Bessere Förderung für Ihre geplante energetische Maßnahme (Anlagentechnik / Gebäudehülle), wie zum Beispiel Ihre Heizung oder Dach, Fenster, etc.) Heizung 45.000€ – (45%+5% Bonus) 50% = Eigenanteil 22.500€ / Dach 50.000€ – (20%+5% Bonus) 25% = Eigenanteil 37.500€.
Mit dem Bericht werden Ihre geplanten Maßnahmen in der Zukunft besser bezuschusst / gefördert.
Mit diesem Bericht erhalten Sie anteilig 5% Erfüllung für das Erneuerbare Wärme Gesetz BaWü.
Durch die Aufnahme / Digitalisierung / Bilanzierung Ihres Gebäudes erhalten Sie eine Übersicht der Bauteile der höchsten Verluste von warm zu kalt.
Durch die Aufnahme / Digitalisierung / Bilanzierung Ihres Ist Zustandes erhalten Sie eine Übersicht sowie Anreize und Optimierungsempfehlungen zum Effizienzhaus.
Durch die Aufnahme / Digitalisierung / Bilanzierung Ihres Ist Zustandes erhalten Sie einen Leitfaden, Informationen, Möglichkeiten, Beispiele, eine Übersicht für die Umsetzung Ihres Vorhabens in der Zukunft.
Der Bericht wird momentan mit 80% vom Gesetzgeber gefördert um Anreize für die energetische Sanierungen (Gebäudehülle / Anlagentechnik) zu schaffen. Aktuelle Förderprogramme / Fördersätze können sich von heute auf morgen ändern.
Der hier angebotene individuelle Sanierungsfahrplan (Bearbeitungsdauer ca. 1 Monat) gilt für die 5% zum EWärmeG-Nachweis in Baden-Württemberg. Gleichzeitig ist dieser für den iSFP-Bonus (5% mehr Förderung im Rahmen einer KFW / BEG-Förderung) gültig.
Der Sanierungsfahrplan ist nichts anderes als eine individuelle Vor-Ort-Beratung, die dem Gebäude-Eigentümer Energieeinsparpotentiale in einem mehrseitigen Dokument aufzeigt.
Es werden der energetische Ist-Zustand, ein möglicher Kann-Zustand sowie die dafür notwendigen Maßnahmen, deren Kosten und die sinnvollste Reihenfolge ermittelt. In der Dokumentation werden energetische Sanierungen aufgeführt, mit dem Ziel einen Effizienzhaus Standart zu erreichen. Neben allen Bauteilen sowie der Heizungsanlage inkl. der Warmwasseraufbereitung werden auch baukulturelle, finanzielle und persönliche Gegebenheiten berücksichtigt.
Die aufgeführten Empfehlungen müssen nicht umgesetzt werden. Die reine Erstellung des Sanierungsfahrplanes reicht im Baden-Württembergischen Wärmegesetz schon für die Anrechnung der 5 % aus.
Die Begriffe „Sanierungsfahrplan BAFA“ / „Sanierungsfahrplan BMWi“ / „Sanierungsfahrplan BW“ sind durchaus geläufig. Die korrekte Bezeichnung ist aber: BAFA-Vor-Ort-Beratung mit dem individuellen Sanierungsfahrplan als Beratungsinstrument.