Allgemeines zum Energieberater und Energieberatung
Energieberater ist im Moment leider noch keine geschützte Berufsbezeichnung. Das bedeutet, jeder der etwas vom Fach versteht, darf sich Energieberater nennen und in energetischen Fragen beraten. Anders sieht es aus, wenn ein Sanierungsvorhaben geplant wird und eine Förderung von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) wahr genommen werden soll.
In beiden Fällen muss ein zertifizierter und gelisteter Energieberater eingebunden werden, da sonst keine Förderungen ausgeschüttet werden kann. Rund 11.000 dieser Experten, darunter Handwerksmeister, Techniker, Ingenieure und Architekten sind für private Bauherren, Unternehmen und Kommunen für Wohn- und Nichtwohngebäude organisiert.
- Energieberatung BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahme)
- Fenster und Türen
- Heizung
- Lüftung
- Energieberatung EBW iSFP (Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude mit dem individuellen Sanierungsfahrplan)
- Effizienzhaus KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Nichtwohngebäude
- Energieaudit DIN 16247 (Energieberatung Anlagen und Systeme)
- Energieberatung DIN 18599
- Energieberatung BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahme)
- Wärmedämmung
- Fenster und Türen
- Heizung
- Lüftung
- Effizienzgebäude (KfW)