Glossar

ABB

Ist die Abkürzung für Allgemeine Bauspar Bedingungen.
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Energieberater/Energieberatung

Abdichtung

Maßnahme zum Schutz von Bauwerken und Bauteilen gegen Einwirkung von Wasser und Feuchtigkeit. Man unterscheidet:

  • Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit (DIN 18195-4)
  • Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser (DIN 18195-5)
  • Abdichtung gegen drückendes Wasser (von außen: DIN 18195-6, von innen: DIN 18195-7)
  • Dachabdichtung Bauwerksabdichtungen sind gemäß den Anforderungen aus den o. a. Belastungen auszuführen.
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Abfall

bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entledigen will oder deren Entsorgung zur Wahrung des Allgemeinwohls geboten ist. Abfallentstehung ist zu vermeiden. Abfälle sollen verwertet werden. Bei der Entsorgung von Abfällen dürfen die Gesundheit der Menschen sowie Flora, Fauna, Boden, Gewässer und Luft nicht beeinträchtigt werden. Die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Städtebaus sind zu wahren. Abfall wird in Deutschland durch das Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz (KrW-/Abfg) definiert.
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Abgasanlage

Anlage, wie Schornstein, Verbindungsstück, Abgasleitung, Luft-Abgas-System oder Abluftschacht, für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten und Räucheranlagen, sowie eine Anlage zur Abführung von Verbrennungsgasen von Blockheizkraftwerken, Wärmepumpen, ortsfesten Verbrennungsmotoren und Brennstoffzellenheizgeräten.
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Abgasanlage für Überdruck

Abgasanlage, bei deren Betrieb der statische Druck im Innern höher sein darf als der statische Druck in der Umgebung der Abgasanlage in gleicher Höhe.
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Abgaskanal

Verbindungsstück, das mit Böden, Decken, Wänden oder anderen Bauteilen fest verbunden ist.
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Abgasleitung

Abgasanlage, die nicht rußbrandbeständig sein muss.
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Abgasrohr

Frei verlaufendes Verbindungsstück.
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Abgasverlust

Die Differenz zwischen dem Wärmeinhalt des Abgases und dem Wärmeinhalt der Verbrennungsluft bezogen auf den Heizwert des Brennstoffes.
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Abgasweg

Heizgasweg und Strömungsstrecke der Abgase innerhalb des Verbindungsstücks.
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Abschlussgebühr

Bei Abschluss eines Bausparvertrags wird von den Bausparkassen eine einmalige Abschlussgebühr erhoben. Sie setzt sich aus Beratungs- und Abschlusskosten zusammen. Man kann die Abschlussgebühr auch mit den einzuzahlenden Sparleistungen verrechnen.
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Abschreibung-degressive

Bei der degressiven Abschreibung handelt es sich um eine Absetzung in abnehmenden Beträgen. Die jährlichen Abschreibungsbeträge ergeben sich zum Beispiel als fester Prozentsatz vom Restbuchwert.

Soweit ein Wohngebäude bis zum 28.02.1989 hergestellt bzw. angeschafft wurde, gelten nachfolgende Abschreibungssätze: In den ersten vier Jahren je 7 Prozent, in den folgenden sechs Jahren je 5 Prozent und in den darauf folgenden sechs Jahren je 2 Prozent und in den folgenden vierundzwanzig Jahren je 1,25 Prozent.

Übrige Wohngebäude, die der Steuerpflichtige hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft hat, können gemäß §7 V EStG in den ersten acht Jahren je 5 Prozent, in den folgenden sechs Jahren je 2,5 Prozent und in den anschließenden 36 Jahren jeweils 1,25 Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt werden.

Eine degressive Abschreibung kann nur von einem Erwerber des Gebäudes beantragt werden, wenn der Hersteller des Gebäudes für das veräußerte Gebäude weder degressive noch erhöhte oder Sonder-AfA in Anspruch genommen hat.

Eine degressive Abschreibung für Betriebsgebäude im Besitz von Privatpersonen ist  nur noch möglich, wenn das Gebäude aufgrund eines vor dem 01.01.1994 gestellten Bauantrags hergestellt und vom Steuerpflichtigen aufgrund eines vor dem 01.01.1995 abgeschlossenen obligatorischen Vertrags angeschafft worden ist. Wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu späteren Zeitpunten erfolgten, kann nur noch eine lineare AfA in Höhe von 4 Prozent gemäß §7 Abs.4 Nr.1 EStG in Anspruch genommen werden.

Bei Wirtschaftsgebäuden können in den ersten vier Jahren je 10 Prozent, in den darauf folgenden drei Jahren je 5 Prozent und in den danach folgenden 18 Jahren je 2,5 Prozent abgesetzt werden.

Die degressive Abschreibung ist nur zulässig mit den gesetzlich vorgeschriebenen Staffelsätzen.
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Abschreibung-lineare

Bei der linearen Abschreibung handelt es sich um eine Absetzung in jährlich gleichen Beträgen. Die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten werden hier gleichmäßig auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt.

Bei Gebäuden mit Fertigstellung nach dem 31.12.1924 können die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten jährlich mit 2 Prozent angesetzt werden (Nutzungsdauer 50 Jahre).

Bei Gebäuden mit Fertigstellung vor dem 01.01.1925 können die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten jährlich mit 2,5 Prozent angesetzt werden (Nutzungsdauer 40 Jahre).

Gebäude, welche zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht für Wohnzwecke dienen und für die ein Bauantrag nach dem 31.03.1985 gestellt wurde (= Wirtschaftsgebäude), werden über 25 Jahre mit 4 Prozent jährlich abgeschrieben, vgl. § 7 IV Nr. 1 EStG.

Bei einer kürzeren Nutzungsdauer kann die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechende AfA vorgenommen werden. (§ 7 IV 2 EStG)

Beispiel:

  • Kauf eines selbstgenutzten Einfamilienhauses (mit Fertigstellung nach 31.12.1924) für 250.000 Euro in 1999
  • Nutzungsdauer 50 Jahre = 2,0 Prozent der Herstellungs- und Anschaffungskosten
  • Jährlicher Abschreibungsbetrag: 250.000 Euro x 2,0 Prozent = 5.000 Euro
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Absetzung für Abnutzung (AfA)

Bei der AfA handelt es sich um den steuerrechtlichen Begriff für die Verteilung der Herstellungs- bwz. Anschaffungskosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer. Die Afa kann vom Steuerpflichtigen in der Einkommenssteuerermittlung als Betriebsausgabe oder Werbungskosten ansetzen werden.
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AfA

Ist die Abkürzung für Absetzung für Abnutzung.
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AGB

Ist die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen.
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Alles auf einen Blick

Nur hier haben Sie die Möglichkeit alle Begriffe klar und strukturiert, zu bestimmen und zu definieren.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bei den Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt es sich um vorformulierte Bedingungen für eine Vielzahl von Verträgen. Bei Vertragsabschluß können diese unter bestimmten Voraussetzungen Vertragsinhalt werden.
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Amortisation

  • Die Zahlung des Darlehensnehmers zur Rückführung des Darlehen nennt man Tilgung. Dieser wird normalerweise als Prozentsatz angegeben.
  • Der gleich bleibende Beitrag (in Promille angegeben), der erforderlich ist, um ein Bauspardarlehen in vereinbarter Zeit zurückzahlen zu können, wird als Tilgungsbeitrag bezeichnet. Die Höhe des Tilgungsbeitrags hängt dabei vom gewählten Tarif ab.
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Amtlicher Lageplan

Die genaue Lage des Grundstücks, ebenso des darauf errichteten Gebäudes, lässt sich aus dem amtlichen Lageplan entnehmen. Siehe auch unter Katasterpapiere.
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Annuität

Der Begriff Annuität stammt aus dem Lateinischen und beschreibt eine regelmäßige Zahlung, die jährlich anfällt (annus = Jahr). Diese Zahlung, oder auch: Rate, ist und bleibt über die Jahre hinweg immer gleich hoch und besteht aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil. Der Zinsanteil und der Tilgungsanteil innerhalb dieser konstanten Jahreszahlung verändern sich mit der Zeit: Der Zinsanteil sinkt, der Tilgungsanteil steigt, die Rate bleibt aber in ihrer Höhe gleich. Dies ist das Grundkonzept des Annuitätendarlehens, welches wiederum als Standardform einer Baufinanzierung gilt. Die Annuität stellt dabei also den regelmäßigen Rückzahlungsbetrag dar, den der Kreditnehmer entrichten muss.
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Annuitätendarlehen

Die heute am meisten vereinbarte Darlehensform ist das Annuitätendarlehen. Auch Amortisations- oder Tilgungsdarlehen werden als Annuitätendarlehen beschrieben.
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Architekt

In Deutschland geschützte Berufsbezeichnung. Das Führen dieser Berufsbezeichnung setzt die Eintragung in die Architektenliste der Architektenkammer eines Bundeslandes voraus. Berufszweige Architekt (Gebäudeplanung), Innenarchitekt (Planung von raumbildenden Ausbauten), GARTEN- UND Landschaftsarchitekt (Planung von Freianlagen und Landschaftsplanung), Stadtplaner. Grundlage der Honorierung von Architektenleistungen ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Das Wort Architekt ist griechischer Herkunft. Im Lateinischen wurde es in zwei Versionen (architecton, onis, architectus, i) gebraucht. Vitruv verstand unter architectus einen umfassend gebildeten Ingenieur-Architekten, der auf der Grundlage von Philosophie, Naturwissenschaften und technischen Wissenschaften als Baugestalter, Techniker und Organisator tätig wurde.
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Ausbauhaus

Bein einem Ausbauhaus handelt es sich um ein Haus, welches nur bis zu einem bestimmten Stand durch die Baufirma gefertigt wird, alles weitere wird durch den Bauherrn in Eigenleistung zu Ende gebracht, z. B. der Innenausbau. Siehe auch unter Fertighaus.
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Ausfallbürgschaft

Bei der Ausfallbürgschaft handelt es sich um eine Bürgschaft, bei der der Bürge erst in Anspruch genommen werden kann, wenn der Gläubiger dargelegt hat, dass zumindest zum Teil ein Ausfall seiner Forderung endgültig eingetreten ist, das heisst, der Bank einen Verlust zugefügt hat.
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Außenanlagen

Die Umgebung des Haus im Besitz des Eigentümers wird Außenanlagen genannt. Werte befinden sich hier im Bereich der Pflasterung, Gartengestaltung usw..
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Architektenhonorar steuerlich absetzbar

Wir können Ihnen nur einige grundlegende Informationen zu Architektenhonoraren und ihrer steuerlichen Absetzbarkeit geben. Bitte beachten Sie jedoch, dass Steuergesetze und -vorschriften sich ändern können und von Land zu Land unterschiedlich sind. Daher ist es immer ratsam, sich bei einem Steuerberater oder einer Steuerbehörde über die genauen Regelungen in Ihrem spezifischen Fall zu informieren.

In vielen Ländern sind Architektenhonorare steuerlich absetzbar, da sie als berufliche Ausgaben gelten. Dies bedeutet, dass Sie die Kosten für Architektenleistungen bei der Berechnung Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte von der Steuer abziehen können. Der genaue Absetzbarkeitsgrad kann je nach Land, Art der erbrachten Leistungen und Ihrem persönlichen steuerlichen Status variieren.

Hier sind einige allgemeine Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Berufliche Verwendung: Damit Sie Architektenhonorare steuerlich absetzen können, müssen sie in direktem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Das bedeutet, dass die Architektenleistungen im Rahmen Ihrer beruflichen oder geschäftlichen Aktivitäten erbracht werden müssen.
  • Belegpflicht: Um Architektenhonorare steuerlich absetzen zu können, müssen Sie in der Regel nachweisen können, dass Sie die Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen haben. Dies kann durch eine detaillierte Rechnung oder einen Vertrag mit dem Architekten erfolgen. Stellen Sie sicher, dass Sie entsprechende Belege aufbewahren.
  • Absetzbarkeit im Jahr der Zahlung: In den meisten Fällen können Sie Architektenhonorare steuerlich absetzen, wenn Sie sie tatsächlich gezahlt haben. Es ist wichtig zu beachten, dass der Zeitpunkt der Zahlung entscheidend ist, nicht der Zeitpunkt, zu dem die Arbeiten erbracht wurden.
  • Höchstgrenzen und Beschränkungen: In einigen Ländern gibt es Höchstgrenzen oder Beschränkungen für die absetzbaren Architektenhonorare. Dies kann beispielsweise in Form eines Prozentsatzes Ihrer Gesamteinkünfte oder eines festen Höchstbetrags erfolgen. Informieren Sie sich über die geltenden Regelungen in Ihrem Land.

Es ist wichtig zu betonen, dass dies nur allgemeine Informationen sind und dass die steuerliche Absetzbarkeit von Architektenhonoraren von vielen Faktoren abhängt. Um genaue und aktuelle Informationen zu erhalten, sollten Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater oder an die Steuerbehörde in Ihrem Land wenden.

Bank

Bei einer Bank handelt es sich um ein Kreditinstitut. Dienstleistungen für den Zahlungs-, Kredit- und Kapitalverkehr werden hier kostenpflichtig angeboten.

Nach § 1 KWG (Kreditwesengesetz) ist ein Kreditinstitut gesetzlich definiert als ein kaufmännisches Unternehmen, welches Bankgeschäfte ausübt.

Je nach Bankenmodell bebefasst man sich dort mit der Verwaltung von Spareinlagen, der Vergabe von Krediten oder dem Handel / der Verwahrung von Wertpapieren. Bei einer Universalbank wird alles angeboten.
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Bankleitzahl

Numerische Kennzeichnung eines Kreditinstituts zur rationellen Durchführung von zum Beispiel Überweisungen. Die ersten drei Ziffern beinhalten die geographische Lage des Kreditinstitutes, die vierte Stelle die Art der Institutsgruppe (5 = Sparkasse, 7 = Deutsche Bank usw.) bishin zu weiteren Aufgliederungen innerhalb der Bank.
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Bauantrag

Der Bauantrag ist in Schriftform mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens notwendigen Unterlagen (Bauvorlagen) in ausreichender Zahl bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

  • Der Bauantragsvordruck muß vom Bauherrn und vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Ingenieur) unterzeichnet sein.
  • Der Entwurfsverfasser muss eine Haftpflichtversicherung darlegen.

Es muss ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit Berechnung der Grund- und Geschoßfläche angehängt sein.

  • Die Bauzeichnungen (Grundriss-, Schnitt- und Ansichtszeichnungen) müssen im Maßstab 1:100 angelegt sein.
  • Die Berechnung des Bruttorauminhaltes nach DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987) und auch Angaben zur Hochbaustatistik müssen beigelegt sein.
  • Der Standsicherheits-, Schall- und Wärmeschutznachweis ist vorzulegen (im vereinfachten Genehmigungsverfahren erst bei Baubeginn gemeinsam mit dem Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung des Fachplaners.
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Bauanzeige

Bei der Bauanzeige handelt es sich um die vereinfachte Form des Baugenehmigungsverfahrens, in der Bauanzeigenverordnung geregelt. Nur in bestimmten Fällen einsetzbar. Es kann mit dem Bau begonnen werden, wenn nicht innerhalb von vier Wochen von der Baubehörde Einwände erhoben werden.
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Baubeschreibung

Die bei der Ausführung eines Bauvorhabens verwendeten Techniken und eingesetzten Materialien werden in der Baubeschreibung aufgeführt. Anhand dieser können Käufer und Darlehensgeber die Bauweise sowie Qualität eines Gebäudes bewerten. Die Baubeschreibung ist Bestandteil des Antrages auf Baugenehmigung und wesentliche Unterlage bei der Finanzierungsanfrage.
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Baudenkmal

Sind nach Landesrecht geschützte Gebäude oder Gebäudemehrheiten.
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Bauerwartungsland

Bauerwartungsland sind Flächen, die in den Flächennutzungsplänen von Gemeinden als zukünftiges Bauland oder als Land mit zu erwartender Bebaubarkeit verzeichnet sind. Die Immobilienwertermittlungsverordnung – kurz ImmoWertV – definiert Bauerwartungsland Bauerwartungsland in ihrem § 5 Absatz 2 wie folgt: „Bauerwartungsland sind Flächen, die nach ihren weiteren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung auf Grund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.“

Bauerwartungsland ist noch nicht erschlossen

Im Gegensatz zum Bauland darf Bauerwartungsland nicht bebaut werden, sobald es erworben wurde . Bauerwartungsland ist zudem noch nicht erschlossen. Das bedeutet, dass die Fläche nicht an das örtliche Versorgungsnetz für Strom, Wasser, Abwasser, Telefon, Internet und Kabelfernsehen oder unter Umständen an die Gasversorgung angeschlossen ist. Die Erschließung von Flächen beziehungsweise die Entscheidung darüber ob eine Fläche erschlossen werden darf, obliegt der Gemeinde.

Aufgrund der Tatsache, dass Bauerwartungsland noch nicht erschlossen ist, ist es meist günstiger zu erwerben als eine bereits erschlossene Baufläche. Bauerwartungsland ist jedoch teurer als beispielsweise Ackerland. Wird das Bauerwartungsland von der Gemeinde als Bauland deklariert, kann es erschlossen werden. Die Kosten für die Erschließung trägt zu einem Teil die Gemeinde, zum anderen Teil der Käufer. Wie hoch die Kosten für die Erschließung sind, hängt von mehreren Faktoren wie der Entfernung zur Hauptanschlussstelle oder der Größe des Grundstücks ab. Die Kosten variieren zudem von Gemeinde zu Gemeinde.

Gerade in Zeiten, in denen Immobilien und auch Grundstücke sehr gefragt und deshalb verhältnismäßig teuer sind, weiten potenzielle Bauherren ihre Suche nach einem geeigneten Grundstück oftmals auch auf Bauerwartungsland aus. Sie spekulieren darauf, dass das Bauererwartungsland zeitnah als Bauland freigegeben wird und dann zügig bebaut werden kann.

Grundsteuer wird auch auf Bauerwartungsland fällig

Der Flächennutzungsplan, in dem das Bauerwartungsland als solches ausgewiesen ist, schafft nicht automatisch Baurecht. Ob also auf Bauerwartungsland wirklich jemals gebaut werden darf, ist unklar. Es kann durchaus sein, dass Bauerwartungsland innerhalb von einem oder zwei Jahren zu Bauland wird. Es kann aber auch mehrere Jahre bis in seltenen Fällen sogar Jahrzehnte dauern.

Doch obwohl nicht sicher ist, dass das Land jemals zu echtem Bauland wird, fällt neben der Grunderwerbsteuer auch die jährlich zu entrichtende Grundsteuer auf Bauerwartungsland an. Und zwar nicht nach dem Hebesatz A der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, sondern nach dem teureren Hebesatz B für Grundstücke.

Finanzierung von Bauerwartungsland

Es ist unklar, wann Bauerwartungsland wirklich zum Bauland wird. Um solch ein Grundstück finanzieren zu können, bedarf es vermutlich anderer Mittel als ein Darlehen. Denn eine Baufinanzierung für Bauerwartungsland zu erhalten, ist nahezu ausgeschlossen. Obwohl das Land wie ein normales Grundstück besteuert wird, ist es aufgrund der fehlenden Baugenehmigung in den Augen der Bank Ackerland. Und Ackerland kann nicht als adäquate Sicherheit für eine Baufinanzierung hinterlegt werden, da es weniger wert ist als ein erschlossenes Baugrundstück mit Baugenehmigung, auf das demnächst eine werthaltige Immobilie gebaut wird.
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Baugrenze

Bei der Baugrenze handelt es sich um die im Bebauungsplan festgesetzte Grenze, welche mit Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf.
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Bauherr

Als Bauherr bezeichnet man jemanden, der auf eigene Rechnung und Gefahr ein Gebäude baut oder bauen läßt und unter Berücksichtigung aller Verhältnisse das für den Bauherrn typische Risiko trägt. Hierbei ist die Entscheidung nach dem Gesamtbild aller Umstände des Einzelfalles zu treffen. Zur Bauherreneigenschaft gehören zwei wesentliche Merkmale: das Bauherrenrisiko und die Bauherreninitiative.
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Baukindergeld

Sie haben in diesem Jahr ein eigenes Zuhause für Ihre Familie gekauft oder gebaut und sind schon eingezogen? Oder Sie haben es bald vor? Dann können Sie vom Baukinder­geld profitieren.

Das Baukinder­geld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurück­zahlen müssen. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Allein­erziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentums­wohnung zu finanzieren. Pro Kind erhalten Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro.

Die Voraussetzungen für Ihre Förderung

  • In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
  • Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
  • Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unter­zeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.
  • Ihr neues Zuhause ist zum Stichtag Ihre einzige Wohn­immobilie.
    Quelle: www.kfw.de

Baukosten

Bei den Baukosten handelt es sich um die Summe der reinen Kosten für die technischen Bauleistungen, wie sie vom Bauhandwerk inkl. Materiallieferung erbracht werden und für die Errichtung von Gebäuden notwendig sind (ohne Erschließung und Baunebenkosten).
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Baulast

Bei Baulasten handelt es sich um im Baulastenverzeichnis registrierte öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Bebaubarkeit bzw. Nutzbarkeit eines Grundstücks. Die Einsichtnahme in dieses Verzeichnis wird vor einem Grundstückserwerb angeraten. Das Baulastenverzeichnis wird bei den Bauordnungsämtern geführt. In Bayern existiert die Baulast nicht. Durch Baulasten an Nachbargrundstücken ist es möglich, die Nutzbarkeit, bzw. Bebaubarkeit eines Grundstückes zu gewährleisten.
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Baumängel

Durch fehlerhafte Entwürfe, Ausführungen oder nicht einwandfreies Material verursachte Mängel eines Bauvorhabens. Bei Abnahme durch den Bauherrn sollte bei ersichtlichen Mängeln ein schriftlicher Vorbehalt erstellt werden, damit Nachbesserungs- oder Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Bei gravierenden Mängeln kann die Abnahme bis zur Beseitigung abgelehnt werden.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
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Baunebenkosten

Die Baunebenkosten sind die Summe der Kosten, welche bei der Errichtung von Bauten zusätzlich neben den Baukosten fällig werden.

Ausdrücklich zu nennen wären:

  • Energieberater-, Architektenhonorar,
  • Kosten der Statiker und Prüfingenieure,
  • Gebühren für das Baugenehmigungsverfahren
  • Gebühren für amtliche Prüfungen (zum Beispiel Bauabnahmen)

Die Kosten können zusätzlich zu den reinen Baukosten zwischen 10 Prozent und 20 Prozent der Gesamtkosten ergeben.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
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Bauordnung

In den einzelnen Ländern gibt es Landesbauordnungen, die Anforderungen an den Bau und seine Teile als auch das Verfahren der Baugenehmigung regeln.
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Bausparvertrag

Den Vertrag zwischen Bausparer und Bausparkasse nennt man Bausparvertrag.

Hier verpflichtet sich der Bausparer, Bauspareinlagen zu erbringen, die Bausparkasse verpflichtet die Gewährung eines Bauspardarlehens.

Ein Bauspardarlehen muss zu wohnwirtschaftlichen Zwecken angewendet werden. Näheres siehe auch unter Bauspardarlehen.

Der Abschluss eines Bausparvertrages ermöglicht dem Sparer einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen, welches, abhängig von der Gesellschaft und dem abgeschlossenem Tarif, verschiedenartig hoch ausfallen kann, sich überwiegend jedoch zwischen 50 Prozent und 60 Prozent der Bausparsumme befindet.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
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Bauträger

Bei Bauträgern handelt es sich um Unternehmen, welche Grundstücke kaufen und im eingenen Namen und auf eigene Rechnung Wohn- und Gewerbebauten fertigen, um sie anschließend zu veräußern.
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Bauträgermodell

Ein Konzept zum steuerbegünstigten Kauf einer Immobilie nennt man Bauträgermodell. Hier befindet sich die Immobilie noch in der Planungs- bwz. Bauphase.
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Bebauungsplan

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindliche Festsetzung der zulässigen baulichen Nutzung, also alle relevanten Angaben über die künftige Gestaltung des Gebietes, in dem der Bebauungsplan gilt. Man kann hieraus Straßen, bebaubare Flächen und Grünanlagen ersehen.

Auch: die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Baugrenzen, die Anzahl der Geschosse; die Mindestgröße, -breite und -tiefe der Baugrundstücke; die Flächen für Nebenanlagen (Spiel-, Erholungs- und Freizeitflächen, Stellplätze, Garagen); die überwiegend für die Bebauung mit Familienheimen geplanten Flächen; die Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; Verkehrsflächen.

Hier gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Sie haben das Recht, den Bebauungsplan einzusehen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Berater

Bei Beratern spricht man von Personen, die Anlegern gewerbsmäßig Empfehlungen für den Kauf beziehungsweise Verkauf von Wertpapieren oder anderen Kapitalanlagen geben. Die unterbreiteten Vorschläge sollen den Anlagezielen des Kunden bezüglich Sicherheit, Liquidität und (Netto-) Ertrag nachkommen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
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Biomasse

Der Rohstoff Biomasse kann in unterschiedlichen Aggregatzuständen vorliegen. Einen festen Zustand hat die Biomasse zum Beispiel aus Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnissen. Einen flüssigen Zustand hingegen nimmt die Biomasse aus Pflanzenölen oder Bioalkohol ein. Der gasförmigen Zustand der Biomasse liegt wiederum vor wenn die Biomasse als Bio-, Klär- oder Deponiegas vorliegt. Aufgrund der Knappheit der fossilen Brennstoffe ist die Nutzung von Biogas in den letzten Jahren stark gestiegen. Laut dem “Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit” hat die Leistung von Biokraftwerken in Deutschland von knapp 400.000 Kilowatt im Jahre 1996 auf mehr als 2.100.000 Kilowatt im Jahre 2005 zugenommen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen
/Nürtingen Energieberater/Energieberatung

Blockheizkraftwerk (BHKW)

Stationärer Motor oder Gasturbine, der oder die nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung sowohl elektrischen Strom als auch Wärme produziert.
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BLZ

BLZ ist die Abkürzung für Bankleitzahl.

Das Kreditinstitut wird über die Bankleitzahl identifizieren.

Eine BLZ setzt sich aus acht Ziffern zusammen und ist zum Beispiel bei Überweisungen anzugeben.
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Brennstoffzellenheizgerät

Stationäre Anlage, die die im Brennstoff gebundene chemische Energie in einer Brennstoffzelle direkt in elektrische Energie umwandelt und die dabei entstehende Wärme für Heizzwecke nutzt.
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Brennwertfeuerstätte

Feuerstätte, bei der die Verdampfungswärme des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes konstruktionsbedingt durch Kondensation nutzbar gemacht wird.
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Brutto

Das Brutto ist der Preis inkl. Mehrwertsteuer. Bei Darlehensverträge wird grundsätzlich mit brutto errechnet.
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Bruttokaltmiete

Bei der Bruttokaltmiete spricht man auch von der “kalte Leerraummiete”.

In der Miete enthaltene Zahlungen für Wasser, Zentralheizung, Möblierung, usw. werden nicht berücksichtigt.
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BEG Antragstellung

Um einen Antrag für die BEG-Förderung zu stellen, sind in der Regel mehrere Schritte erforderlich. Hier ist eine allgemeine Anleitung zur Antragstellung, die Ihnen als grobe Orientierung dienen kann:

  • Informieren Sie sich: Lesen Sie die aktuellen Richtlinien und Merkblätter des Förderprogramms, das Sie in Anspruch nehmen möchten. Diese Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites des BAFA und der KfW.
  • Planung und Umsetzung: Planen Sie Ihr Vorhaben sorgfältig und setzen Sie es in die Tat um. Stellen Sie sicher, dass Ihre Maßnahmen den Anforderungen der BEG-Förderung entsprechen.
  • Antragsformulare: Laden Sie die erforderlichen Antragsformulare von der entsprechenden Website herunter. Füllen Sie diese vollständig und korrekt aus. Beachten Sie dabei alle geforderten Angaben und Unterlagen.
  • Fachunternehmen: Beauftragen Sie gegebenenfalls ein Fachunternehmen für die Durchführung der Maßnahmen. Achten Sie darauf, dass das Unternehmen alle erforderlichen Qualifikationen und Zertifikate besitzt.
  • Finanzierung: Klären Sie die Finanzierung der Maßnahmen. Je nach Förderprogramm können Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder Investitionszuschüsse in Frage kommen. Informieren Sie sich über die entsprechenden Förderkonditionen und stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Nachweise erbringen können.
  • Antragsstellung: Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen fristgerecht bei der zuständigen Stelle ein. Beachten Sie dabei die Antragsfristen des jeweiligen Förderprogramms.
  • Prüfung und Bescheid: Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft. Es kann sein, dass weitere Unterlagen oder Informationen angefordert werden. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung.
  • Durchführung der Maßnahmen: Setzen Sie die geplanten Maßnahmen gemäß den Vorgaben der BEG-Förderung um. Beachten Sie dabei die geforderten technischen Standards und Qualitätsanforderungen.
  • Nachweise und Abrechnung: Sammeln Sie alle erforderlichen Nachweise und Dokumente über die Durchführung der Maßnahmen. Reichen Sie diese zusammen mit der abschließenden Abrechnung fristgerecht bei der zuständigen Stelle ein.
  • Auszahlung der Fördermittel: Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung der bewilligten Fördermittel. Die genauen Modalitäten hierzu werden Ihnen im Bewilligungsbescheid mitgeteilt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Schritte und Anforderungen je nach Förderprogramm und zuständiger Behörde variieren können. Es empfiehlt sich daher, die aktuellen Informationen auf den offiziellen Websites der entsprechenden Institutionen zu prüfen und gegebenenfalls weitere Unterstützung von den Ansprechpartnern vor Ort in Anspruch zu nehmen.

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BEG Einzelmaßnahme realisieren

Um Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG-Förderung zu realisieren, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:

  • Informieren Sie sich: Lesen Sie die Richtlinien und Merkblätter des entsprechenden BEG-Förderprogramms, das für Ihre Einzelmaßnahmen relevant ist. Überprüfen Sie, welche Maßnahmen förderfähig sind und welche Anforderungen erfüllt werden müssen.
  • Planung der Einzelmaßnahmen: Erstellen Sie einen detaillierten Sanierungsfahrplan / Vor Ort Bericht für die Durchführung der Maßnahmen. Stellen Sie sicher, dass Ihre geplanten Maßnahmen den Vorgaben der BEG-Förderung entsprechen und die erforderlichen technischen Standards erfüllen.
  • Auswahl eines Fachunternehmens: Wählen Sie ein Fachunternehmen aus, das die Einzelmaßnahmen durchführen wird. Achten Sie darauf, dass das Unternehmen über die erforderlichen Qualifikationen und Zertifikate verfügt.
  • Kostenvoranschläge einholen: Holen Sie von Ihrem Fachunternehmen detaillierte Kostenvoranschläge für die geplanten Einzelmaßnahmen ein. Diese werden später für die Beantragung der Fördermittel benötigt.
  • Antragstellung: Beantragen Sie die BEG-Förderung für Ihre Einzelmaßnahmen. Füllen Sie die erforderlichen Antragsformulare vollständig aus und reichen Sie diese zusammen mit den Kostenvoranschlägen und allen weiteren erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Beachten Sie dabei die Antragsfristen des jeweiligen Förderprogramms.
  • Prüfung des Antrags: Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Förderung. Es kann sein, dass weitere Unterlagen oder Informationen angefordert werden. Halten Sie alle erforderlichen Nachweise bereit und stellen Sie sicher, dass Ihre Maßnahmen den Vorgaben entsprechen.
  • Bewilligung der Förderung: Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, in dem festgelegt wird, welche Einzelmaßnahmen gefördert werden und in welcher Höhe die Förderung gewährt wird. Beachten Sie die im Bewilligungsbescheid festgelegten Bedingungen und Auflagen.
  • Durchführung der Maßnahmen: Setzen Sie die geplanten Einzelmaßnahmen entsprechend den Vorgaben der BEG-Förderung um. Koordinieren Sie die Arbeiten mit dem Fachunternehmen und überwachen Sie die Qualität der Umsetzung.
  • Nachweise und Abrechnung: Sammeln Sie alle erforderlichen Nachweise und Dokumente über die Durchführung der Einzelmaßnahmen. Halten Sie alle Rechnungen, Handwerkerleistungen und ggf. Prüfberichte bereit. Diese werden für die spätere Abrechnung benötigt.
  • Abrechnung der Fördermittel: Reichen Sie die vollständigen Nachweise und die abschließende Abrechnung bei der zuständigen Stelle ein. Diese prüft die Unterlagen und zahlt die bewilligte Förderung aus.

Es ist wichtig, die genauen Anforderungen und Verfahren des jeweiligen BEG

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c…o/c…u-Verfahren

Näherungsverfahren im Stahlbetonbau zur vereinfachten Bestimmung von Biegemomenten in Rahmenecken der Randstützen in ausreichend ausgesteiften Rahmen von Hochbauten.
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CAD

Computer Aided Design, Programmsystem zum Konstruieren am grafischen Bildschirm. Je nach Leistungsumfang können vom digitalen Entwurf Reinzeichnungen, automatische Bemaßungen, Stücklisten, perspektivische Ansichten mit Ausblendung verdeckter Linien, fotorealistische Darstellungen, Animationen usw. erzeugt werden.
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Calciumsulfatestrich

Früher: Anhydritestrich. Natürliches Calciumsulfat ist ein in der Natur vorkommender wasserfreier Gips. Synthetisches Calciumsulfat fällt z. B. bei der Flusssäureherstellung an. Kurzbezeichnung nach DIN EN 13318: CA. Ansonsten Anwendung von DIN 18560-1. Calciumsulfatestrich wird i. d. R. als Fließestrich hergestellt. Schwind- oder Dehnfugen sind – außer bei Heizestrichen – bis zu einer Fläche von 1000 m2 i. d. R. nicht erforderlich. Begehbar nach 1-2 Tagen, verlegereif nach etwa 10-14 Tagen.
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Candela (cd)

International eingeführte Einheit der Lichtstärke.
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Cap

Hier handelt es sich um eine Vereinbarung einer Zinsobergrenze auf einen bestimmten Betrag über eine fest vereinbarte Laufzeit bei einem variablen Darlehen. Der Kunde sichert sich dadurch ab, dass er bei steigendem Zins nie mehr als den als Cap vereinbarten Zins entrichten muss. Der Kunde zahlt für die Vereinbarung eines Caps einen Aufschlag. Zusätzlich kann auch eine Zinsuntergrenze vereinbart werden.
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Cap-Darlehen

Hier hat der Kredit einen variablen Zins, der sich an einem Referenzzinssatz (zum Beispiel dem 3-Monats-Euribor) orientiert. Gegen eine Gebühr kann das Zinsänderungsrisiko verringert werden, indem eine Zinsobergrenze (Synonym für Cap) vereinbart wird.
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Carbon Capture Storage (CCS)

Ein heiß diskutiertes Thema ist auch das CCS. Das Kürzel CCS steht im Englischen für Carbon Capture and Storage. Gemeint sind Verfahren, bei denen das entstehende CO2 abgeschieden und gelagert wird. Durch diese Technik soll verhindert werden, dass das CO2 in die Atmosphäre gelangt und zum voranschreiten des Klimawandels beitragen kann. Bereits im Jahre 2006 wurde mit dem Bau erster Pilotanlagen begonnen. Die gesamte Einlagerungstechnik befindet sich jedoch noch in einem sehr frühen Entwicklungsstadium und muss erst noch hinreichend geprüft werden. Ein marktfähiges Produkt wird nicht vor dem Jahre 2020 erwartet.
Im Jahre 2011 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CO2) beschlossen.
Mit diesem Gesetzesentwurf wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass auch in Deutschland Modellprojekte zur Erprobung der CCS-Technologie durch die EU gefördert werden können.
Zudem konnte in der Streitfrage der Einflussmöglichkeiten einzelner Länder bei der Demonstrationsspeicherung eine Lösung gefunden werden. So ist es den Ländern überlassen nach einer fachlichen Abwägung Gebiete auszuweisen, in denen das CO2 gespeichert werden kann. Des weiteren dürfen auch Gebiete ausgewiesen werden, in denen eine Speicherung nicht zulässig ist. Der Gesetzentwurf wird damit den unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten gerecht und trägt zur Akzeptanz der CCS-Technologie bei.
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Carbonatisierung

Ein von außen in das Innere von Beton und Mörtel fortschreitender Vorgang: trocknet Beton oder Mörtel aus, so kann Kohlensäure der Luft in die Poren des Zementsteins eindiffundieren und dort mit dem Calciumhydroxid – aber auch mit anderen calciumhaltigen Hydratationsprodukten – zu Calciumcarbonat reagieren. Dadurch sinkt der pH-Wert des Porenwassers von ca. 12 bis unter 9, der basische Schutz der Bewehrung geht verloren.
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CE-Zeichen

Mit dem Europäischen Konformitätszeichen CE wird die Übereinstimmung (Konformität) von Bauprodukten mit europäischen technischen Spezifikationen deklariert. Je nach Verwendungszweck sind von den Bauprodukten weitere Anforderungen, sogenannte Klassen und Leistungsstufen zu erfüllen oder es bestehen zusätzliche nationale Anforderungen an die Verwendbarkeit und an den Übereinstimmungsnachweis, welche in der Bauregelliste B außerdem bekannt gemacht werden. Die mit einem CE-Zeichen versehenen, in Verkehr gebrachten und gehandelten Bauprodukte dürfen in Deutschland unter dem Aspekt der Beseitigung von Handelshemmnissen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes ebenso verwendet werden wie die nationalen Bauprodukte mit Ü-Zeichen.
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Cellulosedämmstoffe

Werden aus Holz oder aus Altpapier gewonnen und als Blaswolle oder Platten verwendet. Die Fasern sind meist mit Borax (Brandschutz) imprägniert. Verwendung: Innendämmung, nachträglicher Einbau (Einblasen) einer Wärmedämmung.
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Celsius

Temperatur, ein Maß für die Fähigkeit eines Gegenstands, Wärme abzugeben.
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Celsius-Skala

Besitzt zwischen dem Gefrierpunkt des Wassers (= 0 °C) und dem Siedepunkt (= 100 °C) 100 gleiche Teileinheiten. Temperaturen unterhalb des Gefrierpunktes werden mit Minuszeichen (-), die über dem Gefrierpunkt mit Pluszeichen (+) dargestellt.
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chemische Abwasserreinigung

Abwasserreinigung, die mit Hilfe von Chemikalien (Flockungs- und Fällmittel) zur Entfernung von Abwasserinhaltsstoffen (z. B. Phosphaten) und zur Neutralisation saurer oder basischer Abwässer führt.
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Chloriddiffusion

Transportvorgang, durch den Chlorionen durch die Gefügeporen in den Beton eindringen. Bei der reinen Diffusion dringen die Chlorionen infolge eines Konzentrationsgefälles von außen in das Betoninnere ein, bei der Wasserdiffusion werden die Chloride mit dem diffundierenden Wasser transportiert.
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Chromatreduzierer CR

Betonzusatzmittel, mit dem der Gehalt an wasserlöslichem Chrom im Zement auf ein gesundheits- und umweltverträgliches Maß reduziert werden soll.
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CIAM

Congrès Internationaux d’Architecture Moderne, gegründet 1928, u. a. von Siegfried Giedion und Le Corbusier als Forum für internationalen Gedankenaustausch über Architektur. Bedeutendstes Manifest: Charte d’Athènes, 1933 (Charta von Athen).
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CO2-Anstieg

Durch die zunehmende Freisetzung bei der Verbrennung fossiler Energieträger erhöht sich der natürliche Treibhauseffekt als Wärmestau in der Erdatmosphäre.
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CO2-Löschanlagen

Arbeiten anstelle von Wasser mit Kohlendioxyd, das beim Austreten verdampft und den zur Verbrennung notwendigen Sauerstoff verdrängt. Beim Einsatz in geschlossenen Räumen besteht bei ortsfesten Anlagen Erstickungsgefahr.
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CO2-Neutral

Ohne Einfluss auf den CO2-Gehalt der Atmosphäre. Es sagt aus, dass die Verwendung eines Brennstoffs (Gasförmig, Flüssig, Fest) oder auch eine menschliche Aktivität keinen Einfluss auf die Kohlenstoffdioxid-Konzentration der Atmosphäre hat und insofern nicht Klimaschädlich ist. Man spricht deswegen auch von Klima neutral.
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Colcrete-Verfahren

Zur Herstellung von Mörtel für Ausgussbeton. Zementleim wird zunächst in einem Spezialmischer hochtourig vorgemischt und in einer zweiten Phase mit Sand versetzt.
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Computer

Ein Gerät, das von Programmen (Arbeitsanweisungen) gesteuert, elektronisch verschlüsselte digitale Daten manipulieren kann. Die Programme, die auf einem Computer ablaufen, bestimmen die Aufgaben, die mit diesem Computer gelöst werden können. Die Computerprogramme werden Software (weiche Ware) genannt, während die elektronischen und mechanischen Bestandteile (Chips, Platinen, Laufwerke usw.) als Hardware(harte Ware) bezeichnet werden.
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Container

  • Offene oder geschlossene Behälter zum weltweiten Transport von Gütern. Auch zur Sammlung von Gewerbe- und Industrieabfällen. Rauminhalt 10 m3 bis 40 m3. Selbstpresscontainer sind Großbehälter mit eigenen Verdichtungseinrichtungen. Sie werden auch als Müllgroßcontainer bezeichnet (MGC).
  • Bei getrennter Sammlung sind spezielle, zentral aufgestellte Behälter gemeint, die entsprechend dem Verwendungszweck mit Löchern (Altglassammlung) oder mit Einwurfschlitzen (Altpapiersammlung) versehen sind. Rauminhalt 1,5 m3 bis 22 m3.
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Controlling

Teilgebiet der Unternehmensführung. Es umfasst das Planen, Steuern und Kontrollieren der unternehmerischen Aktivitäten.
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Cottoplatten

Unglasierte und ungesinterte rote (rotbraune) Ziegelplatten, die nach ausreichender Trocknungszeit (etwa 4 Wochen) gewachst werden. Meist nicht frostbeständig und mit höherer Wasseraufnahme (Brenntemperatur 1000 °C).
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Cremonaplan

  • Zur zeichnerischen Bestimmung der Stabkräfte von statisch bestimmten Fachwerken, durch Einhaltung eines festgelegten Umfahrungssinns an den Fachwerkknoten wird erreicht, dass im Cremonaplan jede Stabkraft (trotz ihres Angriffs an 2 Knoten) nur einmal gezeichnet werden muss.
  • Mikrofiltration bei der Abwasserreinigung, es werden größere ungelöste Partikel (10 µm – 0,1 µm) aus dem Wasser entfernt. 3. Iteratives Berechnungsverfahren zur Rohrdimensioniereung in der Trinkwasserversorgung.
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curtain-wall (Vorhangfassade)

Aus leichten, standardisierten und i. d. R. geschosshohen Fertigteilen hergestellte hermetisch geschlossene Außenwand, die die eigentliche Gebäudekonstruktion wie ein Vorhang einhüllt. Vorhangfassaden haben wind- und regendicht zu sein. Eigen- und Windlasten werden i. d. R. geschossweise auf die Tragkonstruktion des Gebäudes abgetragen. Erste Vorhangfassade: M.- Steiff-Werke in Giengen/Brenz, 1903.
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Dach

Oberer Abschluss eines Gebäudes, der vor allem dem Witterungsschutz dient. Die Worte Dach und Decke sind etymologisch verwandt. Der Aspekt des Schützenden ist ihnen gemeinsam. Nach der Dachneigung unterscheidet man in geneigte Dächer und Flachdächer und bei geneigten Dächern nach der Dachform und der Dachkonstruktion.
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Dachdecker

Handwerklicher Ausbildungsberuf. Er wird als zulassungspflichtiges Handwerk in der Anlage A der Handwerksordnung geführt. Der Aufgabenbereich des Dachdeckers umfasst Dachdeckungen und Dachabdichtungen.
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Dachfenster

Auch Gaupe (von ahd. gupen = gucken) oder Gaube. Dachaufbau mit senkrecht stehendem Fenster unter angehobener Dachfläche oder eigenem kleinem Dach.
Formen: z. B. Schleppgaupe, Fledermausgaupe, usw.
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Dachflächenfenster

Sie liegen im Gegensatz zu Dachfenstern in der Dachfläche. Sie sind i. d. R. als Schwingflügelkonstruktion ausgebildet.
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Dachformen

Es gibt eine unermessliche Fülle von regionaltypischen und zumeist klimatisch bedingten Varianten. In nass-feuchten Klimazonen haben sich geneigte Dächer und in trockenen Flachdächer als sinnvoll und konstruktiv richtig erwiesen. Bei geneigten Dächern gibt es folgende Grundformen:

  • Flachdach
  • Pultdach
  • Satteldach
  • Walmdach
  • Mansarddach
  • Eine für den Industriebau entwickelte Dachform ist das Sheddach.
  • Turmdächer sind meist aus Pyramiden und Kegeln entwickelt und häufig aus mehreren Körpern zusammengesetzt.
  • 1: Dach 2: Traufe 3: First 4: Grat 5: Kehle 6: Verfallung 7: Ortgang
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Dachheizzentralen

Durch Überdruckkessel (Brennwertanlage) und entsprechende Brenner für Öl- und Gasheizungen, die keinen natürlichen Schornsteinzug mehr benötigen, sind Dachheizzentralen möglich.
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Dachkonstruktion

In bauphysikalischer Hinsicht unterscheidet man sowohl bei Flachdächern als auch bei geneigten Dächern in belüftete und unbelüftete Konstruktionen. Bei belüfteten Konstruktionen wird der in den Bauteilen enthaltene und der aus dem Gebäudeinneren nach außen diffundierende Wasserdampf über besondere Luftschichten, die Bestandteil des Konstruktionsprinzips sind, an die Außenluft abgeführt. Unbelüftete Konstruktionen enthalten derartige Luftschichten nicht. Sie sind daher gegen das Eindringen von Wasserdampf durch Dampfsperren zu schützen. In konstruktiver Hinsicht unterscheiden sich Flachdächer und geneigte Dächer beträchtlich. Jede Deckenkonstruktion ist auch als Flachdachkonstruktion denkbar. Unbelüftete Flachdächer sind Verbundkonstruktionen aus dem Tragwerk und den Schichten, die die Funktionen von Wärmedämmung, Feuchtigkeitsschutz und Witterungsschutz haben. Geneigte Dächer sind in Mitteleuropa aus klimatischen Gründen besonders geeignet und daher traditionell üblich. Zimmerleute und Dachdecker haben einen großen handwerklichen Erfahrungsschatz. Es gibt zwei Grundprinzipien: das Pfettendach für flachere und das Sparren- und Kehlbalkendach für steilere Neigungen mit einer Fülle von Varianten und Mischformen. Für große Spannweiten sind aus Stahl, Holz und Stahlbeton Voll oder Fachwerkbinderkonstruktionen entwickelt worden. Konstruktionssystematische Gliederung der Dachtragwerke: – Skelettkonstruktionen (Stabtragwerke) – Seiltragwerke – Membrantragwerke (Zelte und pneumatische Konstruktionen) – ebene Flächentragwerke (Faltwerke, Platten, Scheiben) – gekrümmte Flächentragwerke (Schalen).
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Dachsanierung

Bei nichtbelüfteten Flachdächern häufiger notwendig. Ursachen sind u. a. zu geringes Gefälle, falscher Schichtenaufbau, mechanische Verletzungen der Dachhaut. Sanierung: Abdeckung durch ein geneigtes Dach oder Abtragen beschädigter und nicht mehr funktionsfähiger Schichten und deren Erneuerung oder Aufbringen eines Umkehrdaches
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Dampfbremse

Bahnenartiger Baustoff mit hohem Dampfdiffusionswiderstand, jedoch nicht mit der Wirkung einer Dampfsperre.
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Dampfsperre

Wasserdampfundurchlässige Schicht als Schutz gegen Tauwasser in Bauteilen, meist in Form von Aluminiumfolien.
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Darlehensnehmer

Der Darlehensnehmer zahlt während der vereinbarten Zinsbindung (Zinsfestschreibungszeit) eine konstante Jahresleistung (Annuität). Enthalten darin sind ein Tilgungs- und Zinsanteil. Durch die fortlaufende Tilgung sinkt allmählich der zu verzinsende Darlehensbetrag, so dass der Tilgungsanteil steigt und der Zinsanteil sinkt. Je nach vertraglicher Vereinbarung wird die Annuität überwiegend in gleichbleibenden monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Teilbeträgen gezahlt.
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Dax

Bei dem Deutsche Aktienindex (DAX) handelt es sich um ein Performance-Index und spiegelt das Segment der deutschen Bluechips wieder, folglich der hinsichtlich Marktkapitalisierung größten und umsatzstärksten deutschen Unternehmen an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB). Dieser umfasst 30 Werte, die im Prime Standard zugelassen sind.
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Deckenheizung

Ist eine Flächenheizung, die sich in erster Linie für höhere Räume als Dauerheizung eignet, weniger für niedrigere Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze in Fensternähe und überhaupt nicht für nur kurzzeitig zu beheizende Räume. Die Wärmeabgabe erfolgt fast ausschließlich durch Strahlung.
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Demografischer Wandel

Der demografische Wandel beschreibt die demografisch beschreibbare Bevölkerungsentwicklung in Bezug auf die Gesamtzahl ihrer Mitglieder ihre zahlenmäßige Struktur nach:

  • Altersgruppen,
  • dem Verhältnis von Geschlechtern,
  • den Anteilen von Inländern, Ausländern und Eingebürgerten an der Bevölkerung,
  • der Geburten- und Sterbefallentwicklung,
  • den Zuzügen und Fortzügen.

Der demografische Wandel wird v. a. bei der langfristig erkennbaren Populationsdynamik eines Landes zur Kenntnis genommen und diskutiert, wie z. B. der demografische Wandel in Deutschland. Davon zu unterscheiden ist der Begriff des demografischen Übergangs. Dieser beschreibt eine bestimmte Abfolge verschiedener Phasen des demografischen Wandels über längere Zeiträume.
Quelle: www.wikipedia.org

Demographisch

Das Verhältnis von Geburtenrate zur Sterberate wird als demographisch bezeichnet. Dieses Verhältnis kommt immer mehr ins wanken, da die Geburtenrate abnimmt und im Verhältnis dazu die Anzahl von alten Leuten zunimmt.
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Denkmalschutz

Fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Denkmalschutzgesetze dienen dem Schutz, der Pflege und der Erforschung von Kulturdenkmalen. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe wirken Länder, Landkreise und Gemeinden, in der Denkmalpflege tätige Institutionen und die Eigentümer der Kulturdenkmale zusammen. Veränderungen an Kulturdenkmalen oder in deren Umgebung bedürfen der denkmalrechtlichen Genehmigung.
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DIBt

Deutsches Institut für Bautechnik. Seit 1968 bestehende Einrichtung des Bundes und der Länder, mit Sitz in Berlin, zur Betreuung und Abwicklung gemeinsamer bautechnischer Aufgaben für den bauaufsichtlichen Bereich. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die Erteilung Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen und Europäischer Technischer Zulassungen, koordinierende Tätigkeiten im Bereich der Bauforschung, Mitwirkung bei der Baunormung, die Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach dem BauPG und den Landesbauordnungen. Das DIBt macht im Einvernehmen mit den Obersten Bauaufsichtsbehörden der Bundesländer die Bauregellisten A und B und die Liste C bekannt.
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DIN (Deutsches Institut für Normung)

Das DIN ist keine staatliche Instanz, sondern ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin. Es ist der runde Tisch, an dem sich Hersteller, Handel, Verbraucher, Handwerk, Dienstleistungsunternehmen, Wissenschaft, technische Überwachung, Staat, jedermann, der ein Interesse an der Normung hat, zusammensetzen, um den Stand der Technik zu ermitteln und in Deutschen Normen niederzuschreiben. Diese Arbeitsergebnisse sind Empfehlungen. Einige Normen werden jedoch von den einzelnen Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt, und damit müssen sie bei allen Bauaufgaben angewendet werden, vgl. Technische Baubestimmungen und Liste der Technischen Baubestimmungen.
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DIN EN

Deutsche Norm auf der Grundlage einer europäischen Norm. Europäische Normen werden in das deutsche Normenwerk unverändert übernommen und erhalten somit den Status von deutschen Normen.
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DIN links

Bezeichnung für einen (von innen gesehen) nach links aufschlagenden Öffnungsflügel, siehe Abb. Fenster und Fenstertüren, Öffnungsarten.
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DIN rechts

Bezeichnung für einen (von innen gesehen) nach rechts aufschlagenden Öffnungsflügel, siehe Abb. Fenster und Fenstertüren, Öffnungsarten.
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DIN V ENV

Deutsche Vornorm auf der Grundlage einer europäischen Vornorm. Eine Vornorm ist das Ergebnis von Normungsarbeiten, die aus inhaltlichen oder aus Verfahrensgründen nicht oder noch nicht als europäische bzw. deutsche Norm veröffentlicht werden können. Eine spätere Übernahme als DIN EN nach eventuellen Korrekturen und Ergänzungen ist die Regel.
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DIN V ENV ISO

Deutsche Vornorm auf der Grundlage einer europäischen Vornorm, die auf einer internationalen Norm der ISO beruht.
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DIN VDE-Richtlinie

(VDE = Verein Deutscher Elektroingenieure), normative Ausarbeitung auf dem Gebiet der Elektrotechnik, z. B.: DINVDE 0185 Blitzschutz.
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DIN-Farbenkarte

Farbensystem der DIN 6164 mit farbmetrisch eindeutig definierten und visuell gleichmäßig gestuften Farbreihen. 1001 Farben sind auf der Basis von 24 Bunttönen nach Bunttonzahl, Sättigungsstufe und Dunkelstufe geordnet.
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DIN-Normen

Normen, die im Deutschen Institut für Normung (DIN) erarbeitet werden.
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DUO-Dach

Mischkonstruktion aus nichtbelüftetem Flachdach und Umkehrdach, bei der die Dachhaut zwischen zwei Wärmedämmschichten liegt. Das Prinzip wird bisweilen bei Dachsanierungen angewandt.
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DVGW

Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.
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ec-Lastschriftverfahren

Hier handelt es sich um elektronische Zahlungs-Systeme, bei denen die Kunden mit ihrer Bankkundenkarte (früher eurocheque-Karte) und  ihrer Unterschrift (statt Geheimzahl) die Möglichkeit haben zu zahlen. Hier wird jeder Betrag einzeln vom Kundenkonto per Lastschrift abgebucht. Das von der deutschen Kreditwirtschaft entwickelte System trägt die Bezeichnung “POZ” (Point of Sale ohne Zahlungsgarantie). Ebenfalls bieten unterschiedliche Dienstleister ELV (Elektronisches Lastschriftverfahren) mit oder ohne Zahlungsgarantie sowie OLV (Online-Lastschriftverfahren) an.

Effektivzins ( Effektiver Jahreszins )

Bei dem effektiven Jahreszins nach Preisangabenverordnung handelt es sich um eine Maßzahl, die alle Preisbestandteile eines Kredits unter einen nenner bringt. Er dient dem Verbraucher als Preisangabe und Vergleichsinstrument. Dabei werden Nominalzinssatz, Bearbeitungsgebühr, Disagio, als auch Zins- und Tilgungsverrechnung usw. berücksichtigt. Der Nominalzinssatz ist generell immer kleiner als der Effektivzinssatz, da er keine Kostenbestandteile beinhaltet. Da sich beim Bausparen preisbestimmende Faktoren während der Darlehenslaufzeit nicht ändern können, wird hier der “effektive Jahreszins” angegeben, der bei anderen Kreditinstituten als der “anfänglich effektive Jahreszins” angegeben wird.
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Eigenbehalt

Bei dem Eigenbehalt handelt es sich um einen Selbstbeteiligungsanteil des Versicherungsnehmers am Schaden in Euro oder Prozent.
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Eigenkapital

Das Eigenkapital beinhaltet die Mittel, die dem Eigentümer selber zur Verfügung stehen, z. B. Bargeld, Festgeld, Sparguthaben, Bausparguthaben, Wertpapiere, bereits vorhandenes Grundstück, Eigenleistungen, usw..

Zu den Eigenmitteln gehören im weiteren Sinne die bezahlten Baumaterialien und Architektenleistungen, Arbeitgeberdarlehen, Verwandtendarlehen und öffentliche Zuschüsse.
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Eigenkapitalersatz

Beim Eigenkapitalersatz handelt es sich um Fremdmittel, welche nicht von einem Kreditinstitut kommen.
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Eigenleistungen

Bei der Eigenleistung handelt es sich um eine persönliche Arbeitsleistung, welche zu Unternehmerpreisen ermittelt wird. In bestimmtem und tolerierbarem Maße gängige Form der Finanzierung.

Fachliche Qualifikation wird bei Eigenleistung vorausgesetzt. Hier muss auf jedem Fall der Zeitfaktor berücksichtigt werden.
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Eigennutzung

Die Benutzung eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken nennt man Eigennutzung. Für die Gewährung der Eigenheimzulage ist dies vor allem wichtig als Voraussetzung.
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Eigentum

Gemäß § 903 BGB ist derjenige Eigentümer, der alle Rechte an dem Gut hält. Finanzierung: Der Darlehensnehmer ist Eigentümer. Der Eigentumsvorbehalt der Bank an dem finanzierten Fahrzeug erlischt erst nach Bezahlung der letzten Rate. Leasing: Die Leasinggesellschaft ist Eigentümerin am Fahrzeug.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Einzelraumfeuerungsanlage

Feuerungsanlage, die vorrangig zur Beheizung des Aufstellraumes verwendet wird, sowie Herde mit oder ohne indirekt beheizte Backvorrichtung.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Elektrische Speicherheizsysteme

Heizsysteme mit vom Energielieferanten unterbrechbarem Strombezug, die nur in den Zeiten außerhalb des unterbrochenen Betriebes durch eine Widerstandsheizung Wärme in einem geeigneten Speichermedium speichern.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Emissionen

Die von einer Feuerungsanlage ausgehenden Luftverunreinigungen; Konzentrationsangaben beziehen sich auf das Abgasvolumen im Normzustand (273 Kelvin, 1.013 Hektopascal) nach Abzug des Feuchtegehaltes an Wasserdampf.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Energie Plus Haus

Ein Energie-Plus-Haus erzeugt über ein Jahr hinweg mehr Energie als es verbraucht. Betrachtet wird neben dem Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser auch der Haushaltsstrom. Um diese hohen Anforderungen zu erfüllen, sind neben einer hochwertigen Gebäudehülle und einer effizienten Anlagentechnik auch hocheffiziente Haushaltsgeräte notwendig. Ein elektrischer Speicher ist jedoch nicht von nöten: Das elektrische Netz wird sowohl im Energieplushaus als auch im Nullenergiehaus als saisonaler “Speicher” genutzt. Das Effizienzhaus Plus gleicht dem Energie-Plus-Haus bis auf die Tatsache, dass für erstgenanntes ein festgelegter Haushaltsstrom vordefiniert ist.
Quelle: www.effizienzhaus-online.de

Energieausweis

Es ist seit 2007 und natürlich heute für die Eigentümer von Gebäuden verpflichtend, bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf, für das jeweilige Objekt einen Energieausweis zu besitzen und ohne Aufforderung den Interessenten vorzuzeigen.
Entsprechend anzuwenden auf den Vermieter, Verpächter und Leasinggeber zur Vermietung, Verpachtung oder zum Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Energieautarkes Haus

Diese Gebäude sind wie Nullenergie- oder Energieplushäuser, weisen jedoch zudem einen elektrischen Energiespeicher (Akkumulatoren) auf, der den im Sommer erzeugten Überschuss an Strom speichert und in den sonnenarmen Wintermonaten zur Verfügung stellt. Dieses Konzept macht in der Regel nur für sehr abgelegene Orte Sinn, die keinen Anschluss an das Strom- oder Gasnetz aufweisen wie z. B. Schutzhütten.
Quelle: www.effizienzhaus-online.de

Energiebedarfsausweis/Energieausweis

Wird auf der Grundlage, der detaillierten Aufnahme der Gebäudehülle (Gebäude im Ist Zustand) vor Ort, erstellt.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Energieberater

Energieberater haben vor dem Hintergrund der Energieeinsparungsbemühungen und der unter Energiegesichtspunkten vorgenommenen Gebäudesanierung eine wichtige Funktion.

Nicht zuletzt durch die seit 1977 bestehende Wärmeschutzverordnung und die 2002 beschlossene Energieeinsparverordnung (EnEV) benötigen Architekten, Ingenieure und Bauherren die von Energieberatern angebotenen Dienstleistungen. Energieberater müssen in der Lage sein, unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten Analysen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Energie zu erstellen und alle Aspekte des Energieeinsatzes und -verbrauchs zu beurteilen. Auch die Fragestellungen zur Rückgewinnung und Umwandlung der verfügbaren Energieformen gehören vor dem Hintergrund der Energieeinsparung zum Alltag eines Energieberaters.

Zahlreiche Förderprojekte des Bundes zur energetischen Gebäudesanierung hängen von einer zuverlässigen Analyse der betrachteten Immobilie ab. Beim Programm „Energieberatung vor Ort” besprechen Energieberater in der betroffenen Immobilie mit den Eigentümern die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen. Die Dienstleistung bezieht sich dabei auf den Bau oder die Sanierung von Immobilien, aber auch auf Energiesparmaßnahmen in den Haushalten.

Die Berufsbezeichnung Energieberater ist nicht geschützt. Zertifizierte Energieberater, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen werden, müssen jedoch über eine außerordentlich hohe Qualifikation verfügen. So sollte ein Energieberater über eine fundierte Grundausbildung in einer Ingenieurwissenschaft, als Architekt oder in einem einschlägigen Handwerk verfügen und eine ausreichende Berufspraxis nachweisen können. Darüber hinaus kann eine Fortbildung nach den vom BAFA erstellten Kriterien von Nutzen sein. Energieberater, die die Berechtigung zur Ausstellung eines Energieausweises erlangen möchten, müssen hierfür vor einer Berufskammer eine Prüfung ablegen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Energieeffizienzklasse A B C D E F G H

Für Neubauten und Altbausanierungen sind energetische Grenzwerte einzuhalten. Diese sogenannten Gebäudestandards charakterisieren den Energiebedarf des Hauses unter Berücksichtigung von Anlagentechnik, Wärmedämmung und Gebäudedichtheit.
Gebäudestandards stufen Gebäude anhand ihres jährlichen spezifischen Energiebedarfs (zumeist Primärenergie) ein. Der Gesetzgeber begrenzte erstmals 1977 mit der 1. Wärmeschutzverordnung die maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen und damit die Wärmeverluste der Gebäudehülle. Novellierungen mit steigenden Anforderungen folgten in den Jahren 1982 und 1995.
Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 wurde die Wärmeschutzverordnung mit der Heizungsanlagenverordnung zusammengeführt. Seither werden die energetische Bauteilqualität und die Anlagentechnik eines Gebäudes nicht mehr getrennt voneinander sondern ganzheitlich in einem System betrachtet.
Derzeit regelt die EnEV 2014 die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und Altbausanierungen. Im Energieausweis werden Gebäude, ähnlich wie Haushaltsgeräte, in Energieeffizienzklassen eingeteilt. So können gerade Gebäude aus dem Bestand im Hinblick auf ihr energetisches Niveau besser miteinander verglichen werden. Kauf- und Mietinteressenten erhalten durch die Klassen im Energieausweis auf den ersten Blick einen fundierten Eindruck vom energetischen Zustand eines Gebäudes.
Jeder Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie muss den Energieausweis ungefragt vorlegen, schon bei einer Besichtigung. Seit 2014 zeigt der Energieausweis die Einteilung der Gebäude in verschiedene Energieklassen. Wie bei Haushaltsgeräten auch, werden die Energieeffizienzklassen alphabetisch eingeteilt, bei Gebäuden von A+ bis Energieeffizienzklasse H. Die Klassen A+, A und B entsprechen, je nach Gebäudetyp, dem heutigen möglichen Neubaustandard. Je weiter hinten im Alphabet die Effizienzklasse für ein Haus eingeordnet ist, desto schlechter ist der energetische Zustand des Hauses. Die Einteilung in eine Energieeffizienzklasse richtet sich nach dem auf Seite 2 oder 3 des Energieausweises angegebenen Wert für den Endenergiebedarf oder -verbrauch.
Quelle: www.effizienzhaus-online.de

Energiemonitoring

Was ist Energiemonitoring? 

Das Wort Monitoring wird in vielen Zusammenhängen genutzt und bedeutet allgemein übersetzt „Beobachtung“. Mit dem Wort wird stets eine unmittelbare systematische Erfassung, Messung, Beobachtung oder Überwachung eines Vorgangs oder Prozesses unter Zuhilfenahme von technischen Hilfsmitteln oder anderen Beobachtungssystemen gemeint. Monitoring wird heute schon in sehr vielen Bereichen, wie z.B. Gesundheitswesen (Langzeit-EKG), Seismologie (Erdbebenkontrolle), Meteorologie (Klima- und Wetterbeobachtungen), Luftfahrt (GPS und Überwachung des Flugverkehrs), eingesetzt. Das Wort Monitoring wird jedoch auch oft verwechselt und falsch genutzt. In vielen Bereichen spricht man in der Umgangssprache von Monitoring, obwohl dies nicht der Fall ist. Wenn beispielsweise ein technisches System aus der Ferne überwacht wird, dann ist das Monitoring, sollte dieses System neben der Überwachung auch gesteuert werden und aktiv in die laufenden Prozesse eingreifen und Systemparameter anpassen, dann ist dies kein reines Monitoring mehr. Im Bereich der Energie und Energiewende steht das Wort Energiemonitoring für die Überwachung, Kontrolle und Erfassung von Energieverbräuchen von Strom und Wärme. Neben der Überwachung der Verbräuche wird das Energiemonitoring oft auch dafür genutzt, um den allgemeinen Betrieb einer technischen Anlage zu überwachen. Dadurch können Fehlerquellen und Betriebsstörungen aufgedeckt werden.

Ziele und Aufgaben von Energiemonitoring!

Im Bereich der Energie gibt es verschiedene Motive, Energiemonitoring zu betreiben. Die Kosten für Energie – egal ob Strom oder Wärme – spielen im Bewusstsein der Menschen eine große Rolle und deshalb ist die Kosteneinsparung ein bedeutender Punkt für die Entscheidung für ein Energiemonitoring. Ein weiterer Punkt ist das Umweltbewusstsein der Menschen. Aufgrund von Naturkatastrophen und Klimawandel ist dieses immer stärker bei den Menschen verankert, was dazu führt, dass die Einsparung von Energie und die damit in den allermeisten Fällen verbundene Einsparung von Treibhausgasen an Bedeutung gewinnt. In einem Pilotprojekt wird z.B. ein kontinuierliches Energiemonitoring genutzt, um Mietern eines Hauses den eigenen Energieverbrauch anzuzeigen. Dieser Verbrauch wird dann in einem Ranking mit den Verbräuchen der anderen Mietparteien gesetzt, was dazu führt, dass ein kleiner „Wettbewerb“ unter den Mietern entsteht. Durch diesen setzt man sich bewusst mit dem eigenen Energieverbrauch auseinander, wodurch nachweislich Energie eingespart wird.
Quelle: www.zds-schornsteinfeger.de

Energienutzung

Die Energieeffizienz bei der Energienutzung soll vor allem erreicht werden durch:

  • Gebäuderenovierung;
  • Vorbildcharakter bei der Energieeinsparung bei Gebäuden öffentlicher Einrichtungen;
  • Vorbildliche Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen und Gebäuden mit hoher Energieeffizienz durch öffentliche Einrichtungen;
  • Energieeffizienzverpflichtungssysteme für Energieverteiler und/oder Energieeinzelhandelsunternehmen;
  • Energieaudits für alle Endkunden und Energiemanagementsysteme;
  • Verbrauchserfassung von elektrischer Energie, Erdgas, Fernwärme, Fernkälte und Warmbrauchwasser mit individuellenintelligenten Zählern zu wettbewerbsfähigen Preisen, um den tatsächlichen Energieverbrauch des Endkunden aufzuzeigen und Informationen über die tatsächliche Nutzungszeit bereitzustellen;
  • umfassende Abrechnungsinformationen für den Kunden um eine nachvollziehbare Darstellung der aktuellen Energiekosten zu gewährleisten;
  • weitgehend kostenfreier Zugang zu den Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsinformationen;
  • Programme für „informierte und kompetente Verbraucher“ um die effiziente Nutzung von Energie durch Kleinabnehmer, auch Privathaushalte, zu fördern und zu erleichtern
    Quelle: www.wikipedia.org

Energieverbrauchsausweis/Energieausweis

Wird auf der Grundlage, des tatsächlichen Verbrauchs der letzten 3 Jahre des jeweiligen Objektes, erstellt.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

ENEV Gebäude / Referenzhaus

Nach der aktuellen Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) darf bei Neubauten und energetischen Sanierungen ein gebäudespezifischer Primärenergiebedarf und ein mittlerer U-Wert nicht überschritten werden. Beide Werte ergeben sich bei der Berechnung des Referenzgebäudes.
Quelle: www.effizienzhaus-online.de

Erneuerbare Energien

Sind alle solaren Strahlungsenergien, Umweltwärme, Geothermie, Wasserkraft, Windenergie und Energie aus Biomasse.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG)

Sie erhalten hier weiterführende Informationen zum EWärmeG wie die Übersicht, sowie die Erfüllungsoptionen.
Ab 1. Juli 2015 müssen bei einem Heizanlagenaustausch in bestehenden Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden 15 % der Wärme durch erneuerbaren Energien erzeugt oder entsprechende Ersatzmaßnahmen nachgewiesen werden. Die Verpflichtung muss innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der Heizanlage erfüllt und nachgewiesen werden. Dies kann durch eine Einzelmaßnahme oder Kombination von mehreren Maßnahmen erfolgen.

  • die Aufsicht hat die untere Baurechtsbehörde
  • Einheitliche Nachweisfrist: 18 Monate nach Inbetriebnahme der neuen Heizanlage, beim Notaustausch sind es 24 Monate
  • Bestätigung der Nachweise durch Sachkundigen
  • Geldbuße bei Nichteinhaltung des EWärmeG oder falschen Angaben bei Nachweisen
  • Erfüllungsoptionen sind miteinander kombinierbar

Über die Erfüllung des EWärmeG hinausgehend

  • Hydraulischer Abgleich
  • Tausch der alten Heizungspumpen
  • Thermostatköpfe
  • Heizungsventile

Erfüllungsoptionen

  • Solarthermie
  • Holz-Zentralheizung
  • Wärmepumpe
  • Biomethan
  • Bioöl
  • Einzelraumfeuerung
  • Dachdämmung
  • Außenwanddämmung
  • Kellerdeckendämmung
  • Gesamte Gebäudehülle
  • Sanierungsfahrplan
  • Kraft-Wärme-Kopplung
  • Anschluss an Wärmenetz
  • Photovoltaik
    Quelle: www.um.baden-wuerttemberg.de

EWärmeG Nachweis

In BW ist der Eigentümer von Immobilien verpflichtet, sobald die Anlagentechnik im Gebäude ausgetauscht/erneuert wird, innerhalb einer Frist nachzuweisen, dass der Anteil Erneuerbarer Energien zu mindestens 15 Prozent hieraus gedeckt wird. Bei der Nachweiserfüllung gibt der Gesetzgeber mehrer Erfüllungsoptionen. Die einfachste, nicht immer die beste ist z.B. Biogas/Bioöl (10%) + Sanierungsfahrplan (5%) = 15%
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Fachwerk

Ebenes oder räumliches Tragwerk, das aus Stäben so zusammengesetzt ist, dass Lasten, die in den Fachwerkknoten angreifen, nur über Stablängskräfte abgetragen werden können, Biegemomente haben eine untergeordnete Bedeutung und werden meist vernachlässigt, in diesem Fall wird der Berechnung das ideale Fachwerk mit reibungsfreien Gelenken in allen Knoten- und Auflagerpunkten zugrunde gelegt (Gelenkfachwerk). Ursprünglich eine Holzskelettkonstruktion, die sich aus Fächern oder Gefachen zusammensetzt. Die Gefache bestehen aus Ständern und Riegeln. Der Aussteifung dienen Streben, Kopf- und Fußbänder.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Fahrrad mit E-Antrieb

Etwa jedes zehnte in Deutschland verkaufte Fahrrad zählt zur Gruppe der Pedelecs bzw. E-Bikes. Nicht nur Senioren nutzen diese neue bequeme Möglichkeit der Fortbewegung – auch zunehmend jüngere Menschen entdecken im städtischen Umfeld diese Alternative zu U-Bahn und Auto.  Zunächst müssen unterschiedliche Fahrradtypen unterschieden werden:

Pedelec

Kunstwort für Pedal Electric Cycle unterstützen den Fahrer nur, solange dieser auch tatsächlich in die Pedale tritt. Beträgt die abgegebene Leistung dieser Trethilfe nicht mehr als 250 Watt und endet die Unterstützung bei maximal 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten einhält, so bleibt dem Gefährt der Status des Fahrrades erhalten.

S-Pedelec

Auch schnelle Pedelecs (sog. S-Pedelecs), deren Tretunterstützung erst bei 45 km/h abschaltet, müssen entsprechend den europäischen Richtlinien eine Typenprüfung aufweisen.

E-Bike

Im Gegensatz zu Pedelecs besitzen E-Bikes einen tretunabhängigen Antrieb. Sie gelten als Leichtmofas, wenn sie unter anderem nicht mehr als 500 Watt Leistung bereitstellen und eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h erreichen. Außerdem benötigen sie eine Betriebserlaubnis.
Quelle: www.zds-schornsteinfeger.de

Fakt

Es ist besser, ein paar hundert €in die Energieberatung zu investieren, als später viele tausend € aufgrund falsch getroffener Entscheidungen in den Sand zu setzen.

FAQ

Frequently Asked Questions, häufig gestellte Fragen. Zusammen mit Antworten zu vielen Problemen auf Internetrechnern zusammengestellt und von jedem Teilnehmer des Internet abrufbar.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Faserzement

Verbundwerkstoff aus mit Fasern armiertem Zement, der in unerhärtetem Zustand beliebig formbar, im erhärteten Zustand formund witterungsbeständig ist. Als Armierungsfasern werden synthetische organische Fasern verwendet. Faserzement ist ein gesundheitlich unbedenklicher Stoff.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Fenster

Der Belichtung und/oder Belüftung des Gebäudeinneren dienendes Fassaden- oder zwischen Innenräumen eingebautes Wandbauteil, i. d. R. mit überwiegenden Glasanteilen und Rahmenprofilen aus Holz, Kunststoff oder Metall. Unbewegliche Fensterflächen werden als Festverglasung, bewegliche Fensterflächen als Fensterflügel bezeichnet.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Fensterbrett, Fenstersims, Latteibrett, Simsbrett

Die innere waagerechte Abdeckung der Fensterbrüstung (vertikales Maß zwischen fertig hergestelltem Fußboden und Oberkante des unteren, fest stehenden Fensterprofils (Blendrahmen). Besondere Anforderungen lt. LBOs).
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Fernsehüberwachung

(Videoanlagen) zum Schutz der Bewohner bei größeren Gebäudekomplexen an Haustür oder Grundstückseingängen oder als Gebäudeschutz zur Überwachung des Umfeldes.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Fertighaus

Haus, das überwiegend aus vorgefertigten Montageelementen erstellt wird und bei dem wesentliche Ausbauarbeiten bereits im Werk durchgeführt werden.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Feuchte

Wasser in gasförmigem, flüssigem oder festem Zustand.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Feuchtegehalt des Brennstoffs

Brennstoffe dürfen in Feuerungsanlagen nur eingesetzt werden, wenn ihr Feuchtegehalt unter 25 Prozent bezogen auf das Trocken- oder Darrgewicht des Brennstoffs liegt. Satz 1 gilt nicht bei automatisch beschickten Feuerungsanlagen, die nach Angaben des Herstellers für Brennstoffe mit höheren Feuchtegehalten geeignet sind.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Feuchtigkeitsschutz (DIN 18 195)

Schutz gegen Bodenfeuchtigkeit, Schutz gegen nichtdrückendes Wasser und von außen drückendes Wasser.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Feuer

  • Verbrennungsvorgang, charakterisiert durch Freisetzung von Wärme, begleitet von Rauch und/oder Flammen.
  • Schnelle, sich zeitlich und räumlich ausbreitende Verbrennung.
    Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
    Energieberater/Energieberatung

Feuerlöschanlagen

Dienen zur Brandbekämpfung, Verhinderung der Brandausbreitung und als Einrichtung des vorbeugenden Brandschutzes. Hydrantenanlagen in Straßen und Grundstücken als Unter- und Überflurhydranten, als Wandhydranten in Wohn- und anderen Gebäuden. Löschwasserleitungen nach DIN 14462, Sprinkleranlagen nach DIN 14489, Wasserschleieranlagen, Löschbrausen, CO2- Löschanlagen, Trockenfeuerlöscher.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Feuerschutzabschlüsse

Feuerschutztüren – bauaufsichtliche Anforderungen an Bauteile bezüglich der Feuerwiderstandsdauer: feuerhemmend bzw. feuerbeständig entsprechend DIN 4102, Türen, Tore, Abschlüsse in Feuerschachtwänden T 30 bis T 180, Klappen in Lüftungsleitungen (BSK) K 30 bis K 90.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Feuerschutztüren

In DIN 4102-5 bezüglich ihrer Mindestanforderungen geregelt, zu unterscheiden nach Feuerwiderstandsklassen T 30, T 60 (feuerhemmend) und T 90, T 120 und T 180 (feuerbeständig).
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Feuerstätte

Im oder am Gebäude ortsfest benutzte Anlage, die dazu bestimmt ist, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Feuerungsanlage

Eine Anlage, bei der durch Verfeuerung von Brennstoffen Wärme erzeugt wird; zur Feuerungsanlage gehören Feuerstätte und, soweit vorhanden, Einrichtungen zur Verbrennungsluftzuführung, Verbindungsstück und Abgaseinrichtung.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Feuerungswärmeleistung

Der auf den unteren Heizwert bezogene Wärmeinhalt des Brennstoffs, der einer Feuerungsanlage im Dauerbetrieb je Zeiteinheit zugeführt werden kann.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Feuerwiderstandsklassen

Feuerwiderstandsdauer in Minuten entsprechend DIN 4102. Für tragende Bauteile 30 bis 180 Minuten (F 30 bis F 180), für Sonderbauteile je nach Klassifikation 30 bis 90… 120/180 Minuten, siehe Feuerschutzabschlüsse.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Filter

  • Einrichtung zum Abtrennen feinverteilter unlöslicher Stoffe von Flüssigkeiten oder zum Abscheiden von Staub und Gasen.
  • Entwässerungskörper aus körnigem, witterungsbeständigem Gestein, das durch geeignete Kornabstufung ein Ausschlämmen des angrenzenden Bodens verhindert.                                             

Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen Energieberater/Energieberatung

First, Dachfirst

Horizontaler oberer Abschluss von geneigten Dächern. Er bedarf einer besonderen konstruktiven Gestaltung, da er windexponiert ist, als höchste Stelle des Dachs i. d. R. die Entlüftung von Dächern zu gewährleisten hat und mit seiner Kontur das Erscheinungsbild eines Gebäudes mitbestimmt. Für Firste von Dächern mit Dachziegel- oder Dachsteindeckungen gibt es besondere Formziegel (Firstziegel) bzw. Formsteine (Firststeine). Sie können trocken (Trockenfirst) oder in Mörtel verlegt werden. Für Trockenfirste gibt es besondere Befestigungssysteme. Trockenfirste sind auch als Lüfterfirste auszubilden. Schiefer-, Schindel-, Reet- und Strohdeckungen erfordern besondere Firstausbildungen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Flachkollektor

Thermische Solaranlagen. Selektiv beschichtete, in der Regel schwarze Absorberflächen, die direkte und diffuse Sonnenstrahlung in Wärme umwandeln und an ein Wärmeträgermedium (Soleflüssigkeit oder Wasser mit Frostschutzmittel) abgeben, siehe Kollektoren. Alle Bauteile des Kollektors und die Anschlussleitungen müssen dauerhaft beständig sein gegen Witterungseinflüsse aller Art, wie Regen, Wind, Hagel, Frost, aggressive Luft, Schmutz usw.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Flamme

Verbrennungszone in der Gasphase, von der Licht ausgesandt wird.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Fliesen

Aus Steingut-, Steinzeug-, Keramikmaterial, je nach Beanspruchung im Innen- und Außenbereich einsetzbar. Siehe auch Bodenfliesen, Wandfliesen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Fliesenplan

Fliesenraster/Fugenbild: Darstellung des Fußbodens und der Ansichten der Sanitärräume mit den dazugehörigen Sanitärgegenständen, Einrichtungen, Installationsauslässen, maßstäblich (M. 1:10 oder 1:20).
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Flurkarte

Bei der Flurkarte handelt es sich um ein amtliches Dokument, das nach besonderen Vorschiften erstellt wird. Die Flurkarte wird vom jeweiligen Katasteramt geführt, das zuständig ist. Hieraus lässt sich die exakte Lage eines Grundstückes, die Größe und auch der Grenzverlauf erkennen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Förderfähige Maßnahmen (Einbruchschutz)

  • Einbau einbruch­hemmender Haus- und Wohnungs­eingangs­türen nach DIN EN 1627 oder besser
  • Einbau von Nachrüst­systemen für Haus- und Wohnungs­eingangs­türen (z. B. Türzusatz­schlösser, Querriegel­schlösser mit/ohne Sperr­bügel, Kasten­riegel­schlösser)
  • Einbau von Nachrüst­systemen bei vorhandenen Fenstern (z. B. aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelungen)
  • Einbau einbruch­hemmender Gitter, Klapp- und Rollläden
  • Einbau von Einbruchs- und Überfall­meldeanlagen nach DIN EN 50 131 Grad 2 oder besser, z. B. Kamera­systeme, Panik­schalter, Personen­erkennung an Haus- und Wohnungs­türen, intelligente Tür­schlösser.

Hinweis: Alarmanlagen mit Infraschall­detektion (Infraschall­anlagen) sind nicht förder­fähig, da sie der DIN EN 50 131 nicht entsprechen.

  • Einbau von Türspionen
  • Baugebundene Assistenz­systeme (z. B. (Bild-)Gegen­sprech­anlagen, Bewegungs­melder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Ruf­systeme, elek­tronische Antriebs­systeme für Roll­läden)
    Quelle: www.kfw.de

Förderfähige Maßnahmen KfW / BAFA)

„Energetische Maßnahmen, Einbruchschutz, Barrierer-, Altersgerechter Umbau“

Heizungsanlagen:

  • Hybrigheizung
  • Biomasseanlage
  • Solarthermische Anlage
  • Wärmepumpe
  • Brennwertkessel Gas oder Kombination aus Brennwertkessel und Wärmepumpe mit Sorptionstechnik
  • Erstanschluss an Nah- und Fernwärme inklusive Wärmeübergabestationen und Hausanschlussleitungen, sowie bei bestehendem Anschluss der Austausch oder der erstmalige Einbau von Wärmeübergabestationen.

Einschließlich Durchführung des hydraulischen Abgleichs (Bei allen energetischen Maßnahmen am Gebäude, wodurch der Energiebedarf reduziert wird, ist der hydraulische Abgleich verpflichtend. Einzubauende Umwälzpumpen müssen die zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie an den Energieeffizienzindex einhalten.

Wärmeverteilung und Lüftung sowie Durchführung eines Luftdichtheitstests:

  • Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind.
  • Bedarfsgeregeltes zentrales Abluftsystem
  • Lüftungsanlage mit Wärmeträger
  • Kompaktgerät

Wände:

  • Außenwände Wärmedurchgangskoeffizient höchstens 0,20 W/(m²K)
  • Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk Wärmeleitfähigkeit λ ≤ 0,035 W/(m K)
  • Außenwände von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz Wärmedurchgangskoeffizient höchstens 0,45 W/(m²K)
  • Innendämmung bei Fachwerkaußenwänden sowie Erneuerung der Ausfachungen Wärmedurchgangskoeffizient höchstens 0,65 W/(m²K)
  • Wandflächen gegen unbeheizte Räume Wärmedurchgangskoeffizient höchstens 0,25 W/(m²K)
  • Wandflächen gegen Erdreich Wärmedurchgangskoeffizient höchstens 0,25 W/(m²K)

Dachflächen:

  • Schrägdächer und dazugehörige Kehlbalken Wärmedurchgangskoeffizient höchstens 0,14 W/(m²K)
  • Dachflächen von Gauben Wärmedurchgangskoeffizient höchstens 0,20 W/(m²K)
  • Gaubenwangen Wärmedurchgangskoeffizient höchstens 0,20 W/(m²K)
  • Flachdächer Wärmedurchgangskoeffizient höchstens 0,14 W/(m²K)
  • Alternativ bei Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz höchstmögliche Dämmschichtdicke: Wärmeleitfähigkeit λ ≤ 0,040 W/(m K)

Geschossdecken:

  • Oberste Geschossdecke zu nicht ausgebauten Dachräumen Wärmedurchgangskoeffizient höchstens 0,14 W/(m²K)
  • Kellerdecken, Decken zu unbeheizten Räumen Wärmedurchgangskoeffizient höchstens 0,25 W/(m²K)
  • Geschossdecken gegen Außenluft nach unten Wärmedurchgangskoeffizient höchstens 0,20 W/(m²K)
  • Bodenflächen gegen Erdreich Wärmedurchgangskoeffizient höchstens 0,25 W/(m²K)

Fenster und Türen:

  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Mehrscheibenisolierverglasung
    U-Wert für das gesamte Fenster (Glas, Rahmen, Randverbund) UW ≤ 0,95 W/(m²K)
  • Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren
    U-Wert UW ≤ 1,1 W/(m²K)
  • Ertüchtigung von Fenstern und Kastenfenstern sowie Fenster mit Sonderverglasungen U-Wert für das gesamte Fenster (Glas, Rahmen, Randverbund) UW ≤ 1,3 W/(m²K)
  • Dachflächenfenster U-Wert UW ≤ 1,0 W/(m²K)
  • Austausch von Fenstern an Baudenkmalen oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz U-Wert UW ≤ 1,4 W/(m²K) bzw. bei Fenstern mit echten glasteilenden Sprossen UW ≤ 1,6 W/(m²K)
  • Ertüchtigung von Fenstern an Baudenkmalen oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz U-Wert UW ≤ 1,6 W/(m²K)
  • Hauseingangstür U-Wert UD ≤ 1,3 W/(m²K)
    Quelle: www.kfw.de/www.BAFA.de

Fördermittel

Um an Fördermittel zu kommen, ist es Notwendig einen qualifizierten Energieberater einzuschalten. Mehr erfahren Sie bei einem unverbindlichen Beratung. Der Staat bietet hierbei ebenfalls eine lohnende Förderung. Um eine kompetente Fachberatung wird auf eine Vor-Ort-Analyse und -Beratung hingewiesen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Fördermittel/ Förderung/ Zuschuss/ Fördergelder

Der Staat fördert außer durch steuerliche Vergünstigungen (Abschreibungen) den Wohnungsbau durch laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse), zinsgünstige Darlehen (Aufwendungsdarlehen), und Bürgschaften. Die meisten Arten der Förderung sind an bestimmte Einkommensgrenzen unter anderem gebunden. Die örtlichen Ämter für Wohnungswesen erteilen die Auskünfte.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Fossile Energieträger

Wie Braun-, Steinkohle, Heizöl, Erdgas, Propangas sind endlich, gelten als nicht nachwachsende Rohstoffe. Die zunehmende Verbrennung fossiler Energieträger belastet durch Kohlendioxid und andere Schadstoffe die Umwelt und das Weltklima mit globalen Konsequenzen.
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Fracking

Eine große Gefahr gegenüber der Umwelt geht vom Fracking aus. Der Begriff “Fracking” (engl. „Hydraulic Fracturing“, für „Hydraulische Behandlung“) beschreibt die künstliche Schaffung von Rissen und Klüften in der Tiefe des Bodens, damit Gase und Flüssigkeiten in dichtem Gestein besser fließen können. Genutzt wird dieser Vorgang zum Beispiel in den USA, wodurch die Erdgasförderung deutlich wirtschaftlicher wurde. Fracking erschließt Erdöl und Erdgas in Gesteinen, in denen zwar Öl und Gas vorhanden sind, die aber keine klassische Lagerstätte sind.

Die Vorgehensweise beim Fracking: Beim Fracking wird Wasser mit chemischen Substanzen und einem Stützmittel (z.B. Sand) versehen. Dieses Wasser wird dann innerhalb eines kurzen Zeitraums unter großem Druck durch das Bohrloch in die Erdgaslagerstätte eingepresst. Durch den Druck entstehen dort kleine Risse, die durch den Sandgehalt in der Flüssigkeit offen gehalten werden. Aus diesen Rissen kann nun das Gas aus der Lagerstätte in Richtung Bohrloch strömen. Die zusätzlich zum Wasser zugefügten chemischen Substanzen sollen dazu beitragen, dass keine Bakterien in die Risse gelangen. Die Zusammensetzung des Gemischs ist dabei abhängig von den Eigenschaften der Lagerstätte. Nach dem Fracking wird dann die eingepresste Flüssigkeit wieder zurückgefördert und entsorgt. Ein Teil des Gemischs verbleibt jedoch im Boden um mit seinem Sandgehalt die Risse weiter offen zu halten.

“Das Problem”; Beim Fracking entweicht viel des freigelegten Erdgases welches zu Teilen in die Atmosphäre gelangt und dort den Treibhauseffekt 72-mal so stark anheize wie die gleiche Menge an CO2. Dieses Problem spielt vor allem bei dem Ersetzen von Kohlekraftwerken durch Gaskraftwerke eine tragende Rolle, da die Menge des entweichenden Methans den Vorteil der Gaskraftwerke relativiert.
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Fußbodenheizung

Flächenheizungen. Es gibt fü die Flächenheizungen verschiedene Heizmedien: Luft, Wasser, elektr. Strom. Der Fußboden, i. d. R. ein Heizestrich, hat die Funktion der gleichmäßigen Wärmeabgabe in den zu beheizenden Raum. Die römische Hypocaustenheizung war eine Warmluftfußbodenheizung, die einen hohen Fußbodenaufbau erforderlich machte. I. d. R. werden heute Warmwasser- und Elektrofußbodenheizungen gebaut. Je nach System liegen die Heizleitungen beim Nassaufbau im Estrich und sind ggf. mit einem Schutzestrich abgedeckt oder beim Trockenaufbau unter dem Estrich in eigens profilierten Wärmedämmplatten.
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Garagenentlüftung

Da in Garagen durch die Verbrennungsmotoren giftige Abgase entstehen, müssen diese, soweit eine natürliche Lüftung nicht ausreicht, ständig abgesaugt werden. Durch die aus dem Freien nachströmende Frischluft muss gewährleistet sein, dass die zulässigen MAK-Werte (30ppm) in der Garagenluft nicht überschritten werden (Garagenverordnung der Länder beachten).
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Gas-Absorptionswärmepumpe

Bezogen auf den Wirkungsgrad und auf die Umweltfreundlichkeit, stellen sowohl Gasmotor- als auch Gas-Absorptionswärmepumpe die ökologisch günstigste Art der Beheizung dar. Die Beheizung des Austreibers (Desorber = Freisetzung des leicht siedenden Kältemittels, während das Lösungsmittel zum Absorber zurückfließt) erfolgt durch Gas.
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Gas-Brennwertkessel

Nutzen den Brennwert (früher: oberer Heizwert), der bei Gas etwa 11 bis 12 % über dem Heizwert (früher: unterer Heizwert) liegt, aus. Somit kann ein Nutzwärmegrad bis zu 111 % und mehr erreicht werden. Die im Abgaswärmetauscher erzeugte Kondensationswärme stellt einen erheblichen Energieanteil dar, der sonst ungenutzt durch die Abgasanlage entweicht. Der fehlende Auftrieb der Abgase erfordert einen Ventilator, um die Abgase durch die Abgasleitung zu fördern (bei Ausfall = Kesselleistung mit normalem Wirkungsgrad).
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Gas-Durchlaufwasserheizer

Hydraulisch gesteuert, d. h. abhängig von der Wasserdurchlaufmenge oder mit einer thermisch gesteuerten Gasregelung (unabhängig von der Wasserdurchflussmenge), vgl. auch Durchlauferhitzer.
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Gas-Spezialkessel

Sind speziell für den Einsatz gasförmiger Brennstoffe konstruiert, in Verbindung mit einem Speicher auch für die Warmwasserbereitung. Mit atmosphärischem Brenner (ohne Gebläse) ausgestattet, arbeiten sie geräuschfrei und störungsarm. Aufstellung im Keller, Dachgeschoss oder Wohnung, bis zu 50 kW Nennwärmeleistung wird kein eigener Heizraum benötigt.
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Gas-Vorratswasserheizer

Speicher als Stand oder Wandgerät, mit Schornsteinanschluss.
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Gasarten

Nach DVGW-Arbeitsblatt G-260: Stadt- und Ferngase, Kurzzeichen S: wasserstoffreiche Gase, entstehen als Nebenprodukt bei der Koksherstellung. Erdgase, Kurzzeichen

  • N: Naturgas, stammen im Wesentlichen aus natürlich vorkommenden Erd- und Erdölgasen, siehe Erdgas. Flüssiggase
  • F: sind Kohlenwasserstoffe, die als Nebenprodukt bei der Erdölraffinerie anfallen, siehe Flüssiggas. Luftgase
  • L: darunter sind alle Flüssiggas / Luft- und Erdgas/Luft-Gemische unterschiedlicher Zusammensetzung erfasst.
  • Biogas, Gas aus organischen Abfällen.
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Gasleitungen

Die Anordnung der Gasleitungen erfolgt senkrecht oder waagerecht auf kürzestem Wege von der Hauptsperrvorrichtung zum Zähler und zu den Hauptverbrauchern. Es wird unterschieden zwischen: Leitungsanlagen mit dezentralen Gaszählern in den einzelnen Geschossen, Leitungsanlagen mit zentral angeordneten Gaszählern im Untergeschoss, ggf. in einem besonderen Zählerraum. Nicht zulässig ist die Verlegung von Gasleitungen in Lüftungsschächten, Aufzugschächten, Müllabwurfanlagen, Schornsteinschächten oder Schornsteinwangen. Gasleitungen dürfen nicht an anderen Leitungen befestigt werden oder als Träger für Leitungen oder Lasten dienen. Sie sind so anzuordnen, dass Tropf- und Schwitzwasser anderer Leitungen nicht auf sie einwirken können. Gasleitungen können unter Putz oder frei vor der Wand oder in belüfteten Hohlräumen (z. B. abgehängte Unterdecken) unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften und Sicherheitsanforderungen angeordnet werden.
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Gebäude

Selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.
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Gebäude geringer Höhe

Sicherheitstechnische Qualifizierung von Gebäuden in den Landesbauordnungen (LBO). Es sind Gebäude, in denen der Fußboden jedes Aufenthaltsraumes höchstens 7 m über der Stelle im Gelände liegt, von der aus er mittels Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbar ist.
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Gebäudeleittechnik

Gebäudesystemtechnik: dient dazu, die verschiedensten selbstständigen, dezentralen, digitalen Überwachungs-, Regelund Steuereinheiten mit einer oder mehreren Zentraleinheiten über ein Datenübertragungsnetz zu verbinden.
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Gebäudetrennfuge

Fuge zwischen zwei selbstständigen Gebäudeeinheiten, z. B. bei Doppelund Reihenhäusern mit besonderen Anforderungen an den Brand- und Schallschutz.
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Gebäudezone

Eine Gebäudezone ist ein Teil der Nettogrundfläche eines Gebäudes, der durch einheitliche Nutzungsanforderungen gekennzeichnet ist und innerhalb dessen der Austausch zwischen den Bilanzanteilen Heizung, Raumklima und Beleuchtung verrechnet wird.
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Gebrauchstauglichkeit

Ist gegeben, solange ein Bauwerk uneingeschränkt die Anforderungskriterien an seine Benutzbarkeit erfüllt. Die Anforderungskriterien haben sich immer mehr ausgeweitet und sollten schon bei der Planung eines Bauwerks in Übereinkunft mit dem Bauherrn festgelegt sein und berücksichtigt werden. Die Stahlbetonnormen umfassen zZt. Verformungs- und Durchbiegungsnachweise, Rissnachweise, Nachweise für den Ausschluss von Schädigungen des Betons durch übermäßige Druckbeanspruchung, Begrenzung der Stahlspannungen bei nicht ruhender Belastung. Weitere Kriterien wie z. B. Wasserdichtigkeit können vereinbart werden.
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Gefach

Gefüge von Fächern (sprachl. Kollektivbildung zu Fach). Zwischenraum zwischen den Skelettbauteilen eines Fachwerks, der eine Ausfachung enthält.
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Gefahrenmeldeanlagen (GMA)

Einrichtungen mit hohen Anforderungen an die Betriebssicherheit, dazu gehören Brandmeldeanlagen (BMA), Überfallmeldeanlagen (ÜMA), Einbruchmeldeanlagen (EMA). Geräte und Aufbau sollen DIN VDE 0833 T3 entsprechen.
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Gefahrstoffe

Gesundheitsschädliche Stoffe in der Luft und am Arbeitsplatz, durch Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt.
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Gefälle

Der senkrechte Höhenunterschied zweier Punkte, bezogen auf deren in waagerechter Richtung gemessene Entfernung.
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Geländebruch

Großflächiges Versagen der Standsicherheit von Bauwerken und umgebendem Erdreich an Hängen und Böschungen. Es treten meist deutlich sichtbare Gleitflächen auf.
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Geländehöhe

  • Lage eines Grundstücks über NN (Normalnull),
  • Bezugspunkt 0 für alle Höhenmaße eines Gebäudes, meist am Eingang angenommen.                     

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Geländesprung

Abrupte Höhenänderung der Geländeoberkante. Bezeichnet meist die Höhe zwischen Baugrubensohle und Geländeoberkante.
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Gemeinkosten

Auch Bereitschaftskosten, Kosten, die durch die Herbeiführung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft, z. B. einer Baustelle, entstehen und daher nicht verursachungsgerecht einer oder mehreren Teilleistungen zugeordnet werden können.
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Gemischtbelegung (DIN V 18 160-1)

Eine Abgasanlage besitzt mehrere Anschlüsse von Feuerstätten für unterschiedliche Brennstoffe.
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Genehmigungsplanung

Leistungsphase der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure): Erarbeiten der Bauvorlagen (Unterlagen, die zu einem Bauantrag gehören. Die Bauvorlagenverordnungen der Bundesländer enthalten Verordnungen über Art und Umfang der Bauvorlagen und der darin enthaltenen Darstellungen, i. d. R. sind einem Bauantrag auf Vordruck folgende Unterlagen beizufügen:

  • der Lageplan,
  • die Bauzeichnungen,
  • die Baubeschreibung,
  • der Standsicherheitsnachweis und die anderen bautechnischen Nachweise,
  • die Darstellung der Grundstücksentwässerung.

Auch für genehmigungsfreie Bauvorhaben nach NBauO § 69 a (kleine Wohngebäude) müssen komplette Bauvorlagen erstellt werden. Sie werden nicht geprüft, sondern lediglich archiviert. Für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit haftet der Entwurfsverfasser) für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen.
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Generalunternehmer

Unternehmer, der die gesamte Erstellung des Bauwerks einschließlich der Gewährleistung übernimmt, jedoch die Ausführung ausgewählter Gewerke an Nachunternehmer vergibt.
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Geodäsie

Wissenschaft und Technik von der Ausmessung und Abbildung der Erdoberfläche. Sie liefert die theoretischen Grundlagen für die vermessungstechnische Praxis. Eine grobe Einteilung lässt sich nach der Größe des Messungsgebietes vornehmen: Erdmessung, Landesvermessung, Detailvermessung.
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Geothermie

Die Gewinnung von Strom aus der Erdwärme bezeichnet man als Geothermie. Je nach Tiefe der Erschließung, unterscheidet man dabei zwischen oberflächennaher und Tiefer Geothermie. Genutzt werden kann die Tiefenwärme durch Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren oder durch flache Grundwasserbrunnen. Anders als oberflächennahe Temperaturen, die durch Niederschläge und jährliche Temperaturschwankungen beeinflusst werden, sind die Temperaturen tief im Erdreich relativ konstant. Hinzu kommt, dass die Temperatur mit zunehmender Tiefe ansteigt. Der Große Vorteil der Geothermie ist die umweltfreundliche, saisonal- und witterungsunabhängige Sicherung von Energie. Aus Sicht des Endverbrauchers fallen zudem weitere Vorteile an, wie eine preisstabile Wärmeversorgung, keine zusätzlichen Lagerflächen und keine Gewässerschadenshaftpflichtversicherung. Auch Kommunen profitieren von der Geothermie da gute Fördermöglichkeiten vorliegen, eine kommunale Kontrolle der Energieversorgung besteht und es sich um eine langfristige Investition in die Infrastruktur handelt, von der auch zukünftige Generationen profitieren. Zudem wird die Standortattraktivität durch die umweltfreundliche und erneuerbare Energie gesteigert.
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Gerüst

Hilfskonstruktion, die mit Belagsflächen unterschiedlicher Abmessungen aus Einzelteilen zusammengesetzt, als Arbeits-, Schutz- oder Traggerüst verwendet und wieder auseinander genommen werden kann. Man unterscheidet nach den Bauarten die Leiter-, Stangen-, Rohrkupplungs-, Rahmen- und Modulgerüste.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
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Grundofen

Einzelraumfeuerungsanlage als Wärmespeicherofen aus mineralischen Speichermaterialien, die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt werden.
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Gültigkeit der Energieausweise

Energieausweise sind für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren auszustellen, sowie nach einer wesentlichen Änderung.
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Haushalt

  • allgemein den Umfang des Wohnraumes und seiner wirtschaftlichen Teile
  • Hauswirtschaft, die häuslichen Tätigkeiten
  • Privathaushalt, eine nichtstaatliche Wirtschaftseinheit (privater Konsument)
  • Unternehmenshaushalt, staatlicher oder nichtstaatlicher Betrieb
  • Öffentlicher Haushalt
    Quelle: www.wikipedia.org

Heizgasweg

Strömungsstrecke der Verbrennungsgase oder Abgase innerhalb der Feuerstätte.
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Heizungsregelung

Zentralheizungen müssen beim Einbau in Gebäude mit zentralen selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe in Abhängigkeit von der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße und der Zeit.
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Heizungssysteme

Experten optimieren die Heizungsanlagen dank modernster Anlagen oder Heizkörpern – trotzdem wird oftmals darauf hingewiesen, dass allein Heizenergie sehr optimiert wird, wenn die Gebäudehülle stimmt. Lesen Sie hierzu mehr unter Tipps und Infos.
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Holzschutzmittel

Bei der Be- und Verarbeitung des Holzes eingesetzte Stoffe mit biozider Wirkung gegen holzzerstörende Insekten oder Pilze sowie holzverfärbende Pilze; ferner Stoffe zur Herabsetzung der Entflammbarkeit von Holz.
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Hydraulischer Abgleich

Ein hydraulischer Abgleich ist erforderlich, um zu erreichen, dass sich in einem verzweigten hydraulischen System bestimmte Volumenströme einstellen. Wenn sich an bestimmten Strängen bzw. Kreisen des Systems ein zu geringer Volumenstrom ergibt, wird der Durchfluss anderer Stränge oder Kreise gezielt gedrosselt, um einen Ausgleich zu erreichen.
Das Ziel (Hydraulischer Abgleich Verfahren B) ist es an den Wärmeüberträgern (Heizkörper, Flächenheizung) nur die tatsächlich benötigte Endenergie an den Raum abzugeben, nicht zu viel aber auch nicht zu wenig. Diese Endenergie/ Heizlast/ Volumenstrom/ Heizkennlinie, -kurve/ Pumpendruck wird von einem Energieberater durch eine detaillierte Berechnung, mit Berücksichtigung vieler Faktoren (energetischer Zustand der Gebäudehülle, Ausrichtung, Fensterflächen, Raumvolumen, Stranglänge, Wärmeüberträgergröße, usw.) ermittelt und durch das zuständige Gewerk SHK an den Ventilen voreingestellt.

Bei dem hydraulischen Abgleich Verfahren A wird dieses umfangreiche Prozedere über eine Tabelle pauschalisiert und voreingestellt.

Im Rahmen der Heizungssanierung spielt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine zentrale Rolle. Viele Kundinnen und Kunden greifen hierauf zurück und lassen sich mittels Förderantrags Zuschüsse auszahlen. Für die Umsetzung dieser Förderung ist der hydraulische Abgleich notwendig. 

Auf Seiten des Fördermittelgebers und der Kontrollinstanzen ist inzwischen aufgefallen, dass in einigen Fällen dieser nicht oder nicht richtig ausgeführt wurde. Speziell das Bewusstsein soll hiermit noch einmal gesteigert werden, da der hydraulische Abgleich massive Einflüsse auf die Hydraulik des Systems hat. 

Im Rahmen der Förderung muss dieser detailliert berechnet werden und eine pauschale Auslegung ist nicht ausreichend. 

Wird der Einbau einer neuen Heizung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert, so muss zwingend auch ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. 

Dies ist eine verbindliche Voraussetzung für die Förderung und soll gewährleisten, dass die geförderte Heizung maximale Effizienzgewinne generiert. Dies ist im Sinne des Klimaschutzes, schont aber auch den Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger, die bei einer optimal eingestellten Heizung geringere Betriebskosten zu tragen haben. Erfolgt ein hydraulischer Abgleich nicht, droht die Nichtgewährung oder Rücknahme der gesamten Fördermittel.

Werden einige Heizkörper nicht richtig warm, kann das fehlende Zusammenspiel der Pumpleistung, der richtigen Menge des Heizwassers und der Thermostatventile die Ursache sein. Sind diese Komponenten nicht aufeinander abgestimmt, dann erhalten manche Heizkörper zu viel Wasser, andere zu wenig. Wird als Lösung die Vorlauftemperatur erhöht, wird zwar der letzte Heizkörper im obersten Geschoss wärmer, aber diese undifferenzierte Maßnahme führt zu höheren Energieverlusten und mangelnder Temperaturkontrolle in den Räumen. 

Beim Einbau einer Wärmepumpe ist die exakte Berechnung der Raumheizlasten besonders wichtig, da die Aufsummierung der Raumheizlasten die benötigte Leistungsgröße der Wärmepumpe darstellt. Die ermittelten Raumheizlasten müssen mit den tatsächlich vorhandenen Heizkörpern / Flächen abgestimmt werden. Erfolgt diese Berechnung sorgfältig, so lassen sich die notwendigen Vorlauftemperaturen reduzieren und die Wärmepumpe optimal auslegen. Das erhöht die gesamte Performance. So können auch schlecht gedämmte Gebäude mit Wärmepumpen effizient beheizt werden. 

Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
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Immobilienanzeige (Pflichtangaben)

Wird vor dem Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält:

  • die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis,
  • den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude,
  • die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,
  • bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und
  • bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.
    Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
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ISO 14001 (UM)

Die internationale Umweltmanagementnorm ISO 14001 legt weltweit anerkannte Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest und ist Teil einer Normenfamilie. Diese Normenfamilie beinhaltet zahlreiche weitere Normen zu verschiedenen Bereichen des Umweltmanagements, unter anderem zu Ökobilanzen, zu Umweltkennzahlen bzw. zur Umweltleistungsbewertung. Sie kann sowohl auf produzierende als auch auf dienstleistende Unternehmen angewendet werden. Es geht nicht klar hervor, wann und ob eine solche Überprüfung wiederholt werden muss bzw. wie lange sie gültig ist.

Ziel der Norm

Die ISO 14001 legt einen Schwerpunkt auf einen Kontinuierlichen Verbesserungsprozess als Mittel zur Erreichung der jeweils definierten Ziele in Bezug auf die Umweltleistung einer Organisation (Unternehmen, Dienstleister, Behörde etc.). Der kontinuierliche Verbesserungsprozess beruht auf der Methode Planen-Ausführen-Kontrollieren-Optimieren (Plan-Do-Check-Act, PDCA):

  • Planen: Festlegung der Ziele und Prozesse, um die Umsetzung der Umweltpolitik der Organisation zu erreichen
  • Ausführen: die Umsetzung der Prozesse
  • Kontrollieren: Überwachung der Prozesse hinsichtlich rechtlichen und anderen Anforderungen sowie Zielen der Umweltpolitik der Organisation; ggf. Veröffentlichung der Umweltleistung (des Erfolgs der Organisation in Bezug auf ihre Umweltschutzmaßnahmen)
  • Optimieren: Falls notwendig müssen die Prozesse korrigiert (angepasst) werden

Hierzu soll ein Unternehmen eine betriebliche Umweltpolitik, Umweltziele und ein Umweltprogramm festlegen sowie ein entsprechendes Managementsystem aufbauen, das bei der Zielerreichung hilft. Als Unterstützung zur Beschreibung von Umweltauswirkungen hat sich die Stoffstromanalyse bewährt. Der Ansatz von Cleaner Production hilft, auf der Basis der Analyse von Stoff- und Energieströmen Optionen und Ziele zur Reduktion von Abfällen, Abwasser und Emissionen zu erarbeiten.
Um die gewünschte Umweltleistung erzielen zu können, soll die Organisation basierend auf ihrer Umweltpolitik (also ihren Zielsetzungen hinsichtlich Umweltschutz) im ersten Schritt ein Umweltmanagementsystem aufbauen und umsetzen. Durch regelmäßige Überprüfung der gesetzten (Umwelt-)ziele und des Umweltmanagementsystems soll die kontinuierliche Verbesserung erreicht werden.
In der Norm wird ausdrücklich betont, dass sie keine absoluten Anforderungen für die Umweltleistung festlegt. Sie fordert aber die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich die Organisation selbst in ihrer Umweltpolitik auferlegt hat. Allerdings, und das ist neu in der überarbeiteten ISO 14001, muss man zusagen, auch geltende rechtliche Verpflichtungen einzuhalten. Die tatsächliche Einhaltung ist jedoch nicht erforderlich (“Commitment to Compliance” anstatt “Compliance” im Originaltext)
Quelle: www.wikipedia.org

Jahresreinertrag

Der Jahresrohertrag (Nettosollmiete) abzüglich der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten ist der Jahresreinertrag eines Objektes.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
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Jahresrohertrag

Der Jahresrohertrag ist die Bruttokaltmiete, also der Mietertrag einschließlich umlagefähiger Betriebskosten.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
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Katasterpapiere

Kastratenpapiere sind bei den Katasterämtern (Liegenschaftsämtern) geführte Verzeichnisse mit den “technischen” Daten der Grundstücke einer Gemeinde.
Die Katasterämter fertigen Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und amtliche Lagepläne (Flurkarten), die kostenpflichtig eingesehen oder bestellt werden können.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
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Kern des Abgasstromes

Der Teil des Abgasstromes, der im Querschnitt des Abgaskanals im Bereich der Messöffnung die höchste Temperatur aufweist.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
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KfW Effizienzhaus / Energieeffizienzhaus

Der Begriff Effizienzhaus ist ein Qualitätszeichen, das von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der KfW entwickelt wurde. Die KfW nutzt dieses Qualitätszeichen im Rahmen ihrer Förderprogramme “Energieeffizient Bauen” und “Energieeffizient Sanieren”. Bei einem KfW-Effizienzhaus wird zwischen verschiedenen Kategorien unterschieden (bspw. KfW 100, KfW 85, KfW 70 etc.). Diese geben den maximalen Prozentwert des in der EnEV berechneten Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes an. Ein KfW-100-Haus entspricht demnach einem EnEV-Neubau. Ein KfW-85-Haus darf maximal 85 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes aufweisen.
Quelle: www.effizienzhaus-online.de
KfW Effizienzhaus Darlehen

Das KfW Effizienzhausdarlehen ist ein spezielles Darlehensprogramm der KfW Bankengruppe, das darauf abzielt, energieeffizientes Bauen oder Sanieren von Wohnimmobilien zu fördern. Das Darlehen wird für den Neubau oder die Sanierung von Wohngebäuden verwendet, die bestimmte energetische Standards erfüllen.

Um ein KfW Effizienzhausdarlehen in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Es gibt verschiedene Effizienzhausstandards, wie zum Beispiel KfW-Effizienzhaus 55, KfW-Effizienzhaus 40 oder KfW-Effizienzhaus 40 Plus. Je niedriger der Effizienzhausstandard, desto energieeffizienter ist das Gebäude.

Die KfW Bankengruppe bietet für diese Effizienzhausstandards zinsgünstige Darlehen mit langen Laufzeiten und tilgungsfreien Anlaufjahren an. Die genauen Konditionen können jedoch variieren und sollten bei der KfW Bankengruppe erfragt werden.

Zusätzlich zum Darlehen können auch Tilgungszuschüsse oder Investitionszuschüsse gewährt werden, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Diese Zuschüsse sollen Anreize schaffen, um energieeffizientes Bauen oder Sanieren attraktiver zu machen.

Es ist wichtig zu beachten, dass das KfW Effizienzhausdarlehen in der Regel in Kombination mit anderen Förderprogrammen, wie beispielsweise dem Baukindergeld oder dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm, genutzt werden kann.

Für detaillierte Informationen zu den aktuellen Konditionen und Anforderungen des KfW Effizienzhausdarlehens empfehle ich, direkt bei der KfW Bankengruppe nachzufragen oder die offizielle Website der KfW zu besuchen.

Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
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Klimaschutz

Im Klimaschutzplan 2050 der deutschen Bundesregierung sollen die geplanten nationalen Klimaschutzmaßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris beschrieben werden. Im Rahmen des Paris-Abkommens hat sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zu dem Ziel bekannt, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen (sog. Zwei-Grad-Ziel) und darüber hinaus Anstrengungen zu unternehmen, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Hierzu wurde von Seiten der Europäischen Union im Vorfeld der UN-Klimakonferenz in Paris 2015 der Plan eingebracht, EU-weit die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken. Der nationale Klimaschutzplan 2050 soll die hierfür erforderlichen Reduktionsschritte aufzeigen. Er sollte ursprünglich im Sommer 2016 beschlossen werden. Auch die Absicht, die Verabschiedung rechtzeitig vor dem Klimagipfel in Marrakesch zu erreichen, scheiterte zunächst.
Quelle: www.wikipedia.org

Konsum

Unter Konsum (lateinisch consumere „verbrauchen“) wird allgemein der Verzehr oder Verbrauch von Gütern verstanden. Im volkswirtschaftlichen Sinne steht der Begriff für den Kauf von Gütern des privaten Ge- oder Verbrauchs durch Konsumenten (Haushalte). Betriebswirtschaftlich wird oft der Output von Gütern als Konsum bezeichnet. Der Überbegriff Verbrauch umfasst Bedeutungen, die nicht unter den Begriff des Konsums fallen.
Quelle: www.wikipedia.org

Luft-Abgas-System (LAS)

Abgasanlage mit nebeneinander oder ineinander angeordneten Schächten, durch die Feuerstätten Verbrennungsluft über den Luftschacht aus dem Bereich der Mündung der Abgasanlage zugeführt und von denen Abgase über den Abgasschacht ins Freie abgeführt werden.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
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Mindestluftwechsel

Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.
Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
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Mindestwärmeschutz

Bei zu errichtenden Gebäuden sind Bauteile, die gegen die Außenluft, das Erdreich oder Gebäudeteile mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen abgrenzen, so auszuführen, dass die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach den anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Ist bei zu errichtenden Gebäuden die Nachbarbebauung bei aneinandergereihter Bebauung nicht gesichert, müssen die Gebäudetrennwände den Mindestwärmeschutz nach Satz 1 einhalten.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
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Naturbelassenes Holz

Holz, das ausschließlich mechanischer Bearbeitung ausgesetzt war und bei seiner Verwendung nicht mehr als nur unerheblich mit Schadstoffen kontaminiert wurde.
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Nennwärmeleistung

Die höchste von der Feuerungsanlage im Dauerbetrieb nutzbar abgegebene Wärmemenge je Zeiteinheit; ist die Feuerungsanlage für einen Nennwärmeleistungsbereich eingerichtet, so ist die Nennwärmeleistung die in den Grenzen des Nennwärmeleistungsbereichs fest eingestellte und auf einem Zusatzschild angegebene höchste nutzbare Wärmeleistung; ohne Zusatzschild gilt als Nennwärmeleistung der höchste Wert des Nennwärmeleistungsbereichs.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Niedrigenergiehaus / 3 Liter Haus

Das Niedrigenergiehaus ist ein griffiger, jedoch weder rechtlich geschützter oder durch Normierungen definierter Begriff, den Massiv- und Fertighaushersteller vor allem aus Werbezwecken einsetzen.
3-Liter-Häuser sind Gebäude, die nur rund 3 Liter Heizöl je Quadratmeter und Jahr benötigen. Das entspricht einem Endenergiebedarf von rund 30 kWh/m² und Jahr.
Quelle: www.effizienzhaus-online.de

Notwendige Abluftanlage

a) Schacht oder sonstige Anlage, der oder die zum Betrieb einer Feuerstätte oder zur Lüftung eines Raumes mit Feuerstätte erforderlich ist und deren Betrieb beeinflussen kann,
b) Abluftschacht, der einen Raum entlüftet und Abgase einer Feuerstätte ins Freie leitet.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Notwendige Verbrennungsluftanlage

Anlage oder Öffnung zur Zuführung von Außenluft zum Zwecke der Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte (einschließlich der Öffnung zum Zwecke des Verbrennungsluftverbundes).
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Nullenergiehaus

Dieser Gebäudestandard nimmt Bezug auf die jährliche Energiebilanz des Gebäudes. Ein Nullenergiehaus muss in der Jahresbilanz den externen Energiebezug durch eigene Energieerzeugung (bspw. durch Photovoltaik oder Kraft-Wärme-Kopplung) ausgleichen. Je weniger Heizwärme und Haushaltstrom der Haushalt benötigt, desto weniger Strom muss über technische Anlagen erzeugt werden.
Quelle: www.effizienzhaus-online.de

Nürtingen

Nürtingen ist eine Stadt in Baden-Württemberg, etwa 19 km südöstlich von Stuttgart. Sie gehört zur Region Stuttgart und zur europäischen Metropolregion Stuttgart.
Nürtingen ist nach Esslingen am Neckar und Filderstadt die drittgrößte Stadt des Landkreises Esslingen und ein Mittelzentruminnerhalb des Oberzentrums Stuttgart. Bezogen auf die Fläche ist Nürtingen mit knapp 47 km² die größte Stadt des Landkreises. Seit 1. Februar 1962 ist Nürtingen Große Kreisstadt. Mit den Gemeinden Frickenhausen, Großbettlingen, Oberboihingen, Unterensingen und Wolfschlugen hat die Stadt Nürtingen eine Verwaltungsgemeinschaft vereinbart. Bis zur Kreisreform zum 1. Januar 1973 gab es einen Landkreis Nürtingen.

Lage

Nürtingen liegt am Vorland der mittleren Schwäbischen Alb. Die Altstadt liegt auf einem ehemaligen Umlaufberg des Neckars, der von Neckartailfingen kommend im Südwesten das Stadtgebiet betritt, östlich des Stadtteils Neckarhausen vorbeifließt, dann die Kernstadt westlich streift und schließlich durch Zizishausen in Richtung Nordosten zwischen Unterensingen und Oberboihingen das Nürtinger Stadtgebiet wieder verlässt. Zwischen Oberensingen und Zizishausen mündet die Aich, ein linker Nebenfluss des Neckars, ein.

Nachbargemeinden

Folgende Städte und Gemeinden grenzen an die Stadt Nürtingen.

Quelle: www.wikipedia.de

Nutzfläche

Die Nutzfläche nach anerkannten Regeln der Technik, die beheizt oder gekühlt wird.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Nutzungseinheit

Gebäude oder Teil eines Gebäudes, der selbständig nutzbar ist und einen eigenen Zugang hat (z. B. Wohnung).
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Nutzungsgrad

Das Verhältnis der von einer Feuerungsanlage nutzbar abgegebenen Wärmemenge zu dem der Feuerungsanlage mit dem Brennstoff zugeführten Wärmeinhalt bezogen auf eine Heizperiode mit festgelegter Wärmebedarfs-Häufigkeitsverteilung nach Anlage 3 Nummer 1 (BIMSCHV)
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Offener Kamin

Feuerstätte für feste Brennstoffe, die bestimmungsgemäß offen betrieben werden kann, soweit die Feuerstätte nicht ausschließlich für die Zubereitung von Speisen bestimmt ist.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Ortsfester Verbrennungsmotor

Stationäre Wärmekraftmaschine, die durch innere Verbrennung von Treibstoff über Kolben oder eine Turbine mechanische Arbeit verrichtet.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Passivhaus

Passivhäuser beziehen einen Großteil des Wärmebedarfs aus passiven Energiequellen wie Sonnenstrahlung und interne Wärmequellen (Abwärme von Haushaltsgeräten und Personen). Sie sind stark gedämmt und sehr dicht gebaut, weisen große Fensterflächen nach Süden auf und benötigen eine mechanische Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Der geringe Heizwärmebedarf von max. 15 kWh pro Quadratmeter und Jahr kann laut Definition über den ohnehin notwendigen hygienischen Luftwechsel (Luftheizung) gedeckt werden. Trotzdem können auch konventionelle Wärmeerzeuger und Wärmeübergabesysteme wie Heizkörper oder eine Fußbodenheizung zur Anwendung kommen, solange der vorgeschriebene Primärenergiebedarf von 120 kWh/m²a nicht überschritten wird. Auch der Haushaltsstrom wird bei der Auswertung des Primärenergiebedarfs berücksichtigt.
Quelle: www.effizienzhaus-online.de

Pfullingen

Pfullingen ist eine deutsche Kleinstadt in Baden-Württemberg am Fuß der Schwäbischen Alb. Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Sie grenzt unmittelbar an den Südosten der Kreisstadt Reutlingen. Pfullingen ist mit einem Großteil seiner Gemarkung Teil des Biosphärengebiets Schwäbische Alb.

Lage

Pfullingen liegt am Fuß der Schwäbischen Alb im Tal der Echaz. Es ist umgeben von den beiden kegelförmigen Erhebungen Achalm und dem Georgenberg, sowie einigen Bergen des Albtraufs wie dem Schönberg und dem Ursulaberg.

Nachbargemeinden

Folgende Städte und Gemeinden grenzen an die Stadt Pfullingen

Quelle: www.wikipedia.de

PostIdent

Bei der PostIdent handelt es sich um ein Angebot der Deutschen Post, um Personen für Kunden (zum Beispiel Banken für eine Kontoeröffnung) zu identifizieren.

Für den Kunden gilt folgender Ablauf:

Er bekommt zum Beispiel von seiner Bank das PostIdent-Formular und geht mit diesem und seinem gültigen Ausweis zu einer beliebigen Filiale der Deutschen Post. Das PostIdent wird dann von einem Postmitarbeiter vervollständigt. Dazu werden die Daten vom Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) in das Formular eingetragen. (Es kann vorkommen, dass durch den Postmitarbeiter auch noch eine Meldebescheinigung verlangt wird.) Mit der Unterschrift des Postmitarbeiters und dem Poststempel ist das PostIdent-Verfahren vollendet und kann dann zusammen mit dem zum Beispiel Kreditantrag versendet werden.

Bei der Deutsche Post AG werden folgende PostIdent-Verfahren angeboten:

  • PostIdent Basic dies dient zur Identifikation von Personen in den Filialen der Post nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes
  • PostIdent Comfort dies bietet zusätzlich zu dem PostIdent Basic die Übergabe eines Briefes ebenfalls die Identifikation durch den Zusteller
  • PostIdent Special dies bietet die Identifikation durch einen Zusteller ebenfalls Überabe eines personalisierten Dokuments zur Unterschrift ohne vollständige Datenübernahme vom Ausweis
  • PostIdent für Trustcenter dies dient zur Identifikation von Personen  nach den Vorgaben des Signaturgesetzes durch einen zertifzierten Prozess.
    Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
    Energieberater/Energieberatung

Prozent/ Prozentsatz

In von 100 angegebener Wert als Bruchteil der Bezugsgröße.

Prozentsätze werden mit einem Prozent am Ende der Zahl angedeutet. So sind 5 Prozent von 200 = 200 x 5 ./. 100 = 10.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Pumpe (Heizungs-, Warmwasser)

In Zentralheizungen mit mehr als 25 Kilowatt Nennleistung sind die Umwälzpumpen der Heizkreise beim erstmaligen Einbau und bei der Ersetzung so auszustatten, dass die elektrische Leistungsaufnahme dem betriebsbedingten Förderbedarf selbsttätig in mindestens drei Stufen angepasst wird, soweit sicherheitstechnische Belange des Heizkessels dem nicht entgegenstehen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Qualifikationsprüfung

Qualitativ gute Arbeit setzt in Zeiten rasanter Entwicklungen im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz ein regelmäßig aktualisiertes Wissen zum Stand der Technik sowie eine aktive Tätigkeit in dem Arbeitsgebiet voraus. Für viele der tätigen Experten stellt dies keine Neuerung dar, sondern bildet lediglich den Stand ihrer derzeitigen beruflichen Praxis ab.

Um die Qualifikationen der Experten regelmäßig zu überprüfen, verfügt die Energieeffizienz- Expertenliste über ein mehrstufiges Qualitätssicherungssystem:

1. Stufe: Bei der Ersteintragung müssen die Experten Nachweise über ihre Grund- und Zusatzqualifikationen erbringen. Die Nachweise werden geprüft, bevor der Experte in der Datenbank freigeschaltet wird.

2. Stufe: Alle drei Jahre müssen die Experten nachweisen, dass sie an Fortbildungen teilgenommen haben. Zusätzlich müssen sie für jedes Förderprogramm, für das sie weiter gelistet sein wollen, einen Nachweis ihrer praktischen Tätigkeit erbringen. Je nach Förderprogramm handelt es sich dabei um eine durchgeführte Energieberatung oder die Planung bzw. Baubegleitung eines KfW-Effizienzhauses (Neubau oder Sanierung).

3. Stufe: Im dritten Schritt werden alle eingereichten Praxisnachweise einem automatischen Plausibilitätscheck unterzogen. Weiterhin werden stichprobenartig vertiefte Überprüfungen der erbrachten Leistungen  durchgeführt. Dazu werden zunächst die für das Bauprojekt relevanten Unterlagen (Energieberatungsbericht, Effizienzhaus-Planung bzw. -Baubegleitung) auf Vollständigkeit, inhaltliche Korrektheit und Einhaltung der Förderrichtlinien geprüft. Ergibt sich aus der Unterlagenprüfung weiterer Klärungsbedarf,  kontrollieren neutrale Fachprüfer die Leistungen des Experten zusätzlich am Gebäude vor Ort.
Quelle: www.energie-effizienz-experten.de

Qualitätsmanagement (QM)

Bezeichnet alle organisatorischen Maßnahmen, die der Verbesserung der Prozessqualität, der Leistungen und damit den Produkten jeglicher Art dienen. Der Begriff Leistungen umfasst im QM die Dienstleistungen, geht aber über den üblichen Begriff hinaus und betrifft vor allem die innerorganisatorischen Leistungen. Qualitätsmanagement ist eine Kernaufgabe des Managements. In Branchen wie der Luft- und Raumfahrt, Automobilindustrie, Medizintechnik, Teilen der Gesundheitsversorgung, der medizinischen Rehabilitation oder der Arznei- und Lebensmittelherstellung ist ein Qualitätsmanagementsystem vorgeschrieben.
Bereits seit etwa 1900 wurden verschiedene Modelle zur Standardisierung des Qualitätsmanagements entwickelt.
Quelle: www.wikipedia.org
 

Räucheranlage

Anlage zum Konservieren oder zur Geschmacksveränderung von Lebensmitteln, die aus Raucherzeuger, Räucherschrank oder -kammer besteht.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder spielen in unserem Alltag eine immer größere Rolle. In allen Bundesländern ist es mittlerweile Pflicht, die kleinen weißen Lebensretter in Wohnungen anzubringen. Die Regelung zur Einbaupflicht von Rauchwarnmeldern in Wohnungen und Häusern sind in der jeweiligen Landesbauordnung festgeschrieben.
Für die Anbringung der Rauchwarnmelder ist klar, dass Schlafräume und notwendige Flure innerhalb der Wohneinheit ausgerüstet werden müssen. Viele Hauseigentümer sind aber bestrebt, auch über die gesetzlich geregelten Wohnräume hinaus Rauchwarnmelder zu installieren, und möchten auch Keller und Dachboden mit Rauchwarnmeldern bestücken. In einem Brand- oder Schadensfall wäre es allerdings ärgerlich bis fatal, wenn dort ein Rauchwarnmelder installiert ist und im Schadensfall keiner diesen oder – noch schlimmer – den gemeldeten Brand wahrnimmt. Abhilfe kann hier mit einer Vernetzung geschaffen werden. Diese kann per Kabel oder Funk erfolgen. Kabel hat im Bestand den Nachteil, dass die Leitungen über Putz verlegt werden müssen oder kleine Schächte für die Verlegung unter Putz gestemmt werden müssen. Viele Bauherren entscheiden sich aus dem Grund für die Funkversion. Da in unserer zunehmend digitalisierten Welt die Anzahl der Smart-Home-Anwendungen weiter zunimmt und auf immer größeres Interesse stößt, wird neben den funkvernetzten Rauchwarnmeldern auch die Smart-Home-Lösung für Rauchwarnmelder angeboten.
Quelle: www.zds-schornsteinfeger.de

Raumluftunabhängige Feuerstätte

Feuerstätte, der die Verbrennungsluft über dichte Leitungen direkt aus dem Freien zugeführt wird, und bei der bei einem statischen Überdruck in der Feuerstätte gegenüber dem Aufstellraum kein Abgas in Gefahr drohender Menge in den Aufstellungsraum austreten kann.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Renovierung

Die Wiederherstellung des ursprünglich vorhandenen Zustandes eines Gebäudes nennt man Renovierung. Hier handelt es sich um eine Maßnahmen zur Instandhaltung von Immobilien.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Reutlingen

Reutlingen ist eine Großstadt im Zentrum Baden-Württembergs. Sie ist die größte Stadt und zugleich Kreisstadt des Landkreises Reutlingen, in dessen äußerstem Nordwesten gelegen. Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Nahebei befindet sich die Mittelstadt Tübingen (12 Kilometer westlich), die nächsten Großstädte sind Stuttgart (31 Kilometer nördlich) und Ulm (57 Kilometer östlich).

Reutlingens Einwohnerzahl überschritt 1989 die Grenze von 100.000. Mit rund 115.600 Einwohnern ist es heute (nach Ulm) die zweitgrößte Stadt des Regierungsbezirkes Tübingen sowie kleinste der insgesamt neun Großstädte Baden-Württembergs, als einzige unter ihnen nicht Kreisfrei. In der Agglomeration Reutlingen leben etwa 316.000 Einwohner.

17,5 Prozent der Gemarkung Reutlingens gehören zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb, weshalb sich die Stadt auch als das „Tor zur Schwäbischen Alb“ bezeichnet.

Lage

Reutlingen liegt auf einer bis zu zwölf Meter starken, von Süden nach Norden geneigten Schotterterrasse an den Ufern der Echaz, die die Kernstadt in einem leichten Bogen in tendenziell nordwestlicher Richtung umfließt. Das mittlere Vorland der Schwäbischen Alb rings um die Stadt erhebt sich westlich und östlich des von Achalm (707 m ü. NHN) und Georgenberg(602 m) flankierten Echaztales bis zu einer Höhe von 450 m. Der tiefste Punkt Reutlingens liegt mit 290 m im Stadtteil Mittelstadt, die höchste Erhebung mit 869 m ist der zur Schwäbischen Alb gehörende Roßberg im südlichsten Stadtteil Gönningen.

Reutlingen gehört mit dem näheren Umland zum südlichen Bereich der Metropolregion Stuttgart. Innerhalb der Region Neckar-Alb bildet Reutlingen zusammen mit der westlichen Nachbarstadt Tübingen eines von derzeit 14 Oberzentren Baden-Württembergs.

Nachbargemeinden

Folgende zum Landkreis Reutlingen, zum Landkreis Esslingen bzw. zum Landkreis Tübingen gehörende Städte und Gemeinden grenzen an die Stadt Reutlingen

Quelle: www.wikipedia.de

Stadtgliederung

Reutlingen gliedert sich in die Kernstadt (Reutlingen-Mitte) und 12 Stadtteile. Bei diesen handelt es sich um ehemals selbständige Gemeinden, die zwischen 1907 und 1975 nach Reutlingen eingemeindet wurden. Für sie ist in der Hauptsatzung der Stadt Ortschaftsrecht festgeschrieben. Jede Ortschaft (auch Bezirk genannt) hat eine örtliche Verwaltungsstelle, das „Bezirksamt“ sowie einen Ortschaftsrat, der von den Bürgern der Ortschaft gleichzeitig mit dem Gemeinderat der Stadt gewählt wird. Diese Gremien sind zu wichtigen den entsprechenden Stadtteil betreffenden Angelegenheiten zu hören und wählen einen Bezirksbürgermeister. Endgültig werden jedoch alle Entscheidungen vom Gemeinderat gefällt.

Die zwölf Ortschaften beziehungsweise Bezirke der Stadt Reutlingen: AltenburgBetzingenBronnweilerDegerschlachtGönningenMittelstadtOferdingenOhmenhausenReicheneckRommelsbachSickenhausen und Sondelfingen.

„Reutlingen-Mitte“ ist zu statistischen Zwecken weiter in Stadtteile gegliedert, deren Bezeichnungen sich aus der geschichtlichen Entwicklung beziehungsweise von der Bebauung her ergeben. Eine verwaltungsrechtliche Bedeutung haben sie nicht. Hier ihre Namen (sie stimmen teilweise nicht mit den amtlichen Bezeichnungen überein): Betzenried, Burgholz, Efeu, Georgenberg, Gmindersdorf, Hohbuch, Innenstadt, Katzensteg, Lerchenbuckel, Orschel-Hagen, Oststadt (Honauer Bahn), Ringelbach, Römerschanze, Schafstall, Storlach, Weststadt (Tübinger Vorstadt), Voller Brunnen.

Auf Reutlinger Stadtgebiet befinden sich des Weiteren folgende historische Stätten: die abgegangene, vermutlich nach 1100 erbaute Burg Hugenberg im Stadtteil Bronnweiler, die Wüstungen Blauhof, Breitenbach, Kappishäuser und Rappertshofen, die in die Kernstadt aufgegangene ehemals königlich-württembergische Domäne Achalm und das Gehöft Gaisbühl.
Quelle: www.wikipedia.org

Schätzkosten

Für die Bewertung der Immobilie (Schätzung) berechnen einige Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Gebühren. Diese sind vom Darlehensgeber schon beim Vertragsabschluß mit dem Darlehensnehmer festzulegen und werden generell bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten.

Schätzkosten sind nicht in der Berechnung des Effektivzinssatz nach Preisangabeverordnung beinhaltet, da diese Kosten für eine Dienstleistung erhoben werden, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Darlehenszusage stehen. Achten Sie daher beim Vergleich von Darlehensangeboten neben dem Effektivzinssatz auf die Höhe der Schätzkosten.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Schätzung

Auch: Wertgutachten, Taxe. Resultierend aus gesetzlichen Vorschriften benötigt die finanzierende Bank zur Ermittlung des Beleihungswerts eines Objekts die Schätzung eines Sachverständigen. Hierbei werden z. B. die Lage des Grundstücks, der Zustand des darauf errichteten Gebäudes und der erwirtschaftete oder nachhaltig erzielbare Mietertrag wie auch die örtlichen Marktverhältnisse berücksichtigt.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

SCHLAGWORTE

Atomausstieg, Biokraftstoff, Biomasse, CO2, Effizienz, Energie, Energieeffizienz, Energiekonzept, Energiepolitik, Energieversorgung, Erneuerbare Energien, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Umweltschutz.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
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Schornstein

Senkrechter Teil der Abgasanlage, der Rußbrandbeständig ist.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

SCHUFA

SCHUFA ist die Kurzform von: “Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung”. Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditinstitute und anderer kreditgebender Wirtschaftsunternehmen, um Mitgliedsinstitute vor Verlusten im Kreditgeschäft zu schützen. Die Schufa bekommt zu diesem Zweck von den ihr angeschlossenen Instituten Informationen zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmer. Die Schufa stellt die bei ihr vorhandenen Informationen unter Beachtung der strikten Vorschriften des Datenschutzes den Banken auf Anfrage zur Verfügung.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Senkrechter Teil der Abgasanlage

Vom Baugrund oder von einem Unterbau ins Freie führender Teil der Abgasanlage.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Solarenergie

Genutzt werden kann die Sonnenenergie über Solarkraftwerke oder Solaranlagen. Anders als bei der Stromgewinnung durch z.B. Kohlekraftwerke entsteht kein CO2, Ruß oder Feinstaub. Solaranlagen sammeln das Sonnenlicht mit ihren Kollektoren und erzeugen dadurch Wärmeenergie. Diese kann zum Beispiel im Haushalt zur Erhitzung des Wassers genutzt werden. In einem größeren Maßstab arbeiten Solarkraftwerke. Hier bündeln Parabolspiegel die Eintreffende Sonneneinstrahlung auf einen Absorber. Dadurch entstehen extrem hohe Temperaturwerte. Die dadurch produzierte Hitze wird anschließend, in einem nachgeschalteten Wärmekraftwerk, in elektrischen Strom umgewandelt. Je nach Kapazität und Anschlussgröße, können Solarkraftwerke ganze Regionen mit erneuerbarer Energie versorgen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren

Doch ganz gleich für welche Zinsbindung Sie sich entscheiden, Sie haben ein Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren. Das sieht der § 489 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vor. Das bedeutet, dass Sie Ihren Darlehensvertrag nach 10 Jahren mit einer sechsmonatigen Frist kostenlos (ohne Vorfälligkeitsentschädigung) kündigen können; auch wenn Ihre eigentliche Zinsbindung 15 oder 20 Jahre beträgt.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Steuerliche Förderung (des Eigenheims)

Kinderzulage, Eigenheimzulage, ökologische Baumaßnahmen. Verlinkung mit Web.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Thermografie und Messtechniken

Bei einer Vor-Ort-Analyse kommt es oft dazu, dass durch technische Hilfsmitteln eine kompetente und übersichtliche Sanierungsfahrplan oder der Übersicht der Ist-Situation verschaffen wird.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Tübingen

Tübingen (im schwäbischen Dialekt Diebenga, amtlicher Name Universitätsstadt Tübingen) ist eine Universitätsstadt im Zentrum von Baden-Württemberg. Sie liegt am Neckar rund 30 Kilometer südlich von Stuttgart. Die Stadt ist Sitz des Landkreises Tübingen sowie des gleichnamigen Regierungsbezirks und war von 1947 bis 1952 Landeshauptstadt von Württemberg-Hohenzollern. Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Gemeinsam mit der östlichen Nachbarstadt Reutlingen bildet sie eines der 14 Oberzentren des Landes. Seit dem 1. April 1956 ist Tübingen Große Kreisstadt. Als zwölftgrößte Stadt Baden-Württembergs hat Tübingen etwa 87.000 Einwohner (Mai 2016) und besitzt von allen Städten Deutschlands den niedrigsten Altersdurchschnitt (39,1 Jahre am 31. Dezember 2015). Tübingen ist hinter Ludwigsburg und Esslingen am Neckar die drittgrößte Mittelstadt in Baden-Württemberg.

Mit der 1477 gegründeten Eberhard Karls Universität gehört die Stadt zu den ältesten deutschen Universitätsstädten. Das städtische Leben wird stark geprägt von den rund 26.150 Studenten (Stand: Sommersemester 2018).

Lage

Tübingen liegt im mittleren Neckartal zwischen Nordschwarzwald und Schwäbischer Alb. In Tübingen mündet der Goldersbach in die Ammer, die wie die Steinlach in den Neckar mündet. Im Zentrum der Stadt liegen der Schlossberg und der Österberg, an den Stadträndern befinden sich unter vielen anderen der Schnarrenberg, der 475 m hohe Spitzberg als Hausberg des Stadtteils Hirschau, der Herrlesberg und die Härten. Der niedrigste Punkt des Tübinger Stadtgebiets befindet sich mit 307 m ü. NN im östlichen Neckartal, der höchste ist der Hornkopf im Schönbuch nördlich des Stadtteils Hagelloch mit 515,2 m Höhe. Im Norden Tübingens beginnt der Naturpark Schönbuch. Die Schwäbische Alb beginnt etwa 13 km (Luftlinie Tübingen Mitte zum Roßberg(turm)(869 m)) weiter südöstlich.

Nachbargemeinden

Folgende Städte und Gemeinden grenzen an die Stadt Tübingen

Quelle: www.wikipedia.org

Umsetzung in Deutschland

Die EU versucht bereits seit vielen Jahren, die Energieeffizienz in Europa in allen Wirtschafts- und Lebensbereichen zu erhöhen. Die aktuell im Bereich der Energiepolitik im Hinblick auf Energieeffizienz geltenden Rechtsakte der EU sehen zahlreiche Maßnahmen der Mitgliedsstaaten vor, wie Energieeffizienz zu steigern ist. Vorrang für Energieeffizienz ist ein Grundsatz, der heute alle Aspekte der EU-Energiepolitik durchdringt.

Die Energieeffizienzrichtlinie (EED) und die Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) bilden dabei den Kern der Effizienzstrategien.

Vorgaben für Mitgliedsstaaten aus der Energieeffizienzrichtlinie sind z. B. die Festlegung staatlicher Energieeffizienzziele, die Bildung von Strategien für Gebäuderenovierung, die Vorbildfunktion staatlicher Stellen bei der Steigerung der Energieeffizienz und die Förderung des Marktes für Energiedienstleistungen.

Die Gebäudeeffizienzrichtlinie in der momentan noch gültigen Fassung von 2010 legt Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden fest. Im Einzelnen mit den Vorgaben an die Mindestanforderungen und Berechnung der Gesamteffizienz, Niedrigenergiegebäude, Schaffung von finanziellen Anreizsystemen und Marktschranken, Erstellung und Ausstellung von Energieeffizienz-Ausweisen, Inspektionen von Anlagen und Kontroll- und Informationsmaßnahmen.

Eine Umsetzung der europäischen Richtlinien in das deutsche Recht erfolgt über das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Der Entwurf für ein Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) konnte sich letztes Jahr nicht durchsetzen. Hier sollte z.B. der von der EU geforderte Fast-Null-Energie-Standard oder auch Niedrigstenergie-Gebäudestandard festgelegt werden, der den Anforderungen an Energie- und Klimaschutzziele bis 2050 gerecht wird und für alle Neubauten ab 2019 (öffentliche Gebäude) bzw. 2021 (private Neubauten) gelten soll.

Die neue EU-Gebäuderichtlinie, auf die sich das Europäische Parlament, der Rat und die EU-Kommission am 19.12.2017 geeinigt haben, hat das vorrangige Ziel, die kostenwirksame Renovierung bestehender Gebäude zu beschleunigen. Sie gehört  auch zum großen Paket „Saubere Energien für Europa“ und verpflichtet sich damit dem Pariser Klimaabkommen.

Nach dieser politischen Einigung muss nun noch der Wortlaut der Richtlinie vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich genehmigt werden. Die aktualisierte Richtlinie wird in den kommenden Monaten von beiden Gesetzgebern gebilligt und im Amtsblatt der Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedsstaaten werden die neuen Elemente der Richtlinie nach 18 Monaten in nationales Recht umsetzen müssen.

Der „langfristigen Renovierungsstrategie“ wird ein neuer Artikel 2a gewidmet. Er sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten einen Fahrplan mit klaren Meilensteinen und Maßnahmen zur Verwirklichung des langfristigen Ziels bis 2050 erstellen, um einen nationalen Gebäudebestand mit geringen CO2- Emissionen zu erhalten, auch mit genauen Zwischenzielen bis 2030. Die langfristige Renovierungsstrategie soll zur Verringerung der Energiearmut beitragen.

„Gebäudetechnische Systeme“ sollen definiert werden als „die technische Ausrüstung eines Gebäudes oder Gebäudeteils für Raumheizung, Raumkühlung, Lüftung, Warmbrauchwasser, eingebaute Beleuchtung, Gebäudeautomatisierung und -steuerung, standortnahe Elektrizitätserzeugung und Elektromobilitäts-Infrastrukturen oder eine Kombination solcher Systeme, einschließlich derer, die Energie aus erneuerbaren Quellen nutzen“.

Ladestationen für alternative Kraftstoffe und Elektrofahrzeuge sollen für Neubauten vorgeschrieben werden. Dafür soll der Artikel 6 (Neue Gebäude) dahingehend geändert werden, dass bei neuen und umfangreich sanierten Nichtwohngebäuden mindestens jeder zehnte Parkplatz einen Ladepunkt für alternative Kraftstoffe umfasst. Bei neuen und umfangreich sanierten Wohngebäuden mit über zehn Parkplätzen sollen „Vorverkabelungen vorgenommen werden, die die Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge für jeden Parkplatz ermöglichen.“

Bei der Installation, Austausch oder Modernisierung eines gebäudetechnischen Systems soll die Gesamtenergieeffizienz des gesamten veränderten Systems bewertet, dokumentiert und an den Eigentümer des Gebäudes übermittelt werden, so dass diese Dokumentation auch für die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen und die Ausstellung von Energieeffizienzausweisen zur Verfügung steht. Diese Informationen sollen auch in den jeweiligen nationalen Datenbanken für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz registriert werden.

„Intelligenzindikator“ als neues Kennzeichen für Gebäude: Der Intelligenzindikator soll die Flexibilitätsmerkmale, verbesserten Funktionen und Fähigkeiten abbilden, die auf die stärker vernetzten und besser integrierten intelligenten Geräte zurückzuführen sind, die in herkömmlichen gebäudetechnischen Systemen verbaut werden. „Mit diesen Funktionen soll den Bewohnern und dem Gebäude selbst ermöglicht werden, auf Anforderungen hinsichtlich Komfort und Betrieb zu reagieren, einen Beitrag zur Laststeuerung zu leisten und den optimalen, reibungslosen und sicheren Betrieb der verschiedenen Energiesysteme und Infrastrukturen, an die das Gebäude angeschlossen ist, zu unterstützen.“

Finanzielle Förderung an den erzielten Energieeffizienzverbesserungen orientieren: Die Einsparungen sollen durch den Vergleich der Energieeffizienzausweise ermittelt werden, die vor und nach der Renovierung ausgestellt wurden.

Inspektion der Anlagentechnik: Inspiziert werden soll die Gebäudeheizung – wie Wärmeerzeuger, Steuerungssysteme und Umwälzpumpe für Nichtwohngebäude und Wohngebäude, die über zentrale gebäudetechnische Systeme mit einer Nennleistung von mehr als 70 kW verfügen. Diese Inspektion soll auch die Prüfung des Wirkungsgrades der Kessel und der Kesseldimensionierung im Verhältnis zum Heizbedarf des Gebäudes und gegebenenfalls die Möglichkeiten zur Optimierung der Leistung bei typischen oder durchschnittlichen Betriebsbedingungen umfassen.

Zurück nach Deutschland:

Ziele setzte sich auch unsere Bundesregierung im Koalitionsvertrag zum Thema Energie.

Hier wird z. B. ein Anteil von etwa 65 Prozent erneuerbarer Energien bis 2030 angestrebt. Außerdem soll nun auch das Gebäudeenergiegesetz umgesetzt werden, allerdings heißt es: „Dabei gelten die aktuellen energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau fort. Wir wollen dadurch insbesondere den weiteren Kostenauftrieb für die Mietpreise vermeiden. Zusätzlich werden wir den Quartiersansatz einführen. Mögliche Vorteile einer Umstellung künftiger gesetzlicher Anforderungen auf die CO2-Emissionen werden wir prüfen. Die mögliche Umstellung soll spätestens bis zum 1. Januar 2023 eingeführt werden.“ Fraglich ist hierbei die Vereinbarkeit mit den europäischen Vorgaben und das Erreichen unserer gesetzten Klimaschutzziele.

In der Förderstrategie der Gebäudesanierung sollen die bestehenden Programme überarbeitet und besser aufeinander abgestimmt werden. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll fortgesetzt werden. Die Förderung zum Austausch von alten Heizungen zu hocheffizienten Geräten (auch Brennwertgeräten) soll bestehen bleiben.

Die deutsche Förderbank KfW, die dem Bund und den Ländern gehört, spielt in Deutschland eine entscheidende Rolle bei der Errichtung und Sanierung von Wohnungen und Häusern mit einem energetischen Anspruch. „Der Förderschwerpunkt Wohnen leistete mit einem Zusagevolumen von 18,9 Mrd. Euro auch 2017 wieder einen bedeutenden Beitrag. Dabei erfuhren insbesondere die Zuschussprogramme zu Energieeffizient Bauen und Sanieren bzw. Altersgerecht Umbauen einen deutlichen Nachfrageschub. Hierauf entfielen rund 59 Prozent der wohnwirtschaftlichen Zusagen“ (KfWJahresbericht 2017).

Auch dem in der Gebäudeeffizienzrichtlinie geforderte Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und intelligenten Technologien, um den effizienten Betrieb von Gebäuden zu gewährleisten, beispielsweise durch Einführung von Automatisierungs- und Kontrollsystemen, kommt die KfW jetzt schon nach. Im Rahmen des Programmes für altersgerechten Umbau und als Zusatzmaßnahme bei der energetischen Sanierung können Smart-Home-Anlagen mit gefördert werden.

Einsatzmöglichkeiten für Energiemanagement können sein: elektronische Heizkörper- oder Raumthermostate mit integriertem Wohnungsdisplay zur Anzeige von aktuellen Daten; Systeme zur Erfassung und Monitoring der Verbrauchsdaten; Speichersysteme, Nutzerinterface und Smart-Metering-Systeme; Einbau von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (z. B. für Beleuchtungs-, Lüftungs- und Klimatechnik, Einbindung von Wetterdaten); Energiemanagementsystem inklusive Integration in wohnwirtschaftliche Software oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Systeme für die Sicherheit: Not-, Ruf- und Unterstützungssysteme; Gebäudeausrüstung mit vernetzter Gebäudesystemtechnik (z. B. Fensterkontakten, Präsenzsensoren, Beleuchtungsaktoren); Systemtechnik für den Datenaustausch hausintern und -extern oder intelligente Türsysteme mit personalisierten Zutrittsrechten.
Quelle: www.zds-schornsteinfeger.de

Umwelt

Umwelt bezeichnet etwas, mit dem ein Lebewesen (oder etwas, das in Analogie zu einem Lebewesen behandelt wird) in kausalen Beziehungen steht. Der Umweltbegriff ist zu unterscheiden vom Begriff der Umgebung, der räumlich (und nicht kausal) definiert ist.
Quelle: www.wikipedia.org

Umwelteverschmutzung

Eine Verschmutzung der Umwelt ist tagtäglich überall auf der Welt anzutreffen. Die Ursachen der Umweltverschmutzung liegen dabei in vielen verschiedenen Bereichen. Sie beginnt bei dem achtlosen Wegwerfen einer Dose und wächst heran durch den Ausstoß von Treibhausgasen und dem Entsorgen von (unbehandelten) Abfällen in der Natur. Die Verunreinigung kann generell in verschiedene Bereiche differenziert werden. So lässt sich zwischen Luftverschmutzung, Gewässerverschmutzung oder der Verunreinigung des Bodens unterscheiden. Bei der Umweltverschmutzung handelt es sich um Umweltbelastungen durch bestimmte stoffliche (feste, flüssige, gasförmige) Rückstände, im Allgemeinen nicht durch energetische Rückstände (Strahlen, Lärm, Erschütterungen). Das regionale Ausmaß der Umweltverschmutzung kann anhand bestimmter Umweltindikatoren gemessen werden. Die Definition von Umweltverschmutzung beinhaltet dabei jedoch keine räumliche Begrenzung.
Um die Umwelt zu schonen wurden zahlreiche additive Umwelschutzmaßnahmen getroffen. Die daraus resultierende End-of-Pipe Industrie trägt allerdings selbst zu großen Umweltproblemen bei (z.B. Platin in den Katalysatoren der Autos).
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Verbindungsstück

Vorrichtung zwischen dem Abgasstutzen der Feuerstätte, der Räucheranlage, des Blockheizkraftwerks, der Wärmepumpe, des ortsfesten Verbrennungsmotors oder des Brennstoffzellenheizgeräts und dem senkrechten Teil der Abgasanlage.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Verpflichtung der Eigentümer (Austauschpflicht)

  • Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, ab 2015 nicht mehr betreiben. Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und nach dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben. Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn die vorhandenen Heizkessel Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind, sowie auf heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als vier Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt.
  • Eigentümer von Gebäuden müssen dafür sorgen, dass bei heizungstechnischen Anlagen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, zur Begrenzung der Wärmeabgabe gedämmt sind.
  • Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m²·K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüberliegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt. Bei Maßnahmen zur Dämmung nach den Sätzen 1 und 2 in Deckenzwischenräumen oder Sparrenzwischenräumen ist Anlage 3 Nummer 4 Satz 4 und 6 entsprechend anzuwenden.
  • Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach den Absätzen 1 bis 3 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang.
  • Die Absätze 2 bis 4 sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.
    Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
    Energieberater/Energieberatung

Wärmebrücke

Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken auf den Jahres-Heizwärmebedarf nach den anerkannten Regeln der Technik und den im jeweiligen Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so gering wie möglich gehalten wird.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Wärmepumpe

Maschine, die der Luft, dem Wasser oder dem Erdreich Wärme entzieht, diese über verbrennungsmotorisch angetriebene Kompressoren oder über Sorptionseinrichtungen von einem niedrigen Temperaturniveau auf ein höheres bringt und damit für Heizzwecke bzw. Warmwasserbereitung nutzbar macht.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Warum brauche ich einen Energie-Effizienz-Experten?

Sie möchten energieeffizient Bauen oder Sanieren? Das ist gut für Sie und für die Umwelt, denn energieeffiziente Häuser bieten viele Vorteile: Sie verringern Heizkosten, bieten hohen Wohnkomfort und werden als Vorreiter für Energieeffizienz und Klimaschutz von der Bundesregierung gefördert.

Damit Hauseigentümer davon profitieren, müssen die Gebäude besonderen Ansprüchen an die Energieeffizienz genügen. Mit zunehmendem energetischem Niveau steigen aber auch die Anforderungen an die Qualität der auszuführenden Arbeiten. Bei Effizienzhäusern können deshalb schon kleine Fehler in der Planung oder Ausführung dazu führen, dass die berechnete Energieeinsparung nicht erreicht wird. Im schlimmsten Fall drohen sogar Bauschäden.

Die Umsetzung eines so komplexen und technischen Vorhabens stellt somit eine große Herausforderung für Hauseigentümer dar. Hochqualifizierte Experten sind daher unerlässlich, wenn es um die Umsetzung eines qualitativ hochwertigen Effizienzhauses geht.

Die Energieeffizienz-Experten erfüllen die hohen Ansprüche, die Fachleute für hocheffiziente Neubauten und Sanierungen sowie Energieberatungen mitbringen müssen. Sie sorgen für eine fachgerechte, unabhängige und neutrale Beratung und helfen Bauherren, die Einsparpotenziale ihres Gebäudes zu identifizieren sowie Fördermittel des Bundes für ihr Bauvorhaben optimal einzusetzen. Auch während des Bauens begleiten die Experten die Ausführung und sichern so eine fachgerechte Umsetzung.
Quelle: www.energie-effizienz-experten.de

Was muss ich beim EWärmeG BW beachten?

Ein energetischer Sanierungsfahrplan zeigt auf, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Ein erfahrener Energieberater erfasst dazu alle Bauteile und die Heizungsanlage. Daraus entwickelt er Ihren Sanierungsfahrplan. Damit erfüllen Sie die Anforderungen des EWärmeG bereits zu einem Drittel.

Thermische Solaranlagen nutzen die Sonnenenergie zur Wärmeerzeugung und können fast jedes Heizsystem ergänzen. Im Ein- und Zweifamilienhaus erfüllen Sie die Anforderungen des EWärmeG mit 0,07 Quadratmeter Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche, im Mehrfamilienhaus mit 0,06 Quadratmeter pro Quadratmeter Wohnfläche.

PV (Photovoltaikanlagen) erzeugen Strom aus Sonnenlicht. 0,02 kWp pro Quadratmeter Wohnfläche genügen zur vollständigen Erfüllung der EWärmeG-Vorgaben – unabhängig davon, ob Sie den erzeugten Solarstrom selbst nutzen oder einspeisen.

Mit einer Holzzentralheizung für Hackschnitzel, Scheitholz oder Pellets erfüllen Sie die Anforderungen.
Das gilt auch für Einzelraumfeuerung durch Kachel-, Pellets und Grundöfen, wenn die Öfen 30 Prozent der Wohnfläche überwiegend beheizen oder mit einer Wassertasche Wärme an das Zentralheizungssystem abgeben.

Mit der Wärmepumpe nutzen Sie Umwelt- oder Abwärme. Bei elektrischen Wärmepumpen müssen nach den EWärmeG-Vorgaben aus einer Kilowattstunde Strom mindestens 3,5 Kilowattstunden Wärme erzeugt werden (Jahresarbeitszahl 3,50). Wird die Pumpe mit Gas oder Öl betrieben, muss das Gerät aus einer Kilowattstunde Brennstoff mindestens 1,2 Kilowattstunden Wärme bereitstellen (Jahresheizzahl 1,20).

Sie können die Vorgaben des EWärmeG zu zwei Dritteln erfüllen, wenn Sie Ihre Heizung mit mindestens 10 Prozent Bioöl oder Biogas bis 50 kW betreiben. Dazu müssen Sie einen entsprechenden Brennwertkessel einbauen.

Baulicher Wärmeschutz: Wenn Sie Dach, Außenwand oder Kellerdecke um mindestens 20 Prozent besser dämmen, als die Energieeinsparverordnung (EnEV 2013) fordert, erfüllen Sie das EWärmeG vollständig. Oder Sie verbessern die gesamte Gebäudehülle. In welchem Umfang dies anrechenbar ist, hängt vom Alter des Gebäudes ab.

Auch wenn Sie Ihre Wärme aus einer Heizungsanlage mit Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW) beziehen, können Sie das EWärmeG 2015 erfüllen.

Wärmenetzanschluss: Statt eine eigene Heizungsanlage zu betreiben, erfüllt auch der Bezug der Wärme aus einem Kraft-Wärme-Kopplung oder mit mindestens 15 Prozent erneuerbaren Energien oder Abwärme betrieben wird.

Erfüllungsnachweise müssen Sie innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme Ihrer neuen Heizungsanlage der unteren Baurechtsbehörde vorlegen. Die erforderlichen Bestätigungen/ EWärmeG Nachweise stellt Ihnen Ihr Energieberater aus.

Sie haben Fragen? – Ein kurzer telefonischer Kontakt bringt Sie sofort weiter!

Quelle: www.um.baden-wuerttemberg.de

Wasserkraft

Als eine der ältesten genutzten erneuerbaren Energien geht die Wasserkraft ins Rennen. Bereits in vorindustriellen Zeiten, konnten sich die Menschen diese schon zu nutze machen. Sie diente zum Antrieb von Mühlen, Säge- und Hammerwerken. Das Prinzip der Wasserkraft beruht auf der kinetischen und potenziellen Energie einer Wasserströmung, die ein Turbinenrad antreibt, welches die Energie in mechanische Rotationsenergie umwandelt. Heute wird mit Wasserkraft in Deutschland fast ausschließlich elektrischer Strom erzeugt. Im Vergleich mit anderen erneuerbaren Energien ist Wasserkraft eine ausgereifte Technologie, mit der nach der Nutzung von Biomasse, der größte Anteil an erneuerbarer Energie erzeugt wird. Die größten Potenziale zur Nutzung der Wasserkraft liegen in den südlichen Bundesländern, da hier der Voralpenraum für ein günstiges Gefälle sorgt. Um die Wasserkraft weiter zu fördern, ist das Ziel der Bundesregierung, in Zukunft eine Leistungssteigerung verbunden mit der Verbesserung der ökologischen Situation, zu erreichen. Für die kommenden Jahre wird eine Erneuerung einiger größerer Anlagen erwartet, da mit dem EEG neue Anreize für Investitionen gesetzt wurden.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

WDVS (Wärmedämmverbundsystem)

Ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) besteht aus mehreren Komponenten und kann sowohl für die energetische Sanierung von Altbauten als auch im Neubau eingesetzt werden. Alle Bestandteile sind perfekt aufeinander abgestimmt, und trotzdem ist der Aufbau von WDVS recht simpel: Die Dämmplatten werden je nach lokalen Gegebenheiten direkt auf den Putz angebracht, mit Dübeln oder mit Schienen befestigt. Darauf folgt eine zwischen 1,5 mm und 5,0 mm dicke Schicht Armierungsmörtel, in den ein Glasfasergewebe eingearbeitet wird. Es verhindert, dass aufgrund des langsameren Abkühlens des Verputzes im Vergleich zum Untergrund Risse entstehen, indem es die Spannung flächig verteilt. Zuletzt wird Außenputz aufgetragen. In Deutschland unterliegt das Wärmedämmverbundsystem der bauaufsichtlichen Zulassungspflicht. Daher sollte dieses Verfahren nur von qualifizierten Handwerkern durchgeführt werden.
Für ein WDVS eignen sich prinzipiell viele Dämmstoffe. Bei diesem Bauteil kommt es vor allem auf die Wärmeleitfähigkeit an. Je geringer diese ausfällt, desto besser isoliert/ dämmt der Stoff. In Deutschland werden darüber hinaus nur Baustoffe mit ausreichendem Brandschutz zugelassen.
Quelle: www.energieheld.de

Weitere Darlehensbedingungen

Allgemeine Darlehensbedingungen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Werbungskosten

Bei Werbungskosten handelt es sich um Aufwendungen, die der Erwerbung, Erhaltung und Sicherung von Einnahmen dienen. Besonders bei den Einkünften aus Verpachtung und Vermietung sind gewisse Aufwendungen (zum Beispiel Disagio, Darlehenszinsen, Bewirtschaftungskosten, Abschreibungen steuerlich absetzbare Werbungskosten.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Wertermittlung

Verkehrswert und Beleihungswert werden bei der Wertermittlung festgelegt.

Der Überprüfung der Angemessenheit des Kaufpreises dient der Verkehrswert, während der Beleihungswert als Basis für die Höhe der Kreditgewährung zu sehen ist. Der Verkehrswert wird im wesentlichen stichtagsbezogen errechnet und gibt somit den aktuellen, derzeit am Markt erreichbaren Wert wieder, wobei bei der Beleihungswertermittlung die dauernden, nachhaltig erzielbaren Eigenschaften zugrunde gelegt werden, da das bewertete Objekt in der Regel für viele Jahre als Kreditsicherheit dient und aus diesem Grund einer längerfristigen Risikobeurteilung unterzogen wird. Nach Vorgabe des BAK (= Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen) muss daher ein Sicherheitsabschlag durchgeführt werden, um eventuelle Marktschwankungen aufzufangen. Der Beleihungswert liegt somit generell unter dem Verkehrswert.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und auch den meisten eigengenutzten Eigentumswohnungen wird der Beleihungswert nach dem Sachwert kalkuliert. Der Sachwert setzt sich aus Gebäudewert, Bodenwert, und Außenanlagen zusammen.

Bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Renditeobjekten wird der Beleihungswert auf Basis des Ertragswertes festgelegt. Der Ertragswert orientiert sich an den nachhaltig erreichbaren Mieteinnahmen und stellt den kapitalisierten Reinertrag des Beleihungsobjektes dar.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Wertgutachten

Bei einem Wertgutachten handelt es sich um eine Schätzung der Immobilie.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Wesentliche Änderung

Eine Änderung an einer Feuerungsanlage, die die Art oder Menge der Emissionen erheblich verändern kann; eine wesentliche Änderung liegt regelmäßig vor bei
a) Umstellung einer Feuerungsanlage auf einen anderen Brennstoff, es sei denn, die Feuerungsanlage ist bereits für wechselweisen Brennstoffeinsatz eingerichtet,
b) Austausch eines Kessels.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Widerrufsrecht

Innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsantrages kann der Antragsteller schriftlich widerrufen. Der Eingang der schriftlichen Widerrufserklärung beim Versicherer oder dem Versicherungsvermittler ist wichtig für die Fristwahrung. Der Versicherungsnehmer ist auf dieses Widerrufsrecht im Antrag explizit hinzuweisen. Bei Vertragslaufzeiten unter einem Jahr besteht kein Widerrufsrecht, bei der Gewährung sofortigen Versicherungsschutzes durch den Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers und wenn der Antragsteller Vollkaufmann ist.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Windenergie

Die Erzeugung, von elektrischem Strom aus Windkraft, funktioniert nach einem einfachen Prinzip. Die kinetische Energie des Windes wird in die Rotationsenergie umgewandelt. Aus dieser lässt sich elektrischer Strom erzeugen. Im Falle einer Windkraftanlage erfolgt diese Umwandlung mithilfe der Rotorblätter. Mittels der Rotationsenergie der Rotorblätter, wird eine Welle angetrieben, mit der ein Generator zur Stromerzeugung betrieben wird. Die Menge an Strom die eine Windkraftanlage produzieren kann, ist abhängig von deren Größe, Wirkungsgrad und den vorliegenden Windverhältnissen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Wirtschaftsgebäude

Bei dem Wirtschaftsgebäude handelt es sich um ein Gebäude, das zu einem Betriebsvermögen gehört, nicht Wohnzwecken dient und für die die Baugenehmigung erst nach dem 31.03.1985 beantragt wurde.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Wohnfläche

Die nach der Wohnflächenverordnung oder auf der Grundlage anderer Rechtsvorschriften oder anerkannter Regeln der Technik zur Berechnung von Wohnflächen ermittelte Fläche. Die Wohnfläche bezeichnet die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von sogenannten Zubehörräumen wie Kellern oder Dachräumen, von Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen sowie von Geschäfts- und Wirtschaftsräumen.
Bei der Wohnfläche handelt es sich um die anrechenbare Grundfläche der Räume von Wohnungen. Zur Errechnung der Wohnfläche werden von der Grundfläche zum Beispiel. die Außen- und Zwischenwände, die Treppenhäuser, usw. abgerechnet – zur überschlägigen Ermittlung kann man circa 75 Prozent der Grundfläche als Wohnfläche ansetzen.

Zur Wertermittlung verlangen die Banken jedoch meist eine genaue Wohnflächenberechnung nach DIN.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Wohnflächenberechnung

Die exakte Berechnung der Wohnfläche ist nur für den Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus durch die II. Berechnungsverordnung amtlich geregelt. Jedoch haben sich die hier getroffenen Festlegungen in der Praxis generell durchgesetzt.

So sind zum Beispiel. bei verputzten Wänden die aus dem Rohbau berechneten Maße um 3 Prozent zu verkleinern. Auch Wand- und Fensternischen gehören zur Grundfläche, die mehr als 13 cm tief sind ebenfalls Erker und Wandschränke, auch Raumteile unter Treppen, soweit die Höhe 2 Meter ist.

Wichtig: Türnischen dürfen nicht mit einbezogen werden. Schornstein- und sonstige Mauervorlagen, freistehende Pfeiler und Säulen mit mehr als 0,1 qm werden zur Grundfläche gezählt. Wenn eine Treppe mehr als drei Stufen hat, wird sie auch nicht zu der Grundfläche hinzugezählt!

Was allerdings nicht abgezogen werden kann, sind: Stuck, Fenster- und Türverkleidungen, Heizungen, Kamine und Öfen. Zusätzlich gibt es Grundflächen, die nicht zu 100 Prozent in die Berechnung einfließen. Hierzu gehören nicht beheizbare Wintergärten, sie werden mit 50 Prozent bemessen. Offene Hauslaube, Balkone werden mit 0 Prozent bis 50 Prozent berechnet. Bei Dachgeschoßwohnungen sollt auf die Höhe geachtet werden. Bei einer Dachschräge werden bis zu 2 m Höhe die Grundfläche zu 100 Prozent berechnet. Zwischen 1 m und 2 m sind es nur noch 50 Prozent, unter 1 m wird nicht mehr zur Grundfläche gerechnet.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Wohnungsbauförderung

Der Staat fördert außer durch steuerliche Vergünstigungen (Abschreibungen) den Wohnungsbau durch laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse), zinsgünstige Darlehen (Aufwendungsdarlehen), und Bürgschaften. Die meisten Arten der Förderung sind an bestimmte Einkommensgrenzen unter anderem gebunden. Die örtlichen Ämter für Wohnungswesen erteilen die Auskünfte.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Wohnungsbauprämie ( WOP )

Bausparer haben die Möglichkeit, auf Antrag beim Finanzamt eine Wohnungsbauprämie von 1.024 Euro (Verheiratete), bzw. 512 Euro (Ledige) in Höhe von 8,8 Prozent auf die Einzahlungen zu beantragen. Es müssen abei die jeweiligen Einkommensgrenzen berücksichtigt werden. Ab dem 16. Lebensjahr kann man den anspruch auf die Wohnungsbauprämie geltend machen. Äusserst interessant ist die Wohnungsbauprämie für Auszubildende, Pensionäre und Rentner.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Wohnungseigentum

Es besteht die Möglichkeit, eine Immobilie in mehrere Anteile aufzuteilen. Diese Anteile können einzeln verkauft und belastet werden. Das Alleineigentum an einem dieser Anteile nennt man Wohnungseigentum, solange es sich dabei um zu Wohnzwecken dienende Räume handelt.
Wohnungseigentum enthält Sondereigentum an bestimmten Wohnräumen genauso Miteigentum am Grundstück zu bestimmten Teilen – die exakte Aufteilung regelt die Teilungserklärung.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Wohnungseigentumsgesetz

Das Wohnungseigentumsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Wohnungsgrundbuch

Für jede Eigentumswohnung wird ein spezielles Grundbuch (Wohnungsgrundbuch) angelegt. In diesem werden der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück, das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Sondereigentumsrechte der übrigen Wohnungseigentümer eingeschrieben.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

XML

Extensible Markup Language, erweiterbares Datenformat für einen strukturierten Dokumentenaustausch im Internet, erweiterte Fassung von HTML mit besseren multimedialen Möglichkeiten. Die Dateiformate der Anwendungen in Microsoft Office ab Version 2007 (Word, Excel usw.) basieren auf XML.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

/Energie/Energieberater/Energieberatung/Energieausweis/ Fördermittel/Fördergeld/Zuschuss/Darlehen/ Kredit/EWärmeG Nachweis/hydraulischer Abgleich/Sanierungsfahrplan/Wärmebrückennachweis/Lüftungskonzept/energetische Immobilienbewertung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Y-Schwelle

(Gleisbau) paarweise aus geschwungen geformten Stahlprofilen zusammengefügte Schwelle in Y-Form.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

/Energie/Energieberater/Energieberatung/Energieausweis/ Fördermittel/Fördergeld/Zuschuss/Darlehen/ Kredit/EWärmeG Nachweis/hydraulischer Abgleich/Sanierungsfahrplan/Wärmebrückennachweis/Lüftungskonzept/energetische Immobilienbewertung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Zahlungsfähigkeit

Unter Zahlungsfähigkeit versteht man die Fähigkeit eines Kreditnehmers, seinen Zins- und Tilgungsanteil in Form einer Ratenzahlung in der Zukunft leisten zu können.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Zauberscheiben der Nachhaltigkeit

Das Modell der Zauberscheiben der Nachhaltigkeit dient neben weiteren Modellen, wie dem Nachhaltigkeitsdreieck und dem Drei Säulen Modell zur Visualisierung der Inhalte von Nachhaltigkeit bzw. nachhaltiger Entwicklung.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Zeitwert

Unter dem Zeitwert versteht man den Wert einer Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt, im Gegensatz zum Neuwert oder anfänglichen Anschaffungspreis. Der Zeitwert entspricht dem Neuwert abzüglich eines Betrages für Alter, Gebrauch und Abnutzung.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Zentrale Wasserversorgung

Wasserversorgung, bei der das Wasser durch ein Rohrnetz einem größeren Verbraucherkreis zugeführt wird [DIN 4046 Wasserversorgung].
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Zielratenfinanzierung

Der Kunde möchte eine kostengünstige Monatsrate und sich alle Optionen offen halten: Das Fahrzeug am Ende der Laufzeit kaufen, eine Anschlussfinanzierung auswählen oder das Fahrzeug zurückgeben.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Zins

Das für die Überlassung des Darlehens vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu entrichtende Entgelt bezeichnet man als Zins. Normalerweise wird diese als Prozentsatz vom Nominalbetrag des Darlehens angegeben, dem sogenannten Nominalzinssatz.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Zinsbindung

Die Zinsbindung, auch Sollzinsbindung oder Zinsfestschreibung, gibt an, wie lange Sie eine Baufinanzierung oder einen Ratenkredit zu einem bestimmten Zinssatz abzahlen. Die Bank gewährt Ihnen über einen festgelegten Zeitraum einen festen Zinssatz, zu dem Sie Ihre Raten zahlen. Beispielsweise tilgen Sie Ihre Baufinanzierung über den Zeitraum von 10 Jahren zu einem Zinssatz von 2 Prozent effektivem Jahreszins.

Zirkulationspumpe

Muss beim Einbau in Warmwasseranlagen mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Ein- und Ausschaltung ausgestattet werden.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Zugelassene Brennstoffe

In Feuerungsanlagen dürfen nur die folgenden Brennstoffe eingesetzt werden

  • Steinkohle, nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts, Steinkohlenkoks,
  • Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Braunkohlenkoks,
  • Brenntorf, Presslinge aus Brenntorf,
  • Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts nach DIN EN 1860, Ausgabe September 2005,
  • naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen,
  • naturbelassenes nicht stückiges Holz, insbesondere in Form von Sägemehl, Spänen und Schleifstaub, sowie Rinde,
  • Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts nach DIN 51731, Ausgabe Oktober 1996, oder in Form von Holzpellets nach den brennstofftechnischen Anforderungen des DINplus-Zertifizierungsprogramms „Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5″, Ausgabe August 2007, sowie andere Holzbriketts oder Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität,
  • gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten,
  • Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten,
  • Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe, nicht als Lebensmittel bestimmtes Getreide wie Getreidekörner und Getreidebruchkörner, Getreideganzpflanzen, Getreideausputz, Getreidespelzen und Getreidehalmreste sowie Pellets aus den vorgenannten Brennstoffen,
  • Heizöl leicht (Heizöl EL) nach DIN 51603-1, Ausgabe August 2008, und andere leichte Heizöle mit gleichwertiger Qualität sowie Methanol, Ethanol, naturbelassene Pflanzenöle oder Pflanzenölmethylester,
  • Gase der öffentlichen Gasversorgung, naturbelassenes Erdgas oder Erdölgas mit vergleichbaren Schwefelgehalten sowie Flüssiggas oder Wasserstoff,
  • Klärgas mit einem Volumengehalt an Schwefelverbindungen bis zu 1 Promille, angegeben als Schwefel, oder Biogas aus der Landwirtschaft,
  • Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Hochofengas, Raffineriegas und Synthesegas mit einem Volumengehalt an Schwefelverbindungen bis zu 1 Promille, angegeben als Schwefel, sowie
  • sonstige nachwachsende Rohstoffe, soweit diese die Anforderungen nach Absatz 5 einhalten.
    Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
    Energieberater/Energieberatung

Zulassungsfreie Handwerke

Handwerksberufe, bei denen kein Meisterbrief als Voraussetzung für die Selbstständigkeit erforderlich ist. Sie werden in der Anlage B 1 der Handwerksordnung aufgeführt.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Zulassungspflichtige Handwerke

Sie werden in der Anlage A der Handwerksordnung geführt. Nur bei diesen Handwerken bedarf es einer Eintragung in die bei den Handwerkskammern geführte Handwerksrolle. Der Meistertitel ist i. d. R. Voraussetzung für die Selbstständigkeit.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Zündquelle

Energiequelle, die verwendet wird, um brennbare Materialien oder Produkte anzuzünden.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Zündtemperatur

Niedrigste Temperatur eines Materials, bei der unter festgelegten Prüfbedingungen eine anhaltende Verbrennung eingeleitet werden kann. Die Entzündung und die Fortsetzung der Verbrennung erfordern ausreichende Mengen – brennbarer Gase, die durch das Material selbst freigesetzt werden, – Sauerstoff (Luft). Die niedrigste Entzündungstemperatur hängt von der thermischen Belastung über eine unbegrenzte Dauer ab (asymptotischer Wert). Aus Praktikabilitätsgründen sollte die Norm die niedrigste Entzündungstemperatur annäherungsweise festlegen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Zusätzliche Leistung

Nach § 2 VOB/B eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung, die aber zu erbringen und gesondert zu vergüten ist. Die Forderung nach Vergütung muss jedoch vor der Ausführung der Leistung angekündigt werden.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Zusatzversicherung

Bei einer Zusatzversicherung handelt es sich um z. B. einen zusätzlichen Privatversicherungsschutz zum Sozialversicherungsschutz, zum Beispiel.: Krankenhaustagegeldversicherung oder eine Private Rentenversicherung. Es gibt auch die Möglichkeit zur Erweiterung einer Hauptversicherung oder einer bestehenden Versicherung zum Beispiel Unfallzusatz- und Berufsunfähigkeitsversicherung in Ergänzung zu einer Risikolebensversicherung oder kapitalbildenden Lebensversicherung.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Zwangsversteigerung

Eine Zwangsversteigerung ist eine Zwangsvollstreckung mit dem Ziel, den Gläubiger aus dem Erlös der Immobilie zu befriedigen. Dem Eigentümer wird die Immobilie entzogen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Zweck und Ziel (EWärmeG)

1. Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien zu fördern.
2. Um den Zweck des Absatzes 1 unter Wahrung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz das Ziel, dazu beizutragen, den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Zwei- bzw. einflutige Pumpen

Bei zweistufigen Pumpen sind zwei Pumpen in einem Pumpengehäuse mit dem Ziel größerer Pumpenleistung parallel geschaltet. Das Wasser strömt durch zwei Saugrohre den beiden auf einer Welle sitzenden Pumpen-Laufrädern zu, wird dann aber auf der Druckseite zu einem gemeinsamen Pumpförderstrom in einem Rohr vereinigt. Bei einstufigen Pumpen wird das Wasser über ein Saugrohr und ein Pumpen-Laufrad dem Druckrohrzugeführt.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung

Zweirohrheizung

Die Heizkörper sind jeweils parallel an den Vorlauf und an den Rücklauf angeschlossen und haben etwa die gleiche Vorlauftemperatur. Nach Art der Heizkörperanschlüsse an Vor- und Rücklauf sowie nach Lage der Hauptverteilung unterscheidet man Zwei- rohrsysteme mit oberer, unterer und horizontaler Verteilung.
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Zweischalige Außenwand

Außenwandkonstruktion, die als besonders schlagregensicher gilt. Nach DIN 1053-1 gibt es folgende Varianten: – zweischalige Außenwand mit Kerndämmung – zweischalige Ausenwand mit Luftschicht – zweischalige Außenwand mit Luftschicht und zusätzlicher Wärmedämmung – zweischalige Außenwand mit Putzschicht. Die letztgenannte Konstruktionsart gilt als risikobehaftet.
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Zweischalige Wand

Wand, welche aus zwei parallel verlaufenden Mauerwerksschalen, die mit Wandankern (z. B. Drahtankern) verbunden sind, besteht.
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Zweischaliges Verblendmauerwerk

Die Ausenschale besteht aus Verblend- bzw. Sichtmauerwerk.
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Zweiseitig gehaltene Wand

Wandhalterung, eine an zwei gegenüberliegenden Rändern gehaltene Wand.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
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