecs (sog. S-Pedelecs), deren Tretunterstützung erst bei 45 km/h abschaltet, müssen entsprechend den europäischen Richtlinien eine Typenprüfung aufweisen.
E-Bike
Im Gegensatz zu Pedelecs besitzen E-Bikes einen tretunabhängigen Antrieb. Sie gelten als Leichtmofas, wenn sie unter anderem nicht mehr als 500 Watt Leistung bereitstellen und eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h erreichen. Außerdem benötigen sie eine Betriebserlaubnis.
Quelle: www.zds-schornsteinfeger.de
Fensterbrett, Fenstersims, Latteibrett, Simsbrett
Feuchtigkeitsschutz (DIN 18 195)
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen Energieberater/Energieberatung
Förderfähige Maßnahmen (Einbruchschutz)
Hinweis: Alarmanlagen mit Infraschalldetektion (Infraschallanlagen) sind nicht förderfähig, da sie der DIN EN 50 131 nicht entsprechen.
Förderfähige Maßnahmen KfW / BAFA)
„Energetische Maßnahmen, Einbruchschutz, Barrierer-, Altersgerechter Umbau“
Heizungsanlagen:
Einschließlich Durchführung des hydraulischen Abgleichs (Bei allen energetischen Maßnahmen am Gebäude, wodurch der Energiebedarf reduziert wird, ist der hydraulische Abgleich verpflichtend. Einzubauende Umwälzpumpen müssen die zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie an den Energieeffizienzindex einhalten.
Wärmeverteilung und Lüftung sowie Durchführung eines Luftdichtheitstests:
Wände:
Dachflächen:
Geschossdecken:
Fenster und Türen:
Fördermittel/ Förderung/ Zuschuss/ Fördergelder
Eine große Gefahr gegenüber der Umwelt geht vom Fracking aus. Der Begriff “Fracking” (engl. „Hydraulic Fracturing“, für „Hydraulische Behandlung“) beschreibt die künstliche Schaffung von Rissen und Klüften in der Tiefe des Bodens, damit Gase und Flüssigkeiten in dichtem Gestein besser fließen können. Genutzt wird dieser Vorgang zum Beispiel in den USA, wodurch die Erdgasförderung deutlich wirtschaftlicher wurde. Fracking erschließt Erdöl und Erdgas in Gesteinen, in denen zwar Öl und Gas vorhanden sind, die aber keine klassische Lagerstätte sind.
Die Vorgehensweise beim Fracking: Beim Fracking wird Wasser mit chemischen Substanzen und einem Stützmittel (z.B. Sand) versehen. Dieses Wasser wird dann innerhalb eines kurzen Zeitraums unter großem Druck durch das Bohrloch in die Erdgaslagerstätte eingepresst. Durch den Druck entstehen dort kleine Risse, die durch den Sandgehalt in der Flüssigkeit offen gehalten werden. Aus diesen Rissen kann nun das Gas aus der Lagerstätte in Richtung Bohrloch strömen. Die zusätzlich zum Wasser zugefügten chemischen Substanzen sollen dazu beitragen, dass keine Bakterien in die Risse gelangen. Die Zusammensetzung des Gemischs ist dabei abhängig von den Eigenschaften der Lagerstätte. Nach dem Fracking wird dann die eingepresste Flüssigkeit wieder zurückgefördert und entsorgt. Ein Teil des Gemischs verbleibt jedoch im Boden um mit seinem Sandgehalt die Risse weiter offen zu halten.
“Das Problem”; Beim Fracking entweicht viel des freigelegten Erdgases welches zu Teilen in die Atmosphäre gelangt und dort den Treibhauseffekt 72-mal so stark anheize wie die gleiche Menge an CO2. Dieses Problem spielt vor allem bei dem Ersetzen von Kohlekraftwerken durch Gaskraftwerke eine tragende Rolle, da die Menge des entweichenden Methans den Vorteil der Gaskraftwerke relativiert.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Garagenentlüftung
Nach DVGW-Arbeitsblatt G-260: Stadt- und Ferngase, Kurzzeichen S: wasserstoffreiche Gase, entstehen als Nebenprodukt bei der Koksherstellung. Erdgase, Kurzzeichen
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen Energieberater/Energieberatung
Gemischtbelegung (DIN V 18 160-1)
Leistungsphase der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure): Erarbeiten der Bauvorlagen (Unterlagen, die zu einem Bauantrag gehören. Die Bauvorlagenverordnungen der Bundesländer enthalten Verordnungen über Art und Umfang der Bauvorlagen und der darin enthaltenen Darstellungen, i. d. R. sind einem Bauantrag auf Vordruck folgende Unterlagen beizufügen:
Auch für genehmigungsfreie Bauvorhaben nach NBauO § 69 a (kleine Wohngebäude) müssen komplette Bauvorlagen erstellt werden. Sie werden nicht geprüft, sondern lediglich archiviert. Für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit haftet der Entwurfsverfasser) für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Haushalt
Ein hydraulischer Abgleich ist erforderlich, um zu erreichen, dass sich in einem verzweigten hydraulischen System bestimmte Volumenströme einstellen. Wenn sich an bestimmten Strängen bzw. Kreisen des Systems ein zu geringer Volumenstrom ergibt, wird der Durchfluss anderer Stränge oder Kreise gezielt gedrosselt, um einen Ausgleich zu erreichen.
Das Ziel (Hydraulischer Abgleich Verfahren B) ist es an den Wärmeüberträgern (Heizkörper, Flächenheizung) nur die tatsächlich benötigte Endenergie an den Raum abzugeben, nicht zu viel aber auch nicht zu wenig. Diese Endenergie/ Heizlast/ Volumenstrom/ Heizkennlinie, -kurve/ Pumpendruck wird von einem Energieberater durch eine detaillierte Berechnung, mit Berücksichtigung vieler Faktoren (energetischer Zustand der Gebäudehülle, Ausrichtung, Fensterflächen, Raumvolumen, Stranglänge, Wärmeüberträgergröße, usw.) ermittelt und durch das zuständige Gewerk SHK an den Ventilen voreingestellt.
Bei dem hydraulischen Abgleich Verfahren A wird dieses umfangreiche Prozedere über eine Tabelle pauschalisiert und voreingestellt.
Im Rahmen der Heizungssanierung spielt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine zentrale Rolle. Viele Kundinnen und Kunden greifen hierauf zurück und lassen sich mittels Förderantrags Zuschüsse auszahlen. Für die Umsetzung dieser Förderung ist der hydraulische Abgleich notwendig.
Auf Seiten des Fördermittelgebers und der Kontrollinstanzen ist inzwischen aufgefallen, dass in einigen Fällen dieser nicht oder nicht richtig ausgeführt wurde. Speziell das Bewusstsein soll hiermit noch einmal gesteigert werden, da der hydraulische Abgleich massive Einflüsse auf die Hydraulik des Systems hat.
Im Rahmen der Förderung muss dieser detailliert berechnet werden und eine pauschale Auslegung ist nicht ausreichend.
Wird der Einbau einer neuen Heizung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert, so muss zwingend auch ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden.
Dies ist eine verbindliche Voraussetzung für die Förderung und soll gewährleisten, dass die geförderte Heizung maximale Effizienzgewinne generiert. Dies ist im Sinne des Klimaschutzes, schont aber auch den Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger, die bei einer optimal eingestellten Heizung geringere Betriebskosten zu tragen haben. Erfolgt ein hydraulischer Abgleich nicht, droht die Nichtgewährung oder Rücknahme der gesamten Fördermittel.
Werden einige Heizkörper nicht richtig warm, kann das fehlende Zusammenspiel der Pumpleistung, der richtigen Menge des Heizwassers und der Thermostatventile die Ursache sein. Sind diese Komponenten nicht aufeinander abgestimmt, dann erhalten manche Heizkörper zu viel Wasser, andere zu wenig. Wird als Lösung die Vorlauftemperatur erhöht, wird zwar der letzte Heizkörper im obersten Geschoss wärmer, aber diese undifferenzierte Maßnahme führt zu höheren Energieverlusten und mangelnder Temperaturkontrolle in den Räumen.
Beim Einbau einer Wärmepumpe ist die exakte Berechnung der Raumheizlasten besonders wichtig, da die Aufsummierung der Raumheizlasten die benötigte Leistungsgröße der Wärmepumpe darstellt. Die ermittelten Raumheizlasten müssen mit den tatsächlich vorhandenen Heizkörpern / Flächen abgestimmt werden. Erfolgt diese Berechnung sorgfältig, so lassen sich die notwendigen Vorlauftemperaturen reduzieren und die Wärmepumpe optimal auslegen. Das erhöht die gesamte Performance. So können auch schlecht gedämmte Gebäude mit Wärmepumpen effizient beheizt werden.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Immobilienanzeige (Pflichtangaben)
Wird vor dem Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält:
Die internationale Umweltmanagementnorm ISO 14001 legt weltweit anerkannte Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest und ist Teil einer Normenfamilie. Diese Normenfamilie beinhaltet zahlreiche weitere Normen zu verschiedenen Bereichen des Umweltmanagements, unter anderem zu Ökobilanzen, zu Umweltkennzahlen bzw. zur Umweltleistungsbewertung. Sie kann sowohl auf produzierende als auch auf dienstleistende Unternehmen angewendet werden. Es geht nicht klar hervor, wann und ob eine solche Überprüfung wiederholt werden muss bzw. wie lange sie gültig ist.
Ziel der Norm
Die ISO 14001 legt einen Schwerpunkt auf einen Kontinuierlichen Verbesserungsprozess als Mittel zur Erreichung der jeweils definierten Ziele in Bezug auf die Umweltleistung einer Organisation (Unternehmen, Dienstleister, Behörde etc.). Der kontinuierliche Verbesserungsprozess beruht auf der Methode Planen-Ausführen-Kontrollieren-Optimieren (Plan-Do-Check-Act, PDCA):
Hierzu soll ein Unternehmen eine betriebliche Umweltpolitik, Umweltziele und ein Umweltprogramm festlegen sowie ein entsprechendes Managementsystem aufbauen, das bei der Zielerreichung hilft. Als Unterstützung zur Beschreibung von Umweltauswirkungen hat sich die Stoffstromanalyse bewährt. Der Ansatz von Cleaner Production hilft, auf der Basis der Analyse von Stoff- und Energieströmen Optionen und Ziele zur Reduktion von Abfällen, Abwasser und Emissionen zu erarbeiten.
Um die gewünschte Umweltleistung erzielen zu können, soll die Organisation basierend auf ihrer Umweltpolitik (also ihren Zielsetzungen hinsichtlich Umweltschutz) im ersten Schritt ein Umweltmanagementsystem aufbauen und umsetzen. Durch regelmäßige Überprüfung der gesetzten (Umwelt-)ziele und des Umweltmanagementsystems soll die kontinuierliche Verbesserung erreicht werden.
In der Norm wird ausdrücklich betont, dass sie keine absoluten Anforderungen für die Umweltleistung festlegt. Sie fordert aber die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich die Organisation selbst in ihrer Umweltpolitik auferlegt hat. Allerdings, und das ist neu in der überarbeiteten ISO 14001, muss man zusagen, auch geltende rechtliche Verpflichtungen einzuhalten. Die tatsächliche Einhaltung ist jedoch nicht erforderlich (“Commitment to Compliance” anstatt “Compliance” im Originaltext)
Quelle: www.wikipedia.org
Jahresreinertrag
Katasterpapiere
KfW Effizienzhaus / Energieeffizienzhaus
Das KfW Effizienzhausdarlehen ist ein spezielles Darlehensprogramm der KfW Bankengruppe, das darauf abzielt, energieeffizientes Bauen oder Sanieren von Wohnimmobilien zu fördern. Das Darlehen wird für den Neubau oder die Sanierung von Wohngebäuden verwendet, die bestimmte energetische Standards erfüllen.
Um ein KfW Effizienzhausdarlehen in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Es gibt verschiedene Effizienzhausstandards, wie zum Beispiel KfW-Effizienzhaus 55, KfW-Effizienzhaus 40 oder KfW-Effizienzhaus 40 Plus. Je niedriger der Effizienzhausstandard, desto energieeffizienter ist das Gebäude.
Die KfW Bankengruppe bietet für diese Effizienzhausstandards zinsgünstige Darlehen mit langen Laufzeiten und tilgungsfreien Anlaufjahren an. Die genauen Konditionen können jedoch variieren und sollten bei der KfW Bankengruppe erfragt werden.
Zusätzlich zum Darlehen können auch Tilgungszuschüsse oder Investitionszuschüsse gewährt werden, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Diese Zuschüsse sollen Anreize schaffen, um energieeffizientes Bauen oder Sanieren attraktiver zu machen.
Es ist wichtig zu beachten, dass das KfW Effizienzhausdarlehen in der Regel in Kombination mit anderen Förderprogrammen, wie beispielsweise dem Baukindergeld oder dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm, genutzt werden kann.
Für detaillierte Informationen zu den aktuellen Konditionen und Anforderungen des KfW Effizienzhausdarlehens empfehle ich, direkt bei der KfW Bankengruppe nachzufragen oder die offizielle Website der KfW zu besuchen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Luft-Abgas-System (LAS)
Mindestluftwechsel
Naturbelassenes Holz
Niedrigenergiehaus / 3 Liter Haus
Notwendige Verbrennungsluftanlage
Nürtingen ist eine Stadt in Baden-Württemberg, etwa 19 km südöstlich von Stuttgart. Sie gehört zur Region Stuttgart und zur europäischen Metropolregion Stuttgart.
Nürtingen ist nach Esslingen am Neckar und Filderstadt die drittgrößte Stadt des Landkreises Esslingen und ein Mittelzentruminnerhalb des Oberzentrums Stuttgart. Bezogen auf die Fläche ist Nürtingen mit knapp 47 km² die größte Stadt des Landkreises. Seit 1. Februar 1962 ist Nürtingen Große Kreisstadt. Mit den Gemeinden Frickenhausen, Großbettlingen, Oberboihingen, Unterensingen und Wolfschlugen hat die Stadt Nürtingen eine Verwaltungsgemeinschaft vereinbart. Bis zur Kreisreform zum 1. Januar 1973 gab es einen Landkreis Nürtingen.
Lage
Nürtingen liegt am Vorland der mittleren Schwäbischen Alb. Die Altstadt liegt auf einem ehemaligen Umlaufberg des Neckars, der von Neckartailfingen kommend im Südwesten das Stadtgebiet betritt, östlich des Stadtteils Neckarhausen vorbeifließt, dann die Kernstadt westlich streift und schließlich durch Zizishausen in Richtung Nordosten zwischen Unterensingen und Oberboihingen das Nürtinger Stadtgebiet wieder verlässt. Zwischen Oberensingen und Zizishausen mündet die Aich, ein linker Nebenfluss des Neckars, ein.
Nachbargemeinden
Folgende Städte und Gemeinden grenzen an die Stadt Nürtingen.
Quelle: www.wikipedia.de
Offener Kamin
Passivhaus
Pfullingen ist eine deutsche Kleinstadt in Baden-Württemberg am Fuß der Schwäbischen Alb. Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Sie grenzt unmittelbar an den Südosten der Kreisstadt Reutlingen. Pfullingen ist mit einem Großteil seiner Gemarkung Teil des Biosphärengebiets Schwäbische Alb.
Lage
Pfullingen liegt am Fuß der Schwäbischen Alb im Tal der Echaz. Es ist umgeben von den beiden kegelförmigen Erhebungen Achalm und dem Georgenberg, sowie einigen Bergen des Albtraufs wie dem Schönberg und dem Ursulaberg.
Nachbargemeinden
Folgende Städte und Gemeinden grenzen an die Stadt Pfullingen
Quelle: www.wikipedia.de
Bei der PostIdent handelt es sich um ein Angebot der Deutschen Post, um Personen für Kunden (zum Beispiel Banken für eine Kontoeröffnung) zu identifizieren.
Für den Kunden gilt folgender Ablauf:
Er bekommt zum Beispiel von seiner Bank das PostIdent-Formular und geht mit diesem und seinem gültigen Ausweis zu einer beliebigen Filiale der Deutschen Post. Das PostIdent wird dann von einem Postmitarbeiter vervollständigt. Dazu werden die Daten vom Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) in das Formular eingetragen. (Es kann vorkommen, dass durch den Postmitarbeiter auch noch eine Meldebescheinigung verlangt wird.) Mit der Unterschrift des Postmitarbeiters und dem Poststempel ist das PostIdent-Verfahren vollendet und kann dann zusammen mit dem zum Beispiel Kreditantrag versendet werden.
Bei der Deutsche Post AG werden folgende PostIdent-Verfahren angeboten:
In von 100 angegebener Wert als Bruchteil der Bezugsgröße.
Prozentsätze werden mit einem Prozent am Ende der Zahl angedeutet. So sind 5 Prozent von 200 = 200 x 5 ./. 100 = 10.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Qualifikationsprüfung
Qualitativ gute Arbeit setzt in Zeiten rasanter Entwicklungen im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz ein regelmäßig aktualisiertes Wissen zum Stand der Technik sowie eine aktive Tätigkeit in dem Arbeitsgebiet voraus. Für viele der tätigen Experten stellt dies keine Neuerung dar, sondern bildet lediglich den Stand ihrer derzeitigen beruflichen Praxis ab.
Um die Qualifikationen der Experten regelmäßig zu überprüfen, verfügt die Energieeffizienz- Expertenliste über ein mehrstufiges Qualitätssicherungssystem:
1. Stufe: Bei der Ersteintragung müssen die Experten Nachweise über ihre Grund- und Zusatzqualifikationen erbringen. Die Nachweise werden geprüft, bevor der Experte in der Datenbank freigeschaltet wird.
2. Stufe: Alle drei Jahre müssen die Experten nachweisen, dass sie an Fortbildungen teilgenommen haben. Zusätzlich müssen sie für jedes Förderprogramm, für das sie weiter gelistet sein wollen, einen Nachweis ihrer praktischen Tätigkeit erbringen. Je nach Förderprogramm handelt es sich dabei um eine durchgeführte Energieberatung oder die Planung bzw. Baubegleitung eines KfW-Effizienzhauses (Neubau oder Sanierung).
3. Stufe: Im dritten Schritt werden alle eingereichten Praxisnachweise einem automatischen Plausibilitätscheck unterzogen. Weiterhin werden stichprobenartig vertiefte Überprüfungen der erbrachten Leistungen durchgeführt. Dazu werden zunächst die für das Bauprojekt relevanten Unterlagen (Energieberatungsbericht, Effizienzhaus-Planung bzw. -Baubegleitung) auf Vollständigkeit, inhaltliche Korrektheit und Einhaltung der Förderrichtlinien geprüft. Ergibt sich aus der Unterlagenprüfung weiterer Klärungsbedarf, kontrollieren neutrale Fachprüfer die Leistungen des Experten zusätzlich am Gebäude vor Ort.
Quelle: www.energie-effizienz-experten.de
Räucheranlage
Raumluftunabhängige Feuerstätte
Reutlingen ist eine Großstadt im Zentrum Baden-Württembergs. Sie ist die größte Stadt und zugleich Kreisstadt des Landkreises Reutlingen, in dessen äußerstem Nordwesten gelegen. Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Nahebei befindet sich die Mittelstadt Tübingen (12 Kilometer westlich), die nächsten Großstädte sind Stuttgart (31 Kilometer nördlich) und Ulm (57 Kilometer östlich).
Reutlingens Einwohnerzahl überschritt 1989 die Grenze von 100.000. Mit rund 115.600 Einwohnern ist es heute (nach Ulm) die zweitgrößte Stadt des Regierungsbezirkes Tübingen sowie kleinste der insgesamt neun Großstädte Baden-Württembergs, als einzige unter ihnen nicht Kreisfrei. In der Agglomeration Reutlingen leben etwa 316.000 Einwohner.
17,5 Prozent der Gemarkung Reutlingens gehören zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb, weshalb sich die Stadt auch als das „Tor zur Schwäbischen Alb“ bezeichnet.
Lage
Reutlingen liegt auf einer bis zu zwölf Meter starken, von Süden nach Norden geneigten Schotterterrasse an den Ufern der Echaz, die die Kernstadt in einem leichten Bogen in tendenziell nordwestlicher Richtung umfließt. Das mittlere Vorland der Schwäbischen Alb rings um die Stadt erhebt sich westlich und östlich des von Achalm (707 m ü. NHN) und Georgenberg(602 m) flankierten Echaztales bis zu einer Höhe von 450 m. Der tiefste Punkt Reutlingens liegt mit 290 m im Stadtteil Mittelstadt, die höchste Erhebung mit 869 m ist der zur Schwäbischen Alb gehörende Roßberg im südlichsten Stadtteil Gönningen.
Reutlingen gehört mit dem näheren Umland zum südlichen Bereich der Metropolregion Stuttgart. Innerhalb der Region Neckar-Alb bildet Reutlingen zusammen mit der westlichen Nachbarstadt Tübingen eines von derzeit 14 Oberzentren Baden-Württembergs.
Nachbargemeinden
Folgende zum Landkreis Reutlingen, zum Landkreis Esslingen bzw. zum Landkreis Tübingen gehörende Städte und Gemeinden grenzen an die Stadt Reutlingen
Quelle: www.wikipedia.de
Stadtgliederung
Reutlingen gliedert sich in die Kernstadt (Reutlingen-Mitte) und 12 Stadtteile. Bei diesen handelt es sich um ehemals selbständige Gemeinden, die zwischen 1907 und 1975 nach Reutlingen eingemeindet wurden. Für sie ist in der Hauptsatzung der Stadt Ortschaftsrecht festgeschrieben. Jede Ortschaft (auch Bezirk genannt) hat eine örtliche Verwaltungsstelle, das „Bezirksamt“ sowie einen Ortschaftsrat, der von den Bürgern der Ortschaft gleichzeitig mit dem Gemeinderat der Stadt gewählt wird. Diese Gremien sind zu wichtigen den entsprechenden Stadtteil betreffenden Angelegenheiten zu hören und wählen einen Bezirksbürgermeister. Endgültig werden jedoch alle Entscheidungen vom Gemeinderat gefällt.
Die zwölf Ortschaften beziehungsweise Bezirke der Stadt Reutlingen: Altenburg, Betzingen, Bronnweiler, Degerschlacht, Gönningen, Mittelstadt, Oferdingen, Ohmenhausen, Reicheneck, Rommelsbach, Sickenhausen und Sondelfingen.
„Reutlingen-Mitte“ ist zu statistischen Zwecken weiter in Stadtteile gegliedert, deren Bezeichnungen sich aus der geschichtlichen Entwicklung beziehungsweise von der Bebauung her ergeben. Eine verwaltungsrechtliche Bedeutung haben sie nicht. Hier ihre Namen (sie stimmen teilweise nicht mit den amtlichen Bezeichnungen überein): Betzenried, Burgholz, Efeu, Georgenberg, Gmindersdorf, Hohbuch, Innenstadt, Katzensteg, Lerchenbuckel, Orschel-Hagen, Oststadt (Honauer Bahn), Ringelbach, Römerschanze, Schafstall, Storlach, Weststadt (Tübinger Vorstadt), Voller Brunnen.
Auf Reutlinger Stadtgebiet befinden sich des Weiteren folgende historische Stätten: die abgegangene, vermutlich nach 1100 erbaute Burg Hugenberg im Stadtteil Bronnweiler, die Wüstungen Blauhof, Breitenbach, Kappishäuser und Rappertshofen, die in die Kernstadt aufgegangene ehemals königlich-württembergische Domäne Achalm und das Gehöft Gaisbühl.
Quelle: www.wikipedia.org
Für die Bewertung der Immobilie (Schätzung) berechnen einige Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Gebühren. Diese sind vom Darlehensgeber schon beim Vertragsabschluß mit dem Darlehensnehmer festzulegen und werden generell bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten.
Schätzkosten sind nicht in der Berechnung des Effektivzinssatz nach Preisangabeverordnung beinhaltet, da diese Kosten für eine Dienstleistung erhoben werden, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Darlehenszusage stehen. Achten Sie daher beim Vergleich von Darlehensangeboten neben dem Effektivzinssatz auf die Höhe der Schätzkosten.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Senkrechter Teil der Abgasanlage
Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren
Thermografie und Messtechniken
Tübingen (im schwäbischen Dialekt Diebenga, amtlicher Name Universitätsstadt Tübingen) ist eine Universitätsstadt im Zentrum von Baden-Württemberg. Sie liegt am Neckar rund 30 Kilometer südlich von Stuttgart. Die Stadt ist Sitz des Landkreises Tübingen sowie des gleichnamigen Regierungsbezirks und war von 1947 bis 1952 Landeshauptstadt von Württemberg-Hohenzollern. Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Gemeinsam mit der östlichen Nachbarstadt Reutlingen bildet sie eines der 14 Oberzentren des Landes. Seit dem 1. April 1956 ist Tübingen Große Kreisstadt. Als zwölftgrößte Stadt Baden-Württembergs hat Tübingen etwa 87.000 Einwohner (Mai 2016) und besitzt von allen Städten Deutschlands den niedrigsten Altersdurchschnitt (39,1 Jahre am 31. Dezember 2015). Tübingen ist hinter Ludwigsburg und Esslingen am Neckar die drittgrößte Mittelstadt in Baden-Württemberg.
Mit der 1477 gegründeten Eberhard Karls Universität gehört die Stadt zu den ältesten deutschen Universitätsstädten. Das städtische Leben wird stark geprägt von den rund 26.150 Studenten (Stand: Sommersemester 2018).
Lage
Tübingen liegt im mittleren Neckartal zwischen Nordschwarzwald und Schwäbischer Alb. In Tübingen mündet der Goldersbach in die Ammer, die wie die Steinlach in den Neckar mündet. Im Zentrum der Stadt liegen der Schlossberg und der Österberg, an den Stadträndern befinden sich unter vielen anderen der Schnarrenberg, der 475 m hohe Spitzberg als Hausberg des Stadtteils Hirschau, der Herrlesberg und die Härten. Der niedrigste Punkt des Tübinger Stadtgebiets befindet sich mit 307 m ü. NN im östlichen Neckartal, der höchste ist der Hornkopf im Schönbuch nördlich des Stadtteils Hagelloch mit 515,2 m Höhe. Im Norden Tübingens beginnt der Naturpark Schönbuch. Die Schwäbische Alb beginnt etwa 13 km (Luftlinie Tübingen Mitte zum Roßberg(turm)(869 m)) weiter südöstlich.
Nachbargemeinden
Folgende Städte und Gemeinden grenzen an die Stadt Tübingen
Quelle: www.wikipedia.org
Umsetzung in Deutschland
Die EU versucht bereits seit vielen Jahren, die Energieeffizienz in Europa in allen Wirtschafts- und Lebensbereichen zu erhöhen. Die aktuell im Bereich der Energiepolitik im Hinblick auf Energieeffizienz geltenden Rechtsakte der EU sehen zahlreiche Maßnahmen der Mitgliedsstaaten vor, wie Energieeffizienz zu steigern ist. Vorrang für Energieeffizienz ist ein Grundsatz, der heute alle Aspekte der EU-Energiepolitik durchdringt.
Die Energieeffizienzrichtlinie (EED) und die Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) bilden dabei den Kern der Effizienzstrategien.
Vorgaben für Mitgliedsstaaten aus der Energieeffizienzrichtlinie sind z. B. die Festlegung staatlicher Energieeffizienzziele, die Bildung von Strategien für Gebäuderenovierung, die Vorbildfunktion staatlicher Stellen bei der Steigerung der Energieeffizienz und die Förderung des Marktes für Energiedienstleistungen.
Die Gebäudeeffizienzrichtlinie in der momentan noch gültigen Fassung von 2010 legt Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden fest. Im Einzelnen mit den Vorgaben an die Mindestanforderungen und Berechnung der Gesamteffizienz, Niedrigenergiegebäude, Schaffung von finanziellen Anreizsystemen und Marktschranken, Erstellung und Ausstellung von Energieeffizienz-Ausweisen, Inspektionen von Anlagen und Kontroll- und Informationsmaßnahmen.
Eine Umsetzung der europäischen Richtlinien in das deutsche Recht erfolgt über das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Der Entwurf für ein Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) konnte sich letztes Jahr nicht durchsetzen. Hier sollte z.B. der von der EU geforderte Fast-Null-Energie-Standard oder auch Niedrigstenergie-Gebäudestandard festgelegt werden, der den Anforderungen an Energie- und Klimaschutzziele bis 2050 gerecht wird und für alle Neubauten ab 2019 (öffentliche Gebäude) bzw. 2021 (private Neubauten) gelten soll.
Die neue EU-Gebäuderichtlinie, auf die sich das Europäische Parlament, der Rat und die EU-Kommission am 19.12.2017 geeinigt haben, hat das vorrangige Ziel, die kostenwirksame Renovierung bestehender Gebäude zu beschleunigen. Sie gehört auch zum großen Paket „Saubere Energien für Europa“ und verpflichtet sich damit dem Pariser Klimaabkommen.
Nach dieser politischen Einigung muss nun noch der Wortlaut der Richtlinie vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich genehmigt werden. Die aktualisierte Richtlinie wird in den kommenden Monaten von beiden Gesetzgebern gebilligt und im Amtsblatt der Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedsstaaten werden die neuen Elemente der Richtlinie nach 18 Monaten in nationales Recht umsetzen müssen.
Der „langfristigen Renovierungsstrategie“ wird ein neuer Artikel 2a gewidmet. Er sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten einen Fahrplan mit klaren Meilensteinen und Maßnahmen zur Verwirklichung des langfristigen Ziels bis 2050 erstellen, um einen nationalen Gebäudebestand mit geringen CO2- Emissionen zu erhalten, auch mit genauen Zwischenzielen bis 2030. Die langfristige Renovierungsstrategie soll zur Verringerung der Energiearmut beitragen.
„Gebäudetechnische Systeme“ sollen definiert werden als „die technische Ausrüstung eines Gebäudes oder Gebäudeteils für Raumheizung, Raumkühlung, Lüftung, Warmbrauchwasser, eingebaute Beleuchtung, Gebäudeautomatisierung und -steuerung, standortnahe Elektrizitätserzeugung und Elektromobilitäts-Infrastrukturen oder eine Kombination solcher Systeme, einschließlich derer, die Energie aus erneuerbaren Quellen nutzen“.
Ladestationen für alternative Kraftstoffe und Elektrofahrzeuge sollen für Neubauten vorgeschrieben werden. Dafür soll der Artikel 6 (Neue Gebäude) dahingehend geändert werden, dass bei neuen und umfangreich sanierten Nichtwohngebäuden mindestens jeder zehnte Parkplatz einen Ladepunkt für alternative Kraftstoffe umfasst. Bei neuen und umfangreich sanierten Wohngebäuden mit über zehn Parkplätzen sollen „Vorverkabelungen vorgenommen werden, die die Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge für jeden Parkplatz ermöglichen.“
Bei der Installation, Austausch oder Modernisierung eines gebäudetechnischen Systems soll die Gesamtenergieeffizienz des gesamten veränderten Systems bewertet, dokumentiert und an den Eigentümer des Gebäudes übermittelt werden, so dass diese Dokumentation auch für die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen und die Ausstellung von Energieeffizienzausweisen zur Verfügung steht. Diese Informationen sollen auch in den jeweiligen nationalen Datenbanken für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz registriert werden.
„Intelligenzindikator“ als neues Kennzeichen für Gebäude: Der Intelligenzindikator soll die Flexibilitätsmerkmale, verbesserten Funktionen und Fähigkeiten abbilden, die auf die stärker vernetzten und besser integrierten intelligenten Geräte zurückzuführen sind, die in herkömmlichen gebäudetechnischen Systemen verbaut werden. „Mit diesen Funktionen soll den Bewohnern und dem Gebäude selbst ermöglicht werden, auf Anforderungen hinsichtlich Komfort und Betrieb zu reagieren, einen Beitrag zur Laststeuerung zu leisten und den optimalen, reibungslosen und sicheren Betrieb der verschiedenen Energiesysteme und Infrastrukturen, an die das Gebäude angeschlossen ist, zu unterstützen.“
Finanzielle Förderung an den erzielten Energieeffizienzverbesserungen orientieren: Die Einsparungen sollen durch den Vergleich der Energieeffizienzausweise ermittelt werden, die vor und nach der Renovierung ausgestellt wurden.
Inspektion der Anlagentechnik: Inspiziert werden soll die Gebäudeheizung – wie Wärmeerzeuger, Steuerungssysteme und Umwälzpumpe für Nichtwohngebäude und Wohngebäude, die über zentrale gebäudetechnische Systeme mit einer Nennleistung von mehr als 70 kW verfügen. Diese Inspektion soll auch die Prüfung des Wirkungsgrades der Kessel und der Kesseldimensionierung im Verhältnis zum Heizbedarf des Gebäudes und gegebenenfalls die Möglichkeiten zur Optimierung der Leistung bei typischen oder durchschnittlichen Betriebsbedingungen umfassen.
Zurück nach Deutschland:
Ziele setzte sich auch unsere Bundesregierung im Koalitionsvertrag zum Thema Energie.
Hier wird z. B. ein Anteil von etwa 65 Prozent erneuerbarer Energien bis 2030 angestrebt. Außerdem soll nun auch das Gebäudeenergiegesetz umgesetzt werden, allerdings heißt es: „Dabei gelten die aktuellen energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau fort. Wir wollen dadurch insbesondere den weiteren Kostenauftrieb für die Mietpreise vermeiden. Zusätzlich werden wir den Quartiersansatz einführen. Mögliche Vorteile einer Umstellung künftiger gesetzlicher Anforderungen auf die CO2-Emissionen werden wir prüfen. Die mögliche Umstellung soll spätestens bis zum 1. Januar 2023 eingeführt werden.“ Fraglich ist hierbei die Vereinbarkeit mit den europäischen Vorgaben und das Erreichen unserer gesetzten Klimaschutzziele.
In der Förderstrategie der Gebäudesanierung sollen die bestehenden Programme überarbeitet und besser aufeinander abgestimmt werden. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll fortgesetzt werden. Die Förderung zum Austausch von alten Heizungen zu hocheffizienten Geräten (auch Brennwertgeräten) soll bestehen bleiben.
Die deutsche Förderbank KfW, die dem Bund und den Ländern gehört, spielt in Deutschland eine entscheidende Rolle bei der Errichtung und Sanierung von Wohnungen und Häusern mit einem energetischen Anspruch. „Der Förderschwerpunkt Wohnen leistete mit einem Zusagevolumen von 18,9 Mrd. Euro auch 2017 wieder einen bedeutenden Beitrag. Dabei erfuhren insbesondere die Zuschussprogramme zu Energieeffizient Bauen und Sanieren bzw. Altersgerecht Umbauen einen deutlichen Nachfrageschub. Hierauf entfielen rund 59 Prozent der wohnwirtschaftlichen Zusagen“ (KfWJahresbericht 2017).
Auch dem in der Gebäudeeffizienzrichtlinie geforderte Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und intelligenten Technologien, um den effizienten Betrieb von Gebäuden zu gewährleisten, beispielsweise durch Einführung von Automatisierungs- und Kontrollsystemen, kommt die KfW jetzt schon nach. Im Rahmen des Programmes für altersgerechten Umbau und als Zusatzmaßnahme bei der energetischen Sanierung können Smart-Home-Anlagen mit gefördert werden.
Einsatzmöglichkeiten für Energiemanagement können sein: elektronische Heizkörper- oder Raumthermostate mit integriertem Wohnungsdisplay zur Anzeige von aktuellen Daten; Systeme zur Erfassung und Monitoring der Verbrauchsdaten; Speichersysteme, Nutzerinterface und Smart-Metering-Systeme; Einbau von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (z. B. für Beleuchtungs-, Lüftungs- und Klimatechnik, Einbindung von Wetterdaten); Energiemanagementsystem inklusive Integration in wohnwirtschaftliche Software oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
Systeme für die Sicherheit: Not-, Ruf- und Unterstützungssysteme; Gebäudeausrüstung mit vernetzter Gebäudesystemtechnik (z. B. Fensterkontakten, Präsenzsensoren, Beleuchtungsaktoren); Systemtechnik für den Datenaustausch hausintern und -extern oder intelligente Türsysteme mit personalisierten Zutrittsrechten.
Quelle: www.zds-schornsteinfeger.de
Verbindungsstück
Verpflichtung der Eigentümer (Austauschpflicht)
Wärmebrücke
Warum brauche ich einen Energie-Effizienz-Experten?
Sie möchten energieeffizient Bauen oder Sanieren? Das ist gut für Sie und für die Umwelt, denn energieeffiziente Häuser bieten viele Vorteile: Sie verringern Heizkosten, bieten hohen Wohnkomfort und werden als Vorreiter für Energieeffizienz und Klimaschutz von der Bundesregierung gefördert.
Damit Hauseigentümer davon profitieren, müssen die Gebäude besonderen Ansprüchen an die Energieeffizienz genügen. Mit zunehmendem energetischem Niveau steigen aber auch die Anforderungen an die Qualität der auszuführenden Arbeiten. Bei Effizienzhäusern können deshalb schon kleine Fehler in der Planung oder Ausführung dazu führen, dass die berechnete Energieeinsparung nicht erreicht wird. Im schlimmsten Fall drohen sogar Bauschäden.
Die Umsetzung eines so komplexen und technischen Vorhabens stellt somit eine große Herausforderung für Hauseigentümer dar. Hochqualifizierte Experten sind daher unerlässlich, wenn es um die Umsetzung eines qualitativ hochwertigen Effizienzhauses geht.
Die Energieeffizienz-Experten erfüllen die hohen Ansprüche, die Fachleute für hocheffiziente Neubauten und Sanierungen sowie Energieberatungen mitbringen müssen. Sie sorgen für eine fachgerechte, unabhängige und neutrale Beratung und helfen Bauherren, die Einsparpotenziale ihres Gebäudes zu identifizieren sowie Fördermittel des Bundes für ihr Bauvorhaben optimal einzusetzen. Auch während des Bauens begleiten die Experten die Ausführung und sichern so eine fachgerechte Umsetzung.
Quelle: www.energie-effizienz-experten.de
Was muss ich beim EWärmeG BW beachten?
Ein energetischer Sanierungsfahrplan zeigt auf, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Ein erfahrener Energieberater erfasst dazu alle Bauteile und die Heizungsanlage. Daraus entwickelt er Ihren Sanierungsfahrplan. Damit erfüllen Sie die Anforderungen des EWärmeG bereits zu einem Drittel.
Thermische Solaranlagen nutzen die Sonnenenergie zur Wärmeerzeugung und können fast jedes Heizsystem ergänzen. Im Ein- und Zweifamilienhaus erfüllen Sie die Anforderungen des EWärmeG mit 0,07 Quadratmeter Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche, im Mehrfamilienhaus mit 0,06 Quadratmeter pro Quadratmeter Wohnfläche.
PV (Photovoltaikanlagen) erzeugen Strom aus Sonnenlicht. 0,02 kWp pro Quadratmeter Wohnfläche genügen zur vollständigen Erfüllung der EWärmeG-Vorgaben – unabhängig davon, ob Sie den erzeugten Solarstrom selbst nutzen oder einspeisen.
Mit einer Holzzentralheizung für Hackschnitzel, Scheitholz oder Pellets erfüllen Sie die Anforderungen.
Das gilt auch für Einzelraumfeuerung durch Kachel-, Pellets und Grundöfen, wenn die Öfen 30 Prozent der Wohnfläche überwiegend beheizen oder mit einer Wassertasche Wärme an das Zentralheizungssystem abgeben.
Mit der Wärmepumpe nutzen Sie Umwelt- oder Abwärme. Bei elektrischen Wärmepumpen müssen nach den EWärmeG-Vorgaben aus einer Kilowattstunde Strom mindestens 3,5 Kilowattstunden Wärme erzeugt werden (Jahresarbeitszahl 3,50). Wird die Pumpe mit Gas oder Öl betrieben, muss das Gerät aus einer Kilowattstunde Brennstoff mindestens 1,2 Kilowattstunden Wärme bereitstellen (Jahresheizzahl 1,20).
Sie können die Vorgaben des EWärmeG zu zwei Dritteln erfüllen, wenn Sie Ihre Heizung mit mindestens 10 Prozent Bioöl oder Biogas bis 50 kW betreiben. Dazu müssen Sie einen entsprechenden Brennwertkessel einbauen.
Baulicher Wärmeschutz: Wenn Sie Dach, Außenwand oder Kellerdecke um mindestens 20 Prozent besser dämmen, als die Energieeinsparverordnung (EnEV 2013) fordert, erfüllen Sie das EWärmeG vollständig. Oder Sie verbessern die gesamte Gebäudehülle. In welchem Umfang dies anrechenbar ist, hängt vom Alter des Gebäudes ab.
Auch wenn Sie Ihre Wärme aus einer Heizungsanlage mit Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW) beziehen, können Sie das EWärmeG 2015 erfüllen.
Wärmenetzanschluss: Statt eine eigene Heizungsanlage zu betreiben, erfüllt auch der Bezug der Wärme aus einem Kraft-Wärme-Kopplung oder mit mindestens 15 Prozent erneuerbaren Energien oder Abwärme betrieben wird.
Erfüllungsnachweise müssen Sie innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme Ihrer neuen Heizungsanlage der unteren Baurechtsbehörde vorlegen. Die erforderlichen Bestätigungen/ EWärmeG Nachweise stellt Ihnen Ihr Energieberater aus.
Sie haben Fragen? – Ein kurzer telefonischer Kontakt bringt Sie sofort weiter!
Quelle: www.um.baden-wuerttemberg.de
Verkehrswert und Beleihungswert werden bei der Wertermittlung festgelegt.
Der Überprüfung der Angemessenheit des Kaufpreises dient der Verkehrswert, während der Beleihungswert als Basis für die Höhe der Kreditgewährung zu sehen ist. Der Verkehrswert wird im wesentlichen stichtagsbezogen errechnet und gibt somit den aktuellen, derzeit am Markt erreichbaren Wert wieder, wobei bei der Beleihungswertermittlung die dauernden, nachhaltig erzielbaren Eigenschaften zugrunde gelegt werden, da das bewertete Objekt in der Regel für viele Jahre als Kreditsicherheit dient und aus diesem Grund einer längerfristigen Risikobeurteilung unterzogen wird. Nach Vorgabe des BAK (= Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen) muss daher ein Sicherheitsabschlag durchgeführt werden, um eventuelle Marktschwankungen aufzufangen. Der Beleihungswert liegt somit generell unter dem Verkehrswert.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und auch den meisten eigengenutzten Eigentumswohnungen wird der Beleihungswert nach dem Sachwert kalkuliert. Der Sachwert setzt sich aus Gebäudewert, Bodenwert, und Außenanlagen zusammen.
Bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Renditeobjekten wird der Beleihungswert auf Basis des Ertragswertes festgelegt. Der Ertragswert orientiert sich an den nachhaltig erreichbaren Mieteinnahmen und stellt den kapitalisierten Reinertrag des Beleihungsobjektes dar.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Die nach der Wohnflächenverordnung oder auf der Grundlage anderer Rechtsvorschriften oder anerkannter Regeln der Technik zur Berechnung von Wohnflächen ermittelte Fläche. Die Wohnfläche bezeichnet die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von sogenannten Zubehörräumen wie Kellern oder Dachräumen, von Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen sowie von Geschäfts- und Wirtschaftsräumen.
Bei der Wohnfläche handelt es sich um die anrechenbare Grundfläche der Räume von Wohnungen. Zur Errechnung der Wohnfläche werden von der Grundfläche zum Beispiel. die Außen- und Zwischenwände, die Treppenhäuser, usw. abgerechnet – zur überschlägigen Ermittlung kann man circa 75 Prozent der Grundfläche als Wohnfläche ansetzen.
Zur Wertermittlung verlangen die Banken jedoch meist eine genaue Wohnflächenberechnung nach DIN.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Die exakte Berechnung der Wohnfläche ist nur für den Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus durch die II. Berechnungsverordnung amtlich geregelt. Jedoch haben sich die hier getroffenen Festlegungen in der Praxis generell durchgesetzt.
So sind zum Beispiel. bei verputzten Wänden die aus dem Rohbau berechneten Maße um 3 Prozent zu verkleinern. Auch Wand- und Fensternischen gehören zur Grundfläche, die mehr als 13 cm tief sind ebenfalls Erker und Wandschränke, auch Raumteile unter Treppen, soweit die Höhe 2 Meter ist.
Wichtig: Türnischen dürfen nicht mit einbezogen werden. Schornstein- und sonstige Mauervorlagen, freistehende Pfeiler und Säulen mit mehr als 0,1 qm werden zur Grundfläche gezählt. Wenn eine Treppe mehr als drei Stufen hat, wird sie auch nicht zu der Grundfläche hinzugezählt!
Was allerdings nicht abgezogen werden kann, sind: Stuck, Fenster- und Türverkleidungen, Heizungen, Kamine und Öfen. Zusätzlich gibt es Grundflächen, die nicht zu 100 Prozent in die Berechnung einfließen. Hierzu gehören nicht beheizbare Wintergärten, sie werden mit 50 Prozent bemessen. Offene Hauslaube, Balkone werden mit 0 Prozent bis 50 Prozent berechnet. Bei Dachgeschoßwohnungen sollt auf die Höhe geachtet werden. Bei einer Dachschräge werden bis zu 2 m Höhe die Grundfläche zu 100 Prozent berechnet. Zwischen 1 m und 2 m sind es nur noch 50 Prozent, unter 1 m wird nicht mehr zur Grundfläche gerechnet.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
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Zahlungsfähigkeit
Zauberscheiben der Nachhaltigkeit
In Feuerungsanlagen dürfen nur die folgenden Brennstoffe eingesetzt werden
Zulassungspflichtige Handwerke