Notwendig für die Vermietung, Verpachtung oder Verkauf eines Wohngebäudes und Nichtwohngebäudes.
Eine Momentaufnahme des Ist Zustandes (Gebäudehülle / Anlagentechnik) und Anzeige des Energiebedarfs auf der Energieskala sowie Sanierungsempfehlungen.
Bei zwei optisch gleichwertigen Gebäuden erhalten Sie auf einen Blick den energetischen Zustand des Objekts auf der Basis der aktuellen gesetzlichen, energetischen, technischen Mindestanforderungen.
Öffentlich, rechtliche Bilanzierung.
Öffentlich, rechtliche Bilanzierung.
Mit der Momentaufnahme des Ist Zustandes (Gebäudehülle / Anlagentechnik) erhalten Sie weitergehende Informationen.
Das offizielle Dokument mit einer Registrierungsnummer wird dem Interessenten ohne Aufforderung vorgelegt.
Der aktuelle Energieausweis soll zukünftig bei Neuerwerb eines Gebäudes von dem vor Ort Bericht (VOB) / Sanierungsfahrplan (iSFP) abgelöst werden.
Neben Preis, Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr entscheidet der Energieverbrauch eines Gebäudes mit über den Wert eines Hauses.
Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument, welches Immobilien energetisch bewertet, indem die Energieeffizienz der Immobilie berechnet und angezeigt wird. Da diese Berechnung auf standardisierten Berechnungsmethoden beruht, bietet der Energieausweis für Kauf – und Mietinteressenten die Möglichkeit, den Energieverbrauch von Immobilien zu vergleichen und die damit verbundenen Kosten zu kalkulieren. Für Eigenheimbesitzer hat der Energieausweis den Vorteil, den aktuellen energetischen Zustand Ihrer Immobilie einsehen zu können und gegebenenfalls Modernisierungsmaßnahmen durch zu führen, um die Energieeffizienz zu optimieren.
Ziel der Erstellung des Bedarfsausweises ist die theoretische Ermittlung des Energiebedarfs einer Immobilie. Für die Berechnung wird der energetische Zustand von Wänden, Fenstern und Heizungen (Anlagentechnik) herangezogen. Da die erhobenen Daten unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner sind, ermöglicht der Bedarfsausweis Eigentümern energetische Schwachstellen Ihrer Immobilie zu ermitteln. Dadurch kann sich der Eigentümer nicht nur ein Bild des Ist Zustandes seiner Immobilie machen, sondern somit auch mögliche Energieeinsparmaßnahmen in Betracht zu ziehen, welche den energetischen Zustand der Immobilie optimieren und gleichzeitig die Kosten senken können, angezeigt wird dies mit mindestens zwei Varianten.
Bei der Erstellung des Verbrauchsausweises ist der Energieverbrauch der Gebäudebewohner der maßgebliche Faktor. Hierbei wird die tatsächlich verbrauchte Energiemenge für Heizung und die Warmwasserbereitung der zurückliegenden drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter als Grundlage für die Berechnung herangezogen. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis wird somit vor allem durch das individuelle Nutzungsverhalten der Gebäudebewohner beeinflusst. So kann ein geringer Energieverbrauch in den letzten drei Jahren einer energetisch schlecht bewerteten Immobilie trotzdem einen guten Energieausweis erhalten. Da die meisten Bewohner ein individuelles Energieverbrauchsverhalten haben und dieses die Grundlage für die Ermittlung des Verbrauchsausweises bildet, können im Gegensatz zum Bedarfsausweis nur begrenzt Aussagen über den zukünftigen Energieverbrauch der Immobilie gemacht werden. Der Verbrauchsausweis ist somit weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis. Achtung: Für die Ermittlung des Verbrauchsausweises müssen folgende Auflagen erfüllt sein. Das Miet- oder Kaufobjekt muss über mindestens 5 Wohneinheiten verfügen und der Bauantrag muss nach dem 01.10.1977 (Erste Wärmeschutzverordnung) gestellt worden sein.