EWärmeG Nachweis

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Vorteile & Fakten

Sie erhalten Nachweise gegenüber der unteren Baurechtbehörde und leisten einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz in BaWü.

 (Gebäudehülle / Anlagentechnik)

Mit verschiedenen Lösungsvorschlägen für Ihren Gebäudebestand, wie zum Beispiel
Sanierungsfahrplan 5% + Biobrennstoff 10% = 15% Erfüllung
Sanierungsfahrplan 5% + Dämmung der Kellerdecke 10% = 15% Erfüllung.

Durch die energetischen Maßnahmen im Gebäudebestand Finanzen richtig investieren, Energie einsparen, Fördermittel wahrnehmen, sowieso Maßnahmen mit energetischen Maßnahmen verbinden, langfristig davon profitieren, Unabhängigkeit erreichen.

Der Gesetzgeber ermöglicht Ihnen die mit den Erfüllungsoptionen eine sinnige und richtige Entscheidung für energetische Maßnahmen (Gebäudehülle / Anlagentechnik) zu treffen.

Der Gesetzgeber ermöglicht Ihnen die mit den Erfüllungsoptionen eine sinnige und richtige Entscheidung für energetische Maßnahmen (Gebäudehülle / Anlagentechnik) zu treffen, falls ein Notaustausch stattfinden musste.

Die gesetzlichen technischen Mindestanforderungen für die Bestandsobjekte und Neubauten werden ziemlich sicher steigen, zum Beispiel.

die Solarpflicht oder 65% mit erneuerbaren Energien.

Erneuerbare Wärme Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG BaWü 2015)

Erfüllungsoptionen für Wohngebäude

Bei der Erneuerung einer Heizungsanlage müssen 15 % der Wärme durch erneuerbare Energien wie Sonnenenergie, Umweltwärme oder Bioenergie erzeugt oder ersatzweise Maßnahmen ergriffen werden (Gebäudebestand oder Anlagentechnik). Dafür gibt es verschiedene Erfüllungsoptionen, die teilweise kombinierbar sind. Das gilt auch für Maßnahmen, die vor der Heizungserneuerung durchgeführt wurden.

Zur Auswahl stehen die folgenden Erfüllungsoptionen:

Solarthermische Anlagen nutzen die Sonnenenergie zur Wärmeerzeugung (Warm- und ggf. Heizungswasser).

Photovoltaikanlagen erzeugen Strom aus Sonnenlicht.

Durch Hackschnitzel-, Scheitholz- oder Pelletheizungen (nachwachsende Rohstoffe) kann die Pflicht erfüllt werden.

Kachel-, Pellet- und Grundöfen erfüllen die Anforderungen, wenn überwiegend beheizt oder mit einer Wassertasche Wärme an das Zentralheizungssystem abgeben wird.

Die Pflicht wird durch einen gebäudeindividuellen, energetischen Sanierungsfahrplan zu 1/3 erfüllt.

Wärmepumpen entziehen Wärme aus Luft oder Wasser und bringen diese auf ein höheres Temperaturniveau. Eine Jahresarbeitszahl von min. 3,50 muss erreicht werden.

Eine Teilerfüllung zu 2/3 ist möglich, wenn die Heizanlage mit 10 % Bioöl oder Biogas (bis 50 kW) betrieben und ein Brennwertkessel genutzt wird.

Durch Dämmung von Dach, Außenwand oder Kellerdecke wird der Wärmeenergiebedarf reduziert. Die Anforderungen der EnEV 2014 sind um 20 % zu unterschreiten. Alternativ ist die Verbesserung der gesamten Gebäudehülle altersabhängig (Baujahr) anrechenbar.

Durch die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme kann das EWärmeG 2015 erfüllt werden.

Statt eine eigene Heizanlage zu betreiben erfüllt auch der Bezug der Wärme aus einem Wärmenetz die Pflicht.

Solarthermische Anlagen nutzen die Sonnenenergie zur Wärmeerzeugung (Warm- und ggf. Heizungswasser).

Photovoltaikanlagen erzeugen Strom aus Sonnenlicht.

Durch Hackschnitzel-, Scheitholz- oder Pelletheizungen (nachwachsende Rohstoffe) kann die Pflicht erfüllt werden.

Kachel-, Pellet- und Grundöfen erfüllen die Anforderungen, wenn überwiegend beheizt oder mit einer Wassertasche Wärme an das Zentralheizungssystem abgeben wird.

Die Pflicht wird durch einen gebäudeindividuellen, energetischen Sanierungsfahrplan zu 1/3 erfüllt.

Wärmepumpen entziehen Wärme aus Luft oder Wasser und bringen diese auf ein höheres Temperaturniveau. Eine Jahresarbeitszahl von min. 3,50 muss erreicht werden.

Eine Teilerfüllung zu 2/3 ist möglich, wenn die Heizanlage mit 10 % Bioöl oder Biogas (bis 50 kW) betrieben und ein Brennwertkessel genutzt wird.

Durch Dämmung von Dach, Außenwand oder Kellerdecke wird der Wärmeenergiebedarf reduziert. Die Anforderungen der EnEV 2014 sind um 20 % zu unterschreiten. Alternativ ist die Verbesserung der gesamten Gebäudehülle altersabhängig (Baujahr) anrechenbar.

Durch die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme kann das EWärmeG 2015 erfüllt werden.

Statt eine eigene Heizanlage zu betreiben erfüllt auch der Bezug der Wärme aus einem Wärmenetz die Pflicht.